Ausgleich von Mehrarbeit durch wieder gesundete Mitarbeiter
Gehen wir davon aus, dass A immer wieder erkrankt beziehungsweise sich krank meldet und dadurch anderen Kollegen einfach Mehrarbeit verschafft. Natürlich müssen die anderen Kollegen auch mehr Stunden schieben, die sie an sich nicht mehr reduziert bekommen. Daher wurde schon gesagt, dass A durchaus dann Arbeit abnehmen sollte, aber ohne, dass A dadurch mehr Stunden als die wöchentliche Arbeitszeit arbeitet.
Sollte A nicht von sich aus auch anbieten, mehr zu arbeiten, sofern nicht mehr Stunden aufgebaut werden? Darf oder muss A sogar die Arbeit irgendwie ausgleichen? Was sagt das Gesetz dazu?
Was das Gesetz dazu sagt weiß ich nicht, aber ich denke durchaus, dass A dann auch anbieten sollte die verloren Stunden wieder nachzuarbeiten und somit auch auszugleichen. Man kann das ja vielleicht auch so machen, dass man dann einfach mit Kollegen die Schicht tauscht oder so. Jedoch sollte dann eben auch Verlass sein, dass A nicht wieder krank wird und so weiß ich nicht, ob sich der Arbeitgeber darauf einlassen wird.
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