Anrecht auf Ersatz von Teppichboden in Mietwohnung
Frau K wohnt in einer Mietwohnung, wo von Anfang die ganze Wohnung (außer Bad und Küche) mit Teppichboden ausgelegt wurde und nun sieht man im Flur und auch im Wohnzimmer, dass beim Boden durch die tägliche Nutzung ziemlich starke Abnutzungserscheinungen erkennbar sind. Nun würde die gute Frau den Teppichboden gerne erneuen. Die Frage ist jetzt aber, ist der Vermieter denn verpflichtet den Bodenbelag nach Jahren zu erneuern und auch zu bezahlen oder handelt es sich hierbei um ein reines Privatvergnügen?
Der Vermieter hat die Pflicht, die Mietwohnung in einem Zustand zu erhalten, der einen vertragsgemäßen Gebrauch ermöglicht. Ein Teppichboden ist im allgemeinen nach circa zehn Jahren abgenutzt. Wenn das wirklich der Fall ist, also der Boden wirklich abgenutzt ist, und der Mieter einen neuen möchte, so muss der Vermieter einen neuen Teppichboden verlegen und diesen auch bezahlen.
Die genauen Lebensdauern der unterschiedlichen Böden kenne ich nicht, aber ich weiß, dass ein echter Parkettboden nicht so schnell ausgetauscht werden muss. Da reicht ein Abschleifen.
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