Arge verlangt Wegeunfähigkeitsbescheinigung bei Krankheit

vom 02.12.2016, 12:05 Uhr

A ist arbeitslos und leider musste A einen Termin absagen bei der Arge, weil A krank geworden ist. Anscheinend reicht der Arge die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht, die A sofort durch einen Bekannten bei der Arge abgeben lies, nicht aus. So hat A dann dort angerufen und den Termin absagt.

A bekommt nun, zwei Tage nach der Absage ein Schreiben der Arge, wo die Arge eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung und eine Bettlägerigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt verlangt. A ist schon ein wenig erstaunt über diese Bescheinigungen und hat den Hausarzt angerufen. A bekam zur Antwort, dass die Arge es doch immer mal wieder versucht, aber so eine Bescheinigung nicht verlangt werden darf. Denn auch wenn man nicht bettlägrig krank ist, kann es sein, dass der Patient sich nicht in der Lage fühlt den Weg in Kauf zu nehmen.

Wie soll sich A nun verhalten? Soll A nun bei der Arge anrufen und sagen, dass der Arzt diese Bescheinigungen nicht ausstellt? Muss A dann mit Sanktionen rechnen? Die Arge meint in den Brief, dass Arbeitsunfähigkeit nichts damit zu tun hat, dass man nicht den Termin wahr nehmen kann, wenn man den Weg gesundheitlich schafft und nicht im Bett liegen muss. Habt ihr so was schon mal gehört?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soll A nun bei der Arge anrufen und sagen, dass der Arzt diese Bescheinigungen nicht ausstellt?

Kann A natürlich machen, muss dann aber eben mit Sanktionen rechnen wegen eines verpassten Termins.

Die Arge meint in den Brief, dass Arbeitsunfähigkeit nichts damit zu tun hat, dass man nicht den Termin wahr nehmen kann, wenn man den Weg gesundheitlich schafft und nicht im Bett liegen muss. Habt ihr so was schon mal gehört?

Ja, das ist Standard. Was der Arzt erzählt ist falsch. Das Jobcenter kann sowas verlangen bzw. Sanktionen verhängen, wenn keine Bescheinigung eingereicht wird.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Sternenbande, das ist absoluter Quatsch, was du da sagst. Das JobCenter darf das nämlich nicht mal einfach eben so verlangen und sanktionieren. In den eigenen! Geschäftsbedingungen der Bundesagentur für Arbeit steht klar und deutlich geschrieben das eine Arbeitsunfähigkeit ausreichend ist, den Meldetermin nicht wahrzunehmen und das man sich umgehend beim ersten Tag der Genesung entsprechend melden muss. Genauso ist es auch im SGB niedergeschrieben.

Desweiteren hat das JobCenter nicht vom Arzt eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung einzufordern, sondern der Medizinische Dienst ist zur Prüfung der Arbeitsunfähigkeit bei Zweifeln einzuschalten.

Zwar steht irgendwo in den Geschäftsanweisungen auch das eine Bescheinigung zur Unmöglichkeit des Erscheinens und ein Verweis auf ein Gerichtsurteil, aber eine Geschäftsanweisung ist kein Gesetzestext und das Urteil bezog sich auf einen individuellen Fall, der nicht einfach pauschalisiert werden kann. Aber natürlich macht sowas Eindruck und Angst und genau darauf wird spekuliert.

A kann ich nur raten, nicht einfach nur dort anzurufen und zu erklären, das der Arzt das ganze nicht ausstellt, sondern das ganze schriftlich zu verfassen und nicht mit dem Hintergrund der Arzt stellt das nicht aus, sondern mit der Grundlage, warum wird das angefordert. So ein Schreiben ist allerdings nicht so einfach, da man Paragraphen usw. lesen muss.

Zwar gibt es eine Menge Muster und Hilfestellungen im Netz, aber ganz einfach ist das dennoch nicht, weil man immer alles auf den individuellen Fall anpassen muss. Ich will nur nochmal deutlich darauf hinweisen, das wenn man das jetzt falsch angeht, dann kann es durchaus zu einer Kürzung kommen und deshalb muss man da sehr vorsichtig sein.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich finde das vom Arzt nicht so nett, dass er einfach abwiegelt und sagt, dass er dies nicht ausstellt. Wenn der Patient die Information von der Arge hat, dass der Sachbearbeiter diesen Nachweis sehen will, dann kann er es doch einfach machen. Was kostet den das? Mal ein Zettelchen ausdrucken ist doch nicht viel Arbeit. Stattdessen blockiert er uns lässt dann den Patienten mit dem Problem alleine, das nun mit der Arge zu klären. Auch kein sehr patientenfreundliches Vorgehen.

Wenn es mich betreffen würde, dann würde ich nicht versuchen, mich mit irgendwelchen Schreiben und Paragraphenauflistungen zu wehren. Das kommt sicher bei der Arge nicht gut an. Auf die ist man nun einmal angewiesen und da sollte man nicht als aufmüpfig gelten. Ich würde versuchen, an so ein Schreiben zu kommen. Wenn der normale Arzt sich weigert, findet sich vielleicht ein anderer.

Möglicherweise hat man einen Arzt im Bekanntenkreis, der einem auf Wunsch mal so ein Zettelchen ausstellt oder man kennt eine Arzthelferin, die ihren Chef mal dazu überreden kann, das zu tun. Ich würde da also den Weg des geringeren Widerstandes gehen und das bedeutet, dass ich mich nicht mit der Arge herumstreiten würde.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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