Anmeldung eines Minijobs - Muss Arbeitnehmer was machen?

vom 08.08.2015, 12:24 Uhr

A kann in einem Haushalt arbeiten auf Minijobbasis. Das Ganze soll aber erst ab 1.Oktober sein. Denn da kommt die Frau aus der Reha-Klinik und von der Kur nach hause und braucht dann Hilfe. Die Tochter der Arbeitgeberin meinte, dass A sich darum kümmern muss, damit sie auch angemeldet ist.

Aber A weiß gar nicht, was sie machen muss. Muss das nicht der Arbeitgeber machen? Was muss der Arbeitgeber machen und wo muss der Arbeitgeber sich hin wenden oder kann das auch der Arbeitnehmer machen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Es gibt da die Minijobzentrale, die haben auch eine Internetseite und da kann man seinen Arbeitnehmer anmelden. Dies muss also der Arbeitgeber machen, so viel ich weiß. Ansonsten muss der Arbeitnehmer nichts machen, aber gerade bei einer privaten Person würde ich mir die Anmeldung dann auch mal zeigen lassen, weil man sonst ja schwarz arbeiten würde.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich bin auch als Minijob in einem Haushalt tätig, unter anderem. Ich wurde auch angemeldet bei der Minijobzentrale, allerdings hat das die Arbeitgeberin gemacht und nicht ich. Es gibt da so ein Formular, das man ausfüllen muss und das der Arbeitgeber dorthin schicken muss. Woher man das Formular jedoch nimmt weiß ich nicht.

Wenn die Anmeldung geklappt hat, bekommt A regelmäßig Post von der Minijobzentrale mit einer Bestätigung, dass man noch angemeldet ist. Wie oft das jedoch kommt kann ich gar nicht sagen, ich habe nie darauf geachtet. Auf jeden Fall einmal im Quartal oder so.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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