Arbeitgeber rückt Zertifikate von Weiterbildung nicht heraus
Frau A arbeitete bis vor wenigen Wochen in einem Frisier- und Kosmetiksalon. Sie hat 12 Jahre dort gearbeitet und an einigen Weiterbildungsseminaren teilgenommen, wo sie auch Zertifikate bekommen hat, die auch im Salon hingen. Nun hat A einen anderen Arbeitgeber und hat ihren alten Arbeitgeber darum gebeten, die Zertifikate auszuhändigen. Dieser aber behauptet, weil er die Seminare gezahlt hat, gehören ihm auch die Zertifikate und wenn sie welche haben will, dann muss sie diese Seminare neu belegen.
A hat auch schon dort angerufen, wo sie die Seminare gemacht hat und eine Doppelausfertigung kann sie nicht bekommen. Sie soll sich an den alten Arbeitgeber wenden, der ja die Zertifikate hat.
A hat keine Rechtschutzversicherung und sie fragt sich jetzt, ob man wirklich eine Chance bei einer Klage hat oder ob der Arbeitgeber Recht hat und die Zertifikate von ihm sind, weil er die Seminare gezahlt hat. Wer weiß hier mehr? Gehören denn die Zertifikate, auf denen der Name von A steht dem Arbeitgeber? Was will er damit?
Ich würde dazu auf jeden Fall einen Anwalt befragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man keinen Anspruch auf die eigenen Zertifikaten hat. Ein anwaltliches Schreiben macht da sicherlich auch mehr Druck als ein Anruf oder eine Bitte. Wahrscheinlich ist die ehemalige Chefin einfach ein bisschen sauer, dass man nach so vielen Jahren einfach einen anderen Arbeitgeber gesucht hat und möchte deswegen im Weg stehen, dennoch kann sie sich ja nicht mit falschen Sachen schmücken.
Man hat einen Anspruch auf die Zertifikate die auch ausweisen, dass man einem Seminar teilgenommen hat, ganz gleich wer es am Ende bezahlt hat. Sprich ein einbehalten ist so ohne weiteres nicht machbar, wenn der Arbeitgeber diese auch weiterhin in seinem Salon hängen haben möchte, dann muss er mindestens eine zweite beglaubigte Ausfertigung davon aushändigen oder aber auch ein Schriftstück anfertigen, aus denen die Seminare und erlangen Fähigkeiten heraus gehen.
Weigert sich der Arbeitgeber, dann konsultiert man einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht dazu. Dieser verfasst gegen Gebühr ein nettes Schreiben an den alten Arbeitgeber und fordert das ganze ein. Alleine das ein anderer Briefkopf darauf steht, lässt schon einige Arbeitgeber einlenken und darauf kann man ebenfalls vor dem Arbeitsgericht Klage erheben. Die Kosten für den Rechtsbeistand kann man sich auch unter Umständen von der Gegenseite ersetzen lassen oder als Sonderausgabe in seiner Steuererklärung geltend machen.
Da liegt ja das Problem. A war bei einem Anwalt, nachdem die Gewerkschaft gesagt hat, dass dem Arbeitnehmer die Zertifikate gehören, weil er die Schulung gezahlt hat. Wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist, dass A nun die gesamten Kosten der Weiterbildung zahlt, dann könnte man hoffen, dass der Arbeitnehmer ihm die Zertifikate ab gibt.
Da A mit der Antwort nicht zufrieden war, hat A noch einen Anwalt konsultiert. Es ist ein Anwalt für Arbeitsrecht. Und der sagte A genau das Gleiche. Er meint, dass er einen Brief schreiben kann, dass der Arbeitnehmer die Zertifikate rausrücken soll, aber wenn der Arbeitnehmer die Gesetze kennt, dann wird er das nicht machen. Selbst, wenn man ihm die Schulungen im Nachhinein bezahlt muss er die nicht heraus rücken. Das wäre wie die Sterne in einer Sterneküche. Selbst wenn der Koch kündigt, gehören die Sterne der Küche und nicht dem Koch.
Natürlich gehören die Zertifikate dem Arbeitgeber. Er darf sich zwar nicht mit fremden Federn schmücken und die Dinger aushängen und so tun, als ob der Mitarbeiter noch im Laden arbeitet. Aber die Dinger sind Teil der Personalakte. Er hat schließlich die Weiterbildung finanziert, um davon zu profitieren.
Ein typischer Punkt zum Streit ist der Schweißerschein. Alle zwei Jahre ist eine neue Prüfbescheinigung fällig. Hat der Arbeitgeber den Schein bezahlt, steht er dem Arbeitnehmer nicht zu, wenn er den Betrieb verlässt. Ein gültiger Schein verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt ohne Zweifel. Aber wenn der alte Arbeitgeber nicht mitspielen möchte, dann muss ein neuer Schein her. Den muss entweder der neue Arbeitgeber zahlen, falls er dazu bereit ist, oder man zahlt selbst, vielleicht springt das Arbeitsamt ein.
Fortbildungen gehören ins Arbeitszeugnis. So weiß der nächste Arbeitgeber auch, was der Bewerber kann. Außerdem nützen irgendwelche alten Nachweise nun auch nicht viel. Das Wissen von vor fünf oder zehn Jahren ist in den meisten Berufen nicht mehr aktuell.
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