Ausnahmen um nicht für Eltern Unterhalt zahlen zu müssen

vom 12.01.2015, 19:29 Uhr

Frau A hat zwei Geschwister (B und C). Die Mutter hat sich um die Kinder nicht immer richtig gekümmert. So kamen B und C schon früh zu Pflegefamilien und die älteste (A) zog schon mit 16 zu ihrem Freund. B und C kamen irgendwann zur Mutter zurück. Aber eine gute Erinnerung hat kein Kind an die Mutter, mit der sie auch schon 10 Jahre keinen Kontakt mehr haben.

Die Mutter wird nun bald in ein Altenheim kommen, weil sie sich nicht mehr alleine versorgen kann. Das hat A von der Nachbarin erfahren. A, B und C werden dann wohl auch unterhaltspflichtig für die Mutter. Nun haben A, B und C gehört, dass es auch Ausnahmen gibt, wo man nicht für die Eltern aufkommen muss. Welche Ausnahmen wären das? Oder ist jedes Kind, ganz ohne Ausnahme, unterhaltspflichtig für die Eltern, wenn diese Hilfe benötigen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Gegen die Unterhaltspflicht kommt man nur sehr schwer an. Da gab es doch im letzten Jahr oder schon 2013 ein Urteil, wo ein Sohn auch gegen diese Pflicht geklagt hat, weil er quasi nie wirklich Kontakt zu seinem Vater hatte. Trotzdem muss er für ihn Unterhalt zahlen, wenn man ein entsprechendes Einkommen hat. Unter welchen Voraussetzungen man da wirklich den Unterhalt verweigern kann, wird am Ende nur ein Anwalt sagen können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich würde im beschriebenen Fall anders vor gehen. Man ist als Kind den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig. Was vor allem eben die Unterbringung in Pflegeheimen oder Altersheimen betrifft. Allerdings ist hier der Selbstbehalt sehr hoch und man kann auch eigene Schulden mit angeben, wie zum Beispiel wenn man ein Haus besitzt, welches nicht abbezahlt ist.

Ich hatte eine Freundin, die relativ gut verdient hat. Der Kontakt zur Mutter war auch abgebrochen und die Mutter zog über meine Freundin nur her und machte sie schlecht, wo es nur ging. Irgendwann versuchte die Mutter Unterhalt einzufordern, da die Tochter ja gut verdient. Meine Freundin wohnte damals zur Miete und war trotz ihres hohen Einkommens nicht unterhaltspflichtig.

Bevor man sich das Theater antut, prüfen zu lassen, ob man eine Ausnahme ist, ist es einfacher erst mal zu prüfen, ob man überhaupt ran gezogen werden kann. Rein theoretisch kann man natürlich versuchen, Gründe zu finden, warum man keinen Unterhalt zu zahlen braucht. Also außer der eigenen finanzielle Situation. Das zu beweisen ist allerdings nicht wirklich einfach. Und da reicht es wahrscheinlich nicht aus, wenn man "nur" in Pflegeheimen aufgewachsen ist.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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