Arbeitgeber in der Ausbildung nach Probezeit kündigen
Nehmen wir mal an, dass Arbeitgeber A mit einem Auszubildenden nur Schwierigkeiten hat. Der Auszubildende B kommt ständig zu spät. Das hat der in der Probezeit nicht gemacht. Aber seit dem die Probezeit um ist, kommt es mindestens einmal die Woche vor. Und das nicht nur eine Stunde, sondern manchmal sogar 2-3 Stunden, die B zu spät kommt.
A hat B nun schon zwei Abmahnungen schriftlich erteilt. Aber das stört B überhaupt nicht. A hat nun mit B noch einmal gesprochen, dass er die Kündigung erhält, wenn es so weiter geht. B ist da sehr furchtlos und meint, dass er Auszubildender ist und so leicht kann man keinen Auszubildenden kündigen.
Da A noch keine Auszubildenden hatte, die sich dermaßen benehmen, hat A auch keine Ahnung, ob man wirklich einen Auszubildenden nicht kündigen kann, wenn er ständig zuspätkommt. Nach dem Gespräch ist er am nächsten Tag wieder zu spät gekommen.
Wie kann mann einen Auszubildenden nach der Probezeit loswerden? Wie kann man kündigen? Muss man alles als Arbeitgeber hinnehmen und hat der Auszubildende immer einen Schutz oder kann man ihn auch kündigen?
Diamante hat geschrieben:Wie kann mann einen Auszubildenden nach der Probezeit loswerden? Wie kann man kündigen? Muss man alles als Arbeitgeber hinnehmen und hat der Auszubildende immer einen Schutz oder kann man ihn auch kündigen?
Das erinnert mich an einen Azubi, von dem mein Freund mir mal erzählte. Besagter Azubi war in seiner Firma beschäftigt und hat auch viel Unterstützung von den Kollegen bekommen was das Lernen angeht. Jedoch hat sich der Azubi sehr daneben benommen und hat irgendwann geglaubt sich alles erlauben zu dürfen.
Ich weiß nicht, ob er zu spät kam. Aber bei ihm war das wohl so, dass er einige Male den Unterricht in der Berufsschule geschwänzt hat und die Unterschrift des Lehrers fälschte, dass er doch dagewesen sei. Hinzu kam, dass er einige Drogenprobleme hatte und mit irgendwelchen Drogen erwischt worden war. Irgendwann wurde das ganze unzumutbar und der Arbeitgeber setzte sich mit ihm zusammen und der Azubi musste einen Auflösungsvertrag unterschreiben, sodass er gekündigt werden konnte.
Angeblich ist der Azubi in einem halben Jahr - vorausgesetzt er kommt bis dahin wieder zur Besinnung - wieder da und muss dann genau da ansetzen wo er aufgehört hat. Das wird schwierig, den Stoff von einem halben Jahr ohne weiteres nachzuholen und nahtlos den neuen Stoff zu lernen. Ich persönlich glaube allerdings nicht, dass der Azubi wieder kommen wird. Ich denke, das wird man auch im Auflösungsvertrag festhalten können, wann der Azubi zu gehen hat.
Der Azubi in der Firma meines Freundes war zu dem Zeitpunkt am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres, also deutlich über der Probezeit und trotzdem wurde er sehr schnell weggeschafft, als er sich problematisch verhalten hat.
Der Arbeitgeber hat eigentlich alles richtig gemacht. So leicht bekommt man einen Abzubildenden auch nicht gekündigt, aber in diesem Fall eben schon, weil er seiner Arbeit nicht nachkommt und somit auf lange Sicht sein Ziel nicht schaffen könnte. Die Abmahnungen sind eine Grundlage und nun muss man eine fristlose Kündigung machen, um ihn los zu werden. Mehr kann man ja nicht machen, der junge Mann scheint sich seiner Sache zu sicher zu sein und nun muss er eben mal eine vor den Bug bekommen.
Natürlich genießt ein Auszubildender gewisse Rechte und kann nicht so leicht gekündigt werden, wie ein normaler Arbeitnehmer, aber ein Chef muss sich auch nicht alles gefallen lassen und der Azubi muss auch seinen Pflichten nachkommen, was dieser ja auch vertraglich versichert hat. Man kann hier nur fristlos wegen wichtigem Grund kündigen, was Zuspätkommen einfach ist, da er ja keinen Fehler einsieht und schon Gespräche erfolgt sind.
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