Arbeitsvertrag als Bewerber zuerst unterschreiben?

vom 13.12.2018, 07:15 Uhr

Ich kenne das so, dass man als Bewerber bestimmte Unterlagen zur Einstellung einreicht, die Personalabteilung dann den Vertrag fertig macht und man hinterher dann zuletzt - nach dem Arbeitgeber - den Vertrag unterschreibt und alles dann fest ist, sagen wir so.

Eine Bekannte von mir ist gerade auf Jobsuche, wobei ich mich kürzlich erkundigte, ob es schon was Neues gäbe. Sie meinte, sie hätte sogar schon einen Arbeitsvertrag unterschreiben müssen - allerdings zuerst, also vor dem Arbeitgeber. Allerdings müsste die Personalverwaltung noch die Einstellungsvoraussetzungen prüfen und der Personalrat müsste noch zustimmen, sodass noch gar nicht fest wäre, ob es überhaupt klappt. Diese Reihenfolge kenne ich gar nicht.

Kann man in so einem Fall davon ausgehen, dass der Arbeitsvertrag gültig ist, wenn der Arbeitgeber noch gar nicht unterschrieben hat? Musstet ihr als Bewerber die Verträge eher zuerst oder zuletzt unterschreiben? Welche Vorteile und Nachteile seht ihr in beiden Varianten?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Sowas ist mir noch nie passiert. Ich kenne es auch nicht anders, als dass der Arbeitsvertrag erst dann vom Arbeitnehmer unterschrieben wird, wenn der Arbeitsvertrag fertig ist und vom Arbeitgeber unterschreiben ist. Ich hätte diesen Arbeitsvertrag auf keine Fall unterschreiben. Es kann auch nicht sein, dass nach dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages erst entschieden werden muss, ob die Stelle überhaupt besetzt werden kann. Ich hoffe sie hat sich wenigstens eine Kopie des Vertrages gemacht. Rein theoretisch können die nach Ihrer Unterschrift alles mögliche mit dem Vertrag machen.

Ich habe eine Zeit lang als stellvertretender Betriebsratsvorsitzender gearbeitet und habe zumindest einen kleinen Einblick in die Abläufe bekommen können. Von daher ist die normale Vorgehensweise, dass eine Abteilung gegenüber der Geschäftsführung eine Stelle beantragt die dann genehmigt und anschließend ausgeschrieben wird. Zunächst intern, damit interne Mitarbeiter als erstes die Möglichkeit haben sich darauf zu bewerben. Danach wird die Stelle extern ausgeschrieben, also Annoncen im Internet oder in Zeitungen geschaltet.

Darauf kann man sich dann bewerben, wird zu einem oder mehreren Bewerbungsgesprächen eingeladen und wenn man sich für einen Arbeitnehmer entschieden hat, wird nach dem man Gehalt und andere Vertragsmodalitäten geklärt hat, der Vertrag mit der Personalabteilung angefertigt. Den bekommt man dann vom Arbeitgeber entweder zugeschickt oder in einem abschließendem Gespräch übergeben, schläft eine Nacht darüber und unterschreibt den Vertrag dann oder wenn alles geklärt ist dann eben direkt noch vor Ort. Aber den Vertrag unterschreiben bevor der Arbeitgeber unterschrieben hat, halte ich für grob fahrlässig und würde mich daher nicht darauf einlassen. Wir haben keine Rezession von daher sollte es genug Jobs auf dem Markt geben, da muss man sich nicht auf so eine Bauernfängerei einlassen.

» Kodi » Beiträge: 599 » Talkpoints: 27,19 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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