Aushändigung oder Einsicht in Patientenakte möglich?

vom 11.07.2017, 18:39 Uhr

Nehmen wir mal an, man ist schon 20 Jahre bei einem Arzt und möchte dann ganz weit weg den Wohnort wechseln. Hat man denn da eigentlich die Möglichkeit, seine komplette Patienten- oder Krankenakte ausgehändigt zu bekommen? Oder könnte man die Patientenakte wenigsten in Kopie mitnehmen? Hattet ihr schon mal oder kennt ihr solch einen Fall und wie wird das dann gehandhabt?

» baerbel » Beiträge: 1519 » Talkpoints: 602,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Deine Patientenakte kannst du jederzeit einsehen oder eine komplette Kopie anfordern. Man kann auf einfach den neuen Arzt erlauben, die Akte beim alten Arzt anzufordern. Zumindest die letzten zehn Jahre müssen dokumentiert sein. Ob der neue Arzt hunderte Kilometer entfernt ist oder die Praxis im gleichen Gebäude liegt, das ist egal.

» cooper75 » Beiträge: 13429 » Talkpoints: 519,52 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich habe von meiner Klinik eine DVD bekommen. Ich wusste, dass dort einige Medikamentenunverträglichkeiten gespeichert sind und habe darum gebeten, die Informationen an meinen Hausarzt weiterzuleiten. Es gibt ja noch keine Möglichkeit so etwas zentral zu speichern, deshalb finde ich es sinnvoll, dass dann wenigstens mein Hausarzt alle Informationen hat.

Und ich habe mich auch schon mal am Computer meines Arztes durch meine Akte geklickt um meine Innenansichten näher zu betrachten. Das war auch kein Problem. Ich habe gefragt ob ich mir die Bilder näher anschauen könnte und er hat mir seinen Computer überlassen.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



cooper75 hat geschrieben:Deine Patientenakte kannst du jederzeit einsehen oder eine komplette Kopie anfordern. Man kann auf einfach den neuen Arzt erlauben, die Akte beim alten Arzt anzufordern. Zumindest die letzten zehn Jahre müssen dokumentiert sein. Ob der neue Arzt hunderte Kilometer entfernt ist oder die Praxis im gleichen Gebäude liegt, das ist egal.

Wie kommst du auf 10 Jahre? Soweit ich weiß, müssen medizinische Unterlagen 25 Jahre lang aufgehoben werden und somit sollten diese auch noch verfügbar sein und mit übersendet werden, wenn der neue Hausarzt diese anfordert oder man die Herausgabe einfordert. So war es jedenfalls bei mir, als ich meine Akte angefordert habe nachdem ich umgezogen bin, da war alles drinnen auch noch von vor 20 Jahren.

Ich mache mir ehrlich gesagt auch von allem eine Kopie und fordere auch jeden Arztbericht an, der an den Hausarzt und sonstiges hinterher übergeben werden muss. Damit habe ich immer eine komplette Patientenakte von mir Zuhause liegen, auf die ich im Notfall auch zurück greifen kann und vorweisen, sollten fragen offen bleiben.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Sorae, ich komme darauf, weil die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für die meisten ärztlichen Unterlagen eben nur zehn Jahre beträgt. Befunde, Karteikarten, Arztbriefe, Bögen von EKG, EEG oder Lungenfunktion und so weiter müssen nur zehn Jahre behalten werden.

Längere Fristen gelten mit 15 Jahren nur für Bluttransfusionen und Unterlagen beim Durchgangsarzt. 30 Jahre betreffen Blutprodukte oder die Behandlung mit Röntgenstrahlung oder radioaktiver Strahlung oder Stoffen. Dagegen müssen Durchschriften von Rezepten für Betäubungsmittel und das Buch über BTM nur drei Jahre aufbewahrt werden. Für Unterlagen über Vorsorgeuntersuchungen genügen fünf Jahre.

» cooper75 » Beiträge: 13429 » Talkpoints: 519,52 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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