Anhörungsbogen zum Verwarnungsgeld ausfüllen?

vom 31.10.2014, 22:18 Uhr

Viele von euch kennen ja bestimmt diesen ärgerlichen Moment, wenn man einen Anhörungsbogen zu einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld erhält. Dies geschieht ja wohl fast immer wenn man zum Beispiel geblitzt wurde.

Mir stellt sich nur die Frage ob man denn überhaupt verpflichtet ist diesen auszufüllen. Kann man das Verwarnungsgeld nicht auch ohne Anhörungsbogen akzeptieren? Was kann denn schlimmstenfalls passieren, so man absolut nicht reagiert?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mein Mann hatte vor einiger Zeit das gleiche Problem. Er hat auch einen Anhörungsbogen bekommen und sollte diesen ausfüllen. Er war sich seiner Schuld aber bewusst und wollte das auch so akzeptieren. Ich habe dann bei der zuständigen Stelle, die auf dem Beischreiben angegeben war angerufen und habe gefragt.

Die Dame am Telefon war sehr nett und meinte, dass man auf jeden Fall die Personalien eintragen muss und zum Sachverhalt nichts schreiben muss. Dann würde ein Bescheid kommen, wo man auch einen Überweisungsträger mit geschickt bekommt. Wenn man den Anhörungsbogen aber ignoriert, geht das irgendwann vor Gericht und das will ja keiner, wenn man sowieso vor hat das zu akzeptieren.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


So weit ich weiß, gibt es doch auf diesen Anhörungsbögen ein Feld, welches man ankreuzen kann, wenn man den Vorwurf zu gibt, bzw. steht dort auch, dass man mit der rechtzeitigen Bezahlung des Verwarngeldes diesem Vorwurf automatisch zustimmt.

Und wenn die persönlichen Daten korrekt sind, muss man diesen Bogen auch nicht weiter ausfüllen, lediglich falsche Angaben muss man korrigieren. Ansonsten reicht es, das Verwarngeld rechtzeitig zu bezahlen und die Sache ist erledigt. Man muss dann auch nichts mehr ausfüllen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das Einzige, was man bei einem Anhörungsbogen wirklich ausfüllen muss, sind die Angaben zur eigenen Person. Wenn man dies nicht macht, oder das Schreiben einfach gar nicht beantwortet kann das Konsequenzen wie zum Beispiel ein Bußgeld nach sich ziehen.

Da man ja, wenn man einen Anhörungsbogen bekommt, erst einmal beschuldigt wird etwas getan zu haben, was nicht regelkonform war, hat man nach deutschem Recht immer die Möglichkeit zu schweigen. Also muss man keine weitere Angaben machen, die einen sonst eventuell selbst belasten würden.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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