Arbeitgeber verweigert Resturlaub
Eine Freundin wechselt demnächst den Job und ist auch sehr glücklich über diesen Schritt. Sie verdient mehr und der Arbeitsweg ist auch entspannter. Sie hat ihren Chef informiert, dieser war auch ganz nett, aber als sie ihren Resturlaub nehmen wollte, fingen die Probleme an.
Sie soll jetzt noch jedes Wochenende arbeiten (das war ein Grund für die Kündigung) und den Urlaub halt dazwischen nehmen. Außerdem wird der Urlaub gekürzt, weil sie zwischenzeitlich in Kurzarbeit war. Das hat ihr natürlich vorher auch keiner gesagt. Wie soll sie sich jetzt verhalten? Sie will ja halbwegs im Guten gehen.
Nun, Kurzarbeit mindert den Urlaubsanspruch. Interessant ist dabei, wie viel Urlaub entfällt. Die Berechnung ist nämlich kompliziert. Relativ klar ist: Für einen Monat Kurzarbeit mit null Stunden gibt es keinen Urlaub. Da fällt dann ein Zwölftel des jährlichen Anspruchs für jeden vollen Monat ohne Arbeit weg. Gerichte gehen davon aus, dass ein Erholungsanspruch nur entsteht, wenn auch eine Verpflichtung zur Arbeit besteht.
Bei Kurzarbeit, die nur einen Teil des Monats mit null Stunden oder mit nur einem Teil der Arbeitsstunden streicht, wird es tricky. Da gibt es keine einheitliche Regelung. Der Europäische Gerichtshof setzt das dann mit temporärer Teilzeitarbeit gleich. Das empfinde ich als fair und würde tatsächlich nach diesen Regeln rechnen.
Mit der Gewährung des Urlaubs ist das wieder so eine Sache. Jetzt am Jahresende kann es durchaus einfach für einen Arbeitgeber sein, die Wünsche zu verweigern. Ich hatte früher nie die Möglichkeit, zum Jahresende Urlaub zu nehmen. Bilanz und Jahresabschluss gehen vor. Daher fielen bei mir gleich drei Monate im Jahr weg, da gab es keine Erholung. Das Weihnachtsgeschäft ist halt auch so ein Punkt, der als betriebsbedingter Grund Vorrang hat. Oder Mitarbeitermangel durch Corona und so weiter.
sugar-pumpkin hat geschrieben:Das hat ihr natürlich vorher auch keiner gesagt.
Dass ihr das vorher keiner gesagt hat, heißt nicht, dass es nicht rechtmäßig ist. Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer nicht auf alles hinweisen. Ich kenne die Rechtslage in diesem speziellen Bereich nicht. Bei uns gab es zusätzlich zum normalen Arbeitsrecht noch einen dicken Ordner mit speziellen Betriebsvereinbarungen.
Ich würde dazu raten, mich über die Rechtslage zu informieren, was zugegebermaßen wegen Corona vielleicht etwas komplizierter sein könnte. Wenn es einen Betriebsrat gibt, würde ich diesen fragen. Aber wenn alles rechtlich in Ordnung ist, dann kann man nichts machen und man muss das so hinnehmen. Wenn man im Guten gehen möchte, weil man vielleicht die Chance offen halten möchte, später wiederzukommen oder weil Verwandte unter diesem Chef arbeiten, dann würde ich auch keine Tricks anwenden, wie etwa krank schreiben lassen oder so was.
Zum einen stimme ich meinem Vorredner zu - wenn man in Kurzarbeit war oder zum Teil auch gar nicht arbeiten war, je nach Branche, dann kann es sein, dass der Urlaubsanspruch gekürzt wird. Diesen Anspruch erwirbt man ja, indem man arbeiten geht und eine bestimmte Anzahl an Stunden leistet - wenn man die nicht leistet, dann hat man entsprechend auch keinen Anspruch auf Urlaub. Hier sollte man also gegebenenfalls vom Personalrat oder einem Rechtsanwalt überprüfen lassen, auf wie viel Urlaub man Anspruch hat, wenn man selbst der Meinung ist beziehungsweise es laut eigenen Berechnungen zu wenig ist.
Ansonsten kann einem der Arbeitgeber natürlich den Resturlaub insofern verwehren, dass man ihn nicht zur gewünschten Zeit oder gar nicht mehr nehmen kann. Auch hier gilt, dass man je nach Branche und auch Arbeitspensum nicht einfach einen Mitarbeiter freistellen kann - wenn man die Kapazitäten dafür nicht hat, dann kann nicht spontan Urlaub genommen werden. Deswegen muss er ja in der Regel zum Ende des Vorjahres beantragt werden.
Wenn es jedoch wirklich so ist, dass sie noch Anspruch auf Resturlaub hat und der Chef ihn ihr nicht geben möchte, dann hat sie das Recht darauf, dass ihr die verbliebenen Tage genau wie reguläre Arbeitstage berechnet und ausgezahlt werden. Da sie im Guten gehen möchte, wäre das vielleicht die beste Option, wenn sie sich mit dem Chef nicht einig wird bezüglich der Frage, wann genau der restliche Urlaub genommen werden soll.
Das klingt wirklich ärgerlich für deine Freundin. Es ist verständlich, dass sie im Guten gehen möchte, aber gleichzeitig auch nicht alles akzeptieren kann. Es wäre meiner Meinung nach am besten, wenn sie nochmal das Gespräch mit ihrem Chef suchen würde. Sie könnte ihm nochmal ihre Situation schildern und versuchen, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Es ist wichtig, dass sie dabei ruhig und sachlich bleibt, auch wenn es schwerfällt.
Es könnte helfen, wenn sie konkrete Vorschläge macht, wie sie ihre restlichen Aufgaben noch erledigen kann, ohne jedes Wochenende zu arbeiten. Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, dass sie einige Aufgaben delegieren oder in Absprache mit ihren Kollegen übernehmen könnte. Wenn sie dabei auch betont, dass sie gerne im Guten gehen möchte, aber gleichzeitig auch eine faire Behandlung erwartet, könnte das den Chef dazu bringen, nach einer Lösung zu suchen.
Was den gekürzten Urlaub angeht, ist das eine schwierige Frage. Wenn es sich dabei um einen rechtlichen Anspruch handelt, sollte sie sich gegebenenfalls an eine Rechtsanwältin wenden. Ansonsten könnte es auch hier helfen, das Gespräch mit dem Chef zu suchen und sich zu erklären. Vielleicht gibt es auch hier eine Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ich selbst habe auch schon Erfahrungen mit ungerechter Behandlung im Job gemacht und weiß, wie schwer es sein kann, ruhig zu bleiben und trotzdem für seine Rechte einzustehen. Aber es ist wichtig, dass man sich nicht unterkriegen lässt und für sich selbst einsteht.
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