Arbeitsaufnahme während AU erst gesund schreiben lassen?

vom 30.08.2017, 13:18 Uhr

A hat einen Unfall im Betrieb gehabt und musste an der Hand genäht werden. A bekam eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) für 10 Tage. Nach 3 Tagen rief der Chef an und fragte, ob er nicht wieder kommen könnte, weil es in der Firma drunter und drüber geht. Da es die linke Hand ist und er nichts mit der linken Hand machen müsste, wäre es auch möglich und er würde sich dazu auch in der Lage fühlen. Allerdings hat A bedenken,

1. Muss er sich erst wieder beim Arzt gesund schreiben lassen? Er hat gehört, dass es früher mal so war, aber heute die AU endet, sobald man wieder die Arbeit aufnimmt. Der Arzt würde wahrscheinlich eine längere AU empfehlen.

2. Was ist, wenn es doch Komplikationen geben sollte, die Wunde wieder aufreißt, sich entzündet oder sonst was passiert? Wäre er alleine dafür verantwortlich? Muss er dann mit Behandlungskosten rechnen?

3. Was sagt die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall, wenn A vorzeitig wieder arbeiten geht? Könnte A Probleme bekommen? Mit welchen Problemen müsste A rechnen, wenn er wieder arbeiten geht, obwohl er noch eine Woche krank geschrieben ist?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nichts mit der linken Hand machen müssen? Soll sich der Typ doch mal die linke Hand eingipsen lassen für ein paar Wochen, dann wird er schon sehen, dass auch die zweite Hand durchaus ihre Berechtigung hat. Ich würde solch einen Chef irgendwo anschwärzen. Vielleicht mal mit der Berufsgenossenschaft sprechen und denen sagen, wie der Chef mich drei Tage nach meinem Unfall unter Druck setzt. Wichtig ist auf jeden Fall, gar nicht mehr mit diesem Typen während der Krankschreibung zu reden. Einfach keine Telefonate mehr von ihm annehmen.

Weiß der nicht, dass der auch eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Angestellten hat? Sein Arbeitnehmer hat eine Treuepflicht und er eben dem Arbeitnehmer gegenüber eine Fürsorgepflicht. So einen Chef finde ich ganz schrecklich und ich würde mich echt nach einer neuen Arbeit umschauen. Geht es in der Firma echt drunter und drüber, wenn nur ein Arbeiter ausfiel? Wenn ja, muss der Chef eben selbst auch einmal arbeiten. Egal, welche Konsequenzen es hätte, wenn A wieder arbeiten geht, trotz Arbeitsunfähigkeit. A sollte in Ruhe gesund werden und sich nicht um den furchtbaren Chef sorgen.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Gerade bei einem Arbeitsunfall der der Berufsgenossenschaft auch gemeldet ist, würde ich nicht einfach so wieder arbeiten gehen, egal was der Chef will, sondern das immer mit dem Arzt abklären und zwar am Besten mit dem so genannten Durchgangsarzt den die Firma ihm nennen kann, also welcher Arzt das ist. Denn diese haben eine gesonderte Zulassung und sind für die Behandlung von Arbeitsunfällen zuständig. Erst wenn dieser sein okay gibt, würde ich überhaupt den Gedanken daran verschwenden vorzeitig wieder arbeiten zu gehen. Das wird er aber sicherlich bei einer genähten Wunde an der Hand nicht machen, die Krankschreibung über 10 Tage hat da schon seinen Sinn.

Eine so genannte Gesundschreibung gibt es zwar nicht und die ist auch nicht nötig, denn auch wenn häufig behauptet wird es bestünde dann kein Versicherungsschutz, das ist nicht korrekt, diese besteht. Zumindest im Allgemeinen, bei einem Arbeitsunfall wäre ich da aber eben etwas vorsichtiger, weil die Berufsgenossenschaft ja informiert ist über den Arbeitsunfall und jetzt stelle man sich mal vor man hat auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall und die Berufsgenossenschaft ist aber noch in der Annahme das man ja auf Grund des vorherigen Unfalles noch krank geschrieben ist. Das, das dann Fragen aufwirft ist ganz klar, ob die Berufsgenossenschaft dann für den Wegeunfall aufkommt kann ich tatsächlich auch nicht sagen.

Wenn er einfach so wieder Arbeiten geht ohne das mit dem Durchgangsarzt zu besprechen und es sollte dann zu Komplikationen kommen, dann hat er für die Folgekosten keine Unterstützung durch die Berufsgenossenschaft zu erwarten, diese ist dann nicht mehr verantwortlich. Die Kosten wird er zwar nicht selber tragen müssen, dafür gibt es ja noch die gesetzliche Krankenversicherung. Aber, wenn durch die Komplikationen dann zum Beispiel dauerhafte Beeinträchtigungen entstehen oder Folgeerkrankungen, dann hat der Arbeitnehmer kein Anrecht mehr auf irgendeine Entschädigung oder ähnliches aus der Unfallversicherung des Arbeitgebers bzw. der Berufsgenossenschaft. Er hat sich ja über die Empfehlungen des Durchgangsarztes hinweggesetzt.

Will man diese Risiken wirklich alle eingehen, wegen eines Unfalles auf der Arbeit, um dann eventuell zum Schluss alleine dazustehen, sich seine Gesundheit zu ruinieren, nur weil der Chef will, das man früher wieder arbeiten kommt? Deshalb ganz klar meine Empfehlung, das mit dem Durchgangsarzt (oder falls vorhanden mit dem Betriebsarzt) zu besprechen und auch mit der Personalabteilung und dem Sicherheitsbeauftragten in der Firma und wenn von überall ein grünes Licht kommt, dann wieder arbeiten zu gehen. Die entsprechenden Instanzen dürfen auch ruhig wissen, das dieser Chef auf sämtliche Fürsorgepflichten die ein Arbeitgeber und damit auch die Chefs haben, überhaupt keinen Wert legt und einen Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall quasi dazu nötigt früher wieder anzufangen zu arbeiten und dabei aber auch scheinbar die anderen Bereiche nicht involviert und es damit so aussehen lässt als mache der Arbeitnehmer das freiwillig.

Pflichtbewußtsein in allen Ehren, aber A sollte sich um sich selber kümmern und in aller Ruhe wieder gesund werden, seine Gesundheit geht absolut vor.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ob er nun seine linke Hand durch die Arbeit belastet oder nicht, das hat der Chef nicht zu entscheiden. Ich kenne es so, dass ein Arzt nach Art der Beschäftigung fragt, wenn er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschreiben will.

So erging es beispielsweise meinem Neffen, der derzeit an einer Hochschule studiert und nebenbei als Werkstudent arbeitet. Als ihn der Arzt nach seiner Art der Beschäftigung fragte und die Antwort meines Neffen erst die war, dass er eben studiert, hielt es der Arzt für nicht nötig, eine AU auszustellen. Als mein Neffe allerdings von seinem Nebenjob erzählte, stellte der Arzt doch noch eine aus, weil mein Neffe Probleme mit dem Arm hatte und in seinem Job eben viel in Bewegung war und nun Ruhe brauchte.

Der Arzt in deinem Fall wird sich also schon etwas dabei gedacht haben, seinen Patienten zehn Tage krank zu schreiben. Wie ein Chef so verblendet sein kann und seinen Angestellten trotzdem darum bittet, seine Arbeit trotz noch bestehender AU aufzunehmen, kann ich kaum nachvollziehen. Wenn dann nämlich doch etwas passiert, na dann Holla die Waldfee.

Dann ist der Chef eben selbst Schuld, wenn es keine Vertretungen gibt, die in der Zeit die Arbeiten erledigen können. Ist doch nun wirklich nicht das Problem eines Angestellten, der auf ärztlichen Rat hin zehn Tage nicht arbeiten soll.

Aber A ist nun auch nicht ganz sauber, wenn er tatsächlich überlegt, nach drei Tagen AU wieder in seine Arbeit einzusteigen. Das ist so naiv und kurzsichtiges Denken und ich kann mir vorstellen, dass es wirklich Probleme geben kann, wenn die Berufsgenossenschaft davon Wind bekommt, wenn wir annehmen, dass A tatsächlich die Arbeit wieder aufnimmt.

Gesundheit geht nun mal vor, und auch wenn es mir nach drei Tagen wieder relativ gut geht, sollte ich trotzdem auf den Arzt hören und die restlichen Tage absitzen. Schließlich hat er Medizin studiert und nicht ich.

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Berufsunfälle sind etwas anderes als normale AU die wegen einer Grippe ausgestellt werden. Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer zur Arbeit kommen, dann aber auf eigene Verantwortung. Liegt einem Arbeitgeber eine AU vor, dann sollte dieser zu seiner eigenen Absicherung eine Gesundschreibung vom Arzt verlangen, da es zu Versicherungsproblemen führen kann wenn unter einer vorliegenden AU der Mitarbeiter arbeitet und ein Berufsunfall vorliegt. Die werden nachfragen, warum der Mitarbeiter mit einer AU dort herum turnt und sich erst einmal weigern. Sprich für den AG ist es dann sicherer, wenn er die Gesundschreibung vorlegen kann.

Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Pflicht zur Gesunderhaltung und darf den Genesungsprozess auch nicht verschlechtern oder gar nach hinten verzögern. Reißt die Wunde also aufgrund seiner Arbeit dann wieder auf, es bildet sich ein Infekt oder ähnliches, dann ist er dafür Verantwortlich und muss dafür auch die Konsequenzen tragen. Denn der Arbeitgeber kann daraufhin dann auch die Kündigung aussprechen, da der Mitarbeiter eben nicht alles gemacht hat damit er Gesund wird sondern es verschlechtert hat. Auch wenn der Arbeitgeber ihn einbestellt hat, sitzt er dann am längeren Hebel. Von den Kosten her kann es dann auch sein, dass die BG das nicht weiter bezahlt und derjenige dafür dann aufkommen muss.

Ich würde es nicht machen, egal wie sehr der Chef bittet und bettelt und das Argument "man braucht die linke Hand nicht" finde ich dabei schon sehr schwach. Krank ist krank und damit Ende und bei einem Arbeitsunfall erst Recht nicht, denn hinterher bin ich noch der Blöde wenn sich die Heilung dadurch verzögert, neue Komplikationen auftreten und habe am Ende die Rechnung dafür privat zu Tragen und keinen Job mehr da der Arbeitgeber auch seine Konsequenz zieht.

Mir wäre es das nicht Wert, die Pflicht als Arbeitnehmer ist erfüllt mit der Vorlage der AU und mehr würde ich mir kein Bein ausreißen für einen Arbeitgeber. Hat er zu wenig Personal für die Arbeit, dann muss er aufstocken für diese Dauer oder schneller arbeiten, Mehrarbeit anordnen für die gesunden Mitarbeiter. Da hat er genug andere Alternativen als Arbeitgeber.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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