Anrufe mitschneiden lassen - eine gute Absicherung?
In Österreich hat Ex-Kanzler Sebastian Kurz einen Mitschnitt eines Telefonats veröffentlicht, um seine Unschuld zu beweisen. Da angeblich er selbst angerufen hat, wird bezweifelt, wie authentisch das Gespräch war.
Ist Anrufe mitschneiden lassen eine gute Absicherung? Würdet Ihr das in beruflich heiklen Situationen auch machen oder wäre so etwas eher kontraproduktiv?
Mir kommt diese ganze Story etwas suspekt vor. Was für eine Unschuld soll denn damit bewiesen sein und wodurch? Warum taucht dieser ominöse Mitschnitt erst nach gefühlt mehreren Jahren auf und nicht gleich, während der vorausgegangenen Verhandlungen bei Gericht? Privat habe ich noch nie ein Telefonat mitgeschnitten und ob es eine gute Absicherung ist, das kommt natürlich auf die jeweilige Situation an.
Als Privatperson macht das sicherlich keinen Sinn. Bei einer in der Öffentlichkeit stehenden Person kann das schon Sinn machen, aber auch dann ist es fraglich, ob man damit wirklich etwas beweisen kann. Immerhin kann man ja auch Tonspuren fälschen. Es ist sicherlich nicht ratsam sich auf solche Dinge zu verlassen, aber in der Öffentlichkeit stehend finde ich so etwas schon sinnvoller, als bei einer ganz normalen Person. Ich habe den Fall von Kurz nicht verfolgt, deswegen kann ich dazu keine Stellung nehmen.
Das Mitschneiden von Anrufen ist eine ganz schlechte Idee, da man sich damit strafbar machen kann gemäß § 201 StGB.
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Danach ist also allein schon das Aufnehmen strafbar, nicht erst das Gebrauchen oder wenn man die Aufnahme jemand anderem vorspielt. Man darf die Anrufe also überhaupt nicht aufnehmen, auch nicht zur privaten Absicherung oder Denkstütze. Will man das machen, müsste man den anderen vorher darauf hinweisen, dann wäre es nicht mehr unbefugt.
Diese Regelung trifft auf Sebastian Kurz nicht zu, da er zum einen Österreicher ist und zum anderen in der Öffentlichkeit steht bzw. stand. Zur "Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen" gilt die Tat als nicht rechtswidrig. Aber für private Zwecke ist es Otto Normalbürger absolut verboten.
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