Aussage gegen Aussage und kein Zeuge - wer gut lügt gewinnt?
A ist von einem Bekannten B vergewaltigt worden. Aber B beteuert, dass es einvernehmlich war und die Verletzungen nur daraus zurückzuführen sind, dass A auf solche Spielchen steht. Da keine Zeugen da sind, ist die Glaubwürdigkeit der Betroffenen gefragt. Wenn der Richter oder die Richterin von der Unschuldigkeit des mutmaßlichen Täters überzeugt ist, dann wird er freigesprochen und wenn die Betroffene überzeugt, dann wird der mutmaßliche Täter wohl seine Strafe bekommen.
Aber wie sieht es aus, wenn keine Zeugen sind und beide ihre Version beteuern. Kommt es wirklich dann so, wer gut lügt wird gewinnen? Kann man eine Vergewaltigung dann überhaupt nachweisen und gilt dann im Zweifel immer für den Angeklagten? In den seltensten Fällen sind bei so einer Straftat ja Zeugen dabei.
Wenn das Opfer A nicht direkt nach der Tat sich ärztlich untersuchen lässt und hier diverse Atteste vorlegen kann, hat A wahrscheinlich keine Beweise in der Hand, wenn es auch keine Zeugen gibt. Aber da man natürlich in so einer Situation nicht in der Lage sein wird, gleich einen Arzt aufzusuchen, finde ich so etwas auch sehr bescheuert und auch kritisch für A.
Es ist aber tatsächlich so, dass A wenn es ganz blöd läuft sogar wegen Verleumdung angezeigt werden kann, wenn A keine Beweise und keine Zeugen hat und B womöglich noch Zeugen, die für ihn aussagen. So erst ein Fall in meiner Nachbarschaft passiert.
Ich muss aber dazu sagen, dass es sich bei den Parteien A und B nicht um eine Vergewaltigung, wohl aber um häusliche Gewalt gehandelt hat. Da aber Opfer B keine Zeugen hat und ohne Zeugen ein Schreiben des Anwaltes aufgesetzt hat, hat nun Täter A zurück geklagt und stellt Opfer B als Lügnerin hin. Ohne Zeugen ist B aufgeschmissen und muss sogar die Kosten des Verfahrens, sowie die Kosten des Briefes des Rechtsanwaltes von A übernehmen.
Ich würde da also immer vorsichtig sein. Es ist zwar sehr gemein und frustrierend für Opfer A, aber ohne Beweise und Zeugen hat man fast keine Chance gegen Täter B, wenn man Opfer einer solchen Tat geworden ist. Und da es leider schon viel Missbrauch gegeben hat in die Richtung, wo Frauen einfach Männer einer Vergewaltigung beschuldigt haben, ohne dass es wahr war, bin ich auch verständnisvoll, dass man da vorsichtiger geworden ist.
So eine Anschuldigung ist ja schließlich nicht ohne und ziemlich rufschädigend für den Täter. Und wenn sich dann heraus stellt, dass der Täter unschuldig ist, dann ist sein Ruf trotzdem unwiederbringlich ruiniert. Das kann für manche Männer dann das Verschwinden ihrer Existenz und sogar Selbstmord bedeuten. Deshalb muss man schon verständnisvoll sein, dass man als Opfer auch Zeugen oder zumindest Beweise braucht.
So bitter das für die Betroffenen ist, der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt auch hier. Wenn eine Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann dann wird es auch nichts mit einer Verurteilung.
Wir hatten bei uns im Ort einen Brandstifter der unzählige Brände gelegt hatte. Jeder wusste dass er es war, aber selbst Brandbeschleuniger an seinen Händen und den Sachen reichten nicht als vollständiger Beweis weil es keine Augenzeugen und kein Geständnis gab.
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