Arbeitnehmer - Fristgerechte Kündigung immer mit Grundangabe

vom 17.05.2016, 21:01 Uhr

A will in der Firma, in der er arbeitet, kündigen, weil er eine andere Anstellung gefunden hat, die ihm mehr zusagt. Da er bisher nie selber gekündigt hat, sondern nach jahrelanger Arbeitsanstellung bei seinem letzten Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde, weiß er nicht, wie er kündigen soll. Ihm wurde von vielen Seiten gesagt, dass er Gründe angeben muss und sogar mitteilen muss, wo er nach der Kündigung arbeitet. Das erscheint mir allerdings ein wenig viel und meines Erachtens ist das Privatsphäre, die keinem was angeht.

Reicht es, wenn er in der Kündigung schreibt, dass er fristgerecht kündigt oder muss er auch Gründe angeben? Muss er in der Kündigung schreiben, dass er eine andere Arbeitsstelle hat? Geht dem Arbeitgeber denn der Grund der Kündigung etwas an? Ist es egal, ob er noch in der Probezeit ist oder nicht, wenn er kündigt? Wie sollte man am besten eine Kündigung formulieren, wenn man kündigt um bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Der Arbeitgeber muss Gründe für die Kündigung angeben, der Arbeitnehmer darf einfach so fristgerecht kündigen. Er muss lediglich deutlich machen, dass er fristgerecht zum Datum X das Unternehmen verlässt. Warum er das tut, muss er nicht ausführen. Nur sein Wille zur Kündigung des Arbeitsvertrages muss schriftlich und eindeutig formuliert sein. "Ich bin dann weg," als Post-it auf den Monitor am Arbeitsplatz geklebt ist keine Kündigung.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Für die einfache Kündigung muss er weder einen Grund angeben noch benennen wo er hin geht, damit meine ich rein das Schriftstück welches er einreicht. Im Endeffekt reicht es in der Kündigung selber wirklich aus, wenn er reinschreibt, hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis (fristgerecht) zum soundsovielten. Selbst das Wort fristgerecht ist nicht zwingend erforderlich.

Wo er ggf. hingeht, muss er dem alten Arbeitgeber doch mitteilen, das hängt aber dann mit seinem Arbeitsvertrag zusammen und ob dort eine sogenannte Konkurrenzklausel enthalten ist, diese verbietet in der Regel im unmittelbaren Anschluss zu einem direkten Wettbewerber zu wechseln. Hat er eine solche Klausel, dann muss er dem Arbeitgeber offen legen, wo er hingeht. Das sind aber keine grundsätzlichen gesetzlichen Regelungen, sondern individualrechtliche die, wie gesagt, im Vertrag stehen.

Gründe muss er natürlich auch nicht benennen. Wenn es aber Gründe wie z.B. das Gehalt, das Betriebsklima, Langeweile beim Job, keine Aufstiegschancen oder ähnliches, sind, dann kann er die ruhig nennen, sollte er sogar, denn dann hat die Firma die Chance dieses Feedback in Zukunft zu nutzen. Selbstverständlich sollte er dann in einem solchen Gespräch aber nicht einfach vom Stapel lassen, sondern die Gründe sachlich und ruhig darlegen.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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