Anspruch auf Arbeitszeugnis nach Beendigung vom Minijob?

vom 03.03.2021, 14:41 Uhr

Es gibt in Deutschland sehr viele Arbeitnehmer, welche nicht nur Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, sondern oft auch ohne Arbeitsentgelt in Form eines Ehrenamtes oder auf Minijobbasis. Für alle gilt natürlich immer abgesichert zu sein und seine Tätigkeiten später, beispielsweise bei Bewerbungen notfalls belegen und nachweisen zu können. Doch wie ist das bei Minijobs, wenn dieser endet, möchte man ja auch wissen, woran man als Arbeitnehmer ist, wie man sich gemacht hat und wie andere Leute die eigene Arbeit und Kompetenz bewerten. Steht einem Minijobber auch ein Arbeitszeugnis zu, vielleicht sogar ein qualifiziertes oder ist das Kulanzsache vom Arbeitgeber wenn er eins ausstellt?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Selbstverständlich besteht ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, ich vermute auch auf ein qualifiziertes. Beim Ehrenamt sieht das wahrscheinlich anders aus. Das ist ja keine Arbeit mit sozialer Absicherung. Aber ein Mini-Job ist doch ein fast normales Arbeitsverhältnis bis auf die Arbeitslosenversicherung und eine verkürzte Kündigungsfrist.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich war 3 Jahre in einem Mini-Job tätig und habe nach Beendigung der Tätigkeit trotz mehrmaliger Aufforderung kein Zeugnis erhalten. Bin dann schließlich zum Anwalt. Dieser hat Klage eingereicht.

Habe gewonnen und bekam mein Zeugnis, obwohl die Tätigkeit zu dem Zeitpunkt bereits 2 Jahre zurücklag. Und der Betrieb musste es zweimal verbessern, da es "unter aller Sau" war, aber man Anspruch auf ein positives Zeugnis hat, was zumindest der Schulnote "3" entspricht. Die dachten wohl, sie könnten mir noch einen reinwürgen. Hat nicht geklappt. Aber der Anspruch ist augenscheinlich definitiv.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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