Anrechnung von Sonderzahlungen beim Elterngeld

vom 29.06.2017, 17:52 Uhr

Das Elterngeld berechnet sich ja wohl am Jahreseinkommen, aber bei der Einrechnung von Sonderzahlungen, wie eben beispielsweise das Urlaubsgeld, da höre ich bisher sehr unterschiedliche Meinungen. Kennt ihr denn die aktuellen Regelungen dazu? Meint ihr Sonderzahlungen fließen bei der Berechnung von Elterngeld mit ein oder bleiben diese außen vor?

Benutzeravatar

» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Soviel ich weiß werden Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld leider nicht berücksichtigt. Auch Zahlungen wie Provisionen, Tantiemen oder ähnliches fließt nicht in die Berechnung mit ein. Das einzige was zusätzlich dazu zählt, sind Auszahlungen von Überstunden und Umsatzbeteiligungen die mehrmals jährlich ausgezahlt werden. Am besten fragst du einmal bei deiner zuständigen Elterngeldstelle nach, die können dir das genau erklären.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Darüber kann man sich doch ganz einfach selbst informieren wenn man das Internet auch mal für die Recherche verwendet. Es wird das Durchschnittliche Einkommen des Jahres vor der Geburt genommen und davon die 67%, die hinterher als Elterngeld ausgezahlt werden.

Auch was die Sonderzahlungen betrifft ist es klar geregelt, alles was als Einnahme unter "sonstige Bezüge" in der Lohnsteuererklärung erfasst werden, werden nicht berücksichtigt. Sprich damit entfallen die kompletten Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Provisionen, Prämien, da diese unter den sonstigen Einnahmen zu finden sind.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^