Arbeitsamt hat falsche Angaben über Miete
Ich habe bei meinen Antrag für meine Berufsausbildungsbeihilfe vor gut zwei Jahren meine Mietkosten angegeben. Seit dem Einzug meines Freundes kam es nun dazu, dass mir das BAB gekürzt wurde. Dazu bin ich im August in Widerspruch gegangen. Nun habe ich diese Woche eine Antwort von der Bundesagentur erhalten, in der sie mir mitteilten, dass sie nur über eine Miete von 240 Euro wussten. Meine Miete liegt aber höher, sie haben hier nur die Kaltmiete beachtet. Somit soll ich vom Vermieter ein Formular über die tatsächliche Miete ausfüllen lassen.
Auf den Formular steht extra drauf, dass der Vermieter die Kosten einschließlich Nebenkosten eintragen soll. Wie kann es aber sein, dass das Arbeitsamt eine falsche Berechnung nachgeht? Wäre ich nun nicht in den Widerspruch gegangen, würden sie mir einfach die Leistung nicht komplett zahlen. Dies finde ich echt dreist. Auch am Telefon hielt man mich kurz. Obwohl ich dort einen Sachbearbeiter am Telefon hatte, der mitbekommen sollte, dass eine falsche Miete im System eingepflegt wurde, wurde ich als unfähig gehalten.
Gibt es diese Fälle öfter, dass die Mieten nicht richtig in das System eingepflegt werden? Wie sieht es nun mit der Einhaltung von Geld aus? Müsste dies mir bis zum Zeitpunkt des Widerspruches zurück ausgezahlt werden? Oder zählt dies erst ab dem Zeitpunkt, indem ich die Antwort erhalte, dass mein Widerspruch zugesprochen wird?
Was hast du denn vor zwei Jahren angegeben? Sicherlich können auch bei der Eingabe der Daten Fehler passieren. Aber es kann doch auch durchaus sein, dass du einen falschen Wert, hier wohl nur die Kaltmiete, angegeben hast. Von daher kann man jetzt nicht mit Schuldzuweisungen um sich werfen. Und irgendwo her muss der Wert ja stammen, den die Agentur für Arbeit hat.
Wenn es eine komplett falsche Zahl wäre, dann könnte man noch vermuten, dass hier zwei Anträge verwechselt worden. Aber so ist es ja immerhin deine Kaltmiete und daher vermute ich, dass das so vor zwei Jahren in deinem damaligen Antrag stand.
Was hast du denn vor zwei Jahren angegeben?
Ich habe bei meiner Beantragung den Mietvertrag abgegeben müssen. Dort steht halt die Kaltmiete drin und einmal die komplett zu entrichtende Miete. Auch vor sechs Monaten musste ich nur angeben, ob sich die Miete geändert hat. Dies hat es natürlich nicht.
Ich gehe davon aus, dass sie es falsch eingepflegt haben. Mir ist kein Fehler passiert, denn der Mietvertrag wurde von mir auch richtig abgegeben. Von daher kann man schon mit Schuldzuweisungen um sich werfen.
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