Aus befristeten Mietverhältnis vorzeitig rausgeschmissen?

vom 16.07.2017, 17:42 Uhr

A wohnt eigentlich für sechs Monate in einer WG und hat einen befristeten Mietvertrag. Derjenige, dem das Zimmer eigentlich gehört, ist für ein halbes Jahr ins Ausland gegangen, um ein Praktikum zu absolvieren. Solange wollte er das Zimmer untervermieten. Nennen wir ihn B.

Nun ist B's Praktikum scheinbar gehörig in die Hose gegangen, denn er wurde nach einer Weile fristlos entlassen. Jetzt sitzt er ohne Vergütung im Ausland fest. Aus diesem Grund will B nun vorzeitig zurück und versucht A aus der Wohnung zu drängen. Zuerst versuchte er es auf nette Weise und bat A darum, vielleicht doch schon etwas früher nach einer neuen Bleibe zu gucken. Da A aber in einer Stadt mit extremer Wohnungsnot lebt, ist das Ganze nicht so einfach.

B wurde dann immer ungeduldiger und meinte, er könne A den Vertrag einfach fristlos kündigen und ihn bis Ende des Monats aus der Wohnung schmeißen. Obwohl ich kein Experte im Mietrecht bin, habe ich A gesagt, dass das höchstwahrscheinlich Schwachsinn und leere Drohungen sind. Wenn sie das schriftlich festgehalten haben, braucht man wohl einen triftigen Grund, fristlos dem Zwischenmieter zu kündigen. Zum Beispiel Mietverzug, aber das ist hier nicht der Fall.

Die Frage ist nun, was A tun kann. Blöderweise ist der Mitbewohner C auch mit B befreundet, sodass die Stimmung in der WG auch etwas angespannt ist. Aber die Wohnungssuche für eine neue Bleibe war wiederum auch erfolglos bisher.

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Rechtlich wird da nicht viel zu machen sein. Vertrag ist schließlich Vertrag und muss bis Ende der Mietzeit auch gelten. Die Stimmung allerdings wird äußerst schlecht sein und aus diesem Grund sollte sich A schnell eine neue Bleibe suchen. Ich würde nicht gerne in einem Umfeld leben, dass mich nicht will und sogar eher ablehnt.
Vielleicht kann man ja auch in der Vorstadt suchen. Es gibt gewiss eine Lösung, die für alle Seiten eine befriedigende ist. So kann man ja B freundlich begegnen und ihm seine Bereitschaft zum baldigen Auszug kundtun unter der Bedingung, dass A. auch bei der Wohnungssuche geholfen wird.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Für eine fristlose Kündigung brauchst du einen verdammt guten Grund. Aber es kommt auch darauf an, was in dem Untermietvertrag festgehalten worden ist und wenn dort mit festgehalten worden ist, dass im Falle des vorzeitigen Endes des Praktikums auch der Mietvertrag hinfällig ist, dann hat sich das Thema damit auch schon erübrigt und der Untermieter kann seine Sachen packen und gehen.

Sprich es kommt hier auf mehr darauf an, als was nur gesagt worden ist sondern was in dem Vertrag geschrieben steht. Grundsätzlich ist es möglich, will der Untermieter aber nicht ausziehen und man braucht erst ein Klageverfahren, dann dauert das länger als 6 Monate und verursacht ebenfalls Kosten, von daher versucht man sich dann auf eine gütliche Einigung wie man ihn vorher dazu überredet, auszuziehen.

Aber meine mal nicht, dass das unmöglich ist. Eigenbedarf besteht hier definitiv und damit ist auch eine Kündigung möglich, allerdings nicht fristlos sondern unter der Einhaltung der gesetzlichen Fristen und wenn nicht anders vereinbart worden ist, dann sind das 3 Monate. Sprich auch der Untermieter kann damit eher entlassen werden, nicht von heute auf morgen aber innerhalb einer kürzerer Zeit als im eigentlichen Mietvertrag vereinbart worden ist. So oder so ist der Untermieter gut daran beraten, sich um eine Bleibe zu kümmern und damit das Verhältnis nicht weiter angespannt wird als bislang, kann man ggf. auch einen Kompromiss schließen mit auf dem Sofa schlafen, sich um eine neue Bleibe verstärkt zu kümmern usw.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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