Arbeitgeber verweigert Zahlungen / Schwangerschaft

vom 30.11.2016, 06:34 Uhr

Es geht um folgendes: Ich arbeite bei einem Unternehmen seit dem 7. April 2016 auf 450 € Basis. Am 2.August erhielt ich vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot. (Das Schriftstück befindet sich mit Datum in meinen Akten).

Seit dem 21. November, bin ich nun im Mutterschutz. Und ich habe für November nur 303 € und ein paar Cent erhalten, statt meiner üblichen 450 € Festgehalt, die ich sogar auch voll im angebrochenem Monat April erhalten hatte. Desweiteren hat man mir meine Urlaubstage, die ich wegen der Elternzeit und dem Beschäftigungsverbot nun nicht mehr nehmen konnte, nicht ausgezahlt.

Genauso wenig, wurden mir meine Überstunden ausbezahlt. Meine Frage ist nun: Auf welche dieser Zahlungen habe ich ein Anrecht? Auch auf Grund der Tatsache, dass das Beschäftigungsverbot nachweislich im August gestartet wurde.

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» Violet » Beiträge: 74 » Talkpoints: 0,50 »



Was ist daran nicht korrekt? Du bist im Mutterschutz, das Arbeitsverhältnis ist nicht beendet. Somit besteht kein Anlass, dass Überstunden und Urlaub ausgezahlt wird. Das Verhältnis geht nach dem Mutterschutz bzw. wenn du Elternzeit nimmst ganz normal weiter. In dieser Zeit verfällt der Urlaub auch nicht genauso wenig wie die Überstunden auch wenn eine entsprechende Regelung im Betrieb steht.

Das Gehalt im November ist ebenfalls korrekt, der Arbeitgeber muss nur bis zum Stichtag Mutterschutz Anteilig bezahlen, sprich bis zum 21. November. Groß überschlagen stimmen damit auch die 303 Euro. Der Rest kommt von der Krankenkasse als Mutterschaftsgeld, welches von dir beantragt werden muss. Dazu braucht man ein Schreiben von seinem Frauenarzt, das füllt man aus und schickt es zur Krankenkasse. Das Mutterschaftsgeld wird in zwei Teilen ausgezahlt, einmal die komplette Summe vor der Geburt, sprich die 6 Wochen und der zweite Teil nach der Geburt für die vollen 8 Wochen. Der Arbeitgeber muss für dein Mutterschaftsgeld nicht aufkommen.

Beschäftigungsverbot ist davon ungerührt, da läuft das Gehalt ganz normal weiter und der Arbeitgeber lässt sich das von der Krankenkasse erstatten. Damit hast du aber selbst nichts zu tun, da muss sich der Arbeitgeber selbst darum kümmern und wird er wohl auch schon getan haben.

Auszahlen müsste der Arbeitgeber die Überstunden und den Urlaub nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde. Wird es beendet während du in Elternzeit bist, dann muss er es auch zu diesem Zeitpunkt auszahlen und nicht vorher nur weil du das möchtest. Das ist alles soweit korrekt auch wenn es dir nicht gefällt du hast auf nichts von deinen Forderungen einen Anspruch.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Eine gute Stelle, die dir da Antwort geben kann, ist die Mutterschutzabteilung beim Regierungspräsidium. Die sind zwar nur an bestimmten Tagen erreichbar, können dir aber genau sagen, was dir in deiner Situation zusteht und was nicht.

» YariXxX » Beiträge: 635 » Talkpoints: 21,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Auch wenn es mir wirklich nicht gefällt, hilft mir das sehr weiter. Denn dann weiß ich zumindest, dass ich nach der Elternzeit Anspruch auf die Urlaubstage habe. Ich gehe nämlich mal stark davon aus, dass ich danach wegen der ungeplanten Schwangerschaft leider sowieso entlassen werde. Aber zum Glück habe ich nun viel Zeit mir bei Bedarf einen neuen Nebenjob zu suchen, falls das mit Kind überhaupt noch möglich sein wird. :)

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» Violet » Beiträge: 74 » Talkpoints: 0,50 »



So einfach kann man dich nicht kündigen. In der Mutterschutzfrist nicht und auch in Elternzeit nicht. Danach hast du ebenfalls nochmals 3 Monate Kündigungsschutz und da müsste sich dein Arbeitgeber schon einen wahnsinnig guten betrieblichen Grund ausdenken damit er dich so einfach los wird. Ungeplante Schwangerschaft hin oder her, dein Arbeitgeber hat dadurch keinen finanziellen Schaden da alles erstattet wird wenn er es auch Beantragt mit der U2 Umlage. Aber wie gesagt, dass ist alleine sein Bier damit hast du nichts zu tun und wenn er dich wegen der ungewollten Schwangerschaft kündigt, dann hältst du mit einer Kündigungsschutzklage dazwischen.

An was ich mich noch erinnre, du warst doch ALG 1 Aufstocker? Wenn das noch so ist, dann stehst du dieser Zeit auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung sprich es gibt kein Geld vom Arbeitsamt oder Jobcenter. Dazu müsstest du dich dann an das Sozialamt wenden und wenn das Geld absolut nicht reichen sollte, kann man z.B. noch den Familienzuschlag beantragen, Wohngeldantrag stellen usw. da gibt es auf dem Rathaus normal ein nettes Heftchen "Wenn das Geld nicht reicht", in der alle Anträge aufgelistet sind mit Voraussetzungen die du stellen kannst. Beraten kann dazu z.B. auch die Caritas oder Pro Familia.

Wenn du wieder arbeiten gehen willst/musst nach einem Jahr Elternzeit, dann kümmere dich rechtzeitig um eine Betreuung für das Kind. Den Anspruch auf einen Platz muss man mindestens 6 Monate vorher erheben und die Plätze werden spätestens zum 1.3. für den 1.9. vergeben und andersherum. Sprich mach deinen Anspruch deutlich vor dem 1.9.2017 geltend, ansonsten stehst du ohne einen Platz da und der kann auch erst ab März sein, da im Januar nur selten Einrichtungen aufnehmen. Da kann man aber immer noch mit Anwalt darauf klagen, Streitwert für einen Kita Platz sind 5000 Euro, sprich Prozesskosten sind dann um die 500 Euro.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Wir hatten einen ähnlichen Fall. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dir einen Zuschuss zu gewähren. Denn du liegst mit deinen 450 Euro Job sogar im Minus bei einem Zuschuss. Deinen Urlaub hättest du vor dem Beschäftigungsverbot nehmen können, dass musst du leider alles mit deinem Arbeitgeber aushandeln. Dein Lohn wird ja denke ich bei einem Steuerberater gemacht, die sind dafür ausgebildet, nicht nur das, sie müssen ja auch Rücksprache mit der Minijob Zentrale halten, da du ja im Mutterschutz bist.

Das ist ein heikles Thema, wenn du dir unsicher bist ruf den Steuerberater an, er muss dir erklären warum es so abgerechnet wird. Das mit den 303 Euro stimmt. Du kannst dir aber auch dein Mutterschutzgeld auf der Seite der Minijob Seite berechnen lassen.

» Antaistry1970 » Beiträge: 15 » Talkpoints: 2,31 »


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