Amt berechnet Leistungen zu hoch
A ist erwerbsunfähig aufgrund einer Schwerbehinderung und bezieht deshalb Grundsicherung vom Amt. Mit Beginn des neuen Jahres bekam A wieder einen Bescheid von seinem Sachbearbeiter, weil sich die Regelsätze erhöht haben. Dabei fiel A auf, dass unter anderem sein Mehrbedarf aufgrund der Schwerbehinderung falsch berechnet war.
Der Sachbearbeiter hatte den Mehrbedarf auf Grundlage des Regelsatzes für eine alleinstehende Person berechnet, A lebt jedoch in einer Bedarfsgemeinschaft und bezieht nur den verringerten Regelsatz, womit auch der Mehrbedarf, der sich prozentual am Regelsatz orientiert, verringert. A verfasste ein Schreiben, in dem er unter anderem diesen Fehler aufführte und auf die korrekte Berechnung verwies.
Der Sachbearbeiter berichtigte einige seiner anderen Fehler, blieb aber in seinem neuen Bescheid dabei, dass seine Berechnung des Mehrbedarfes korrekt sei. A ständen 17% von 432 € zu, das seien 73,44 €. A recherchierte noch einmal im Internet und besprach sich auch mit anderen Schwerbehinderten, die in einer ähnlichen Lebenslage sind. Das Ergebnis ist aber weiterhin, dass die 17% vom verminderten Regelsatz in Höhe von 389 € zu nehmen sind, A also nur 66,13 € zu bekommen habe.
A fragt sich nun, wie er sich verhalten soll. Er hat seinen Sachbearbeiter bereits auf den Fehler aufmerksam gemacht, aber dieser sieht den Fehler nicht ein. Dieses Verhalten ist von dem Sachbearbeiter auch normal, er ist in der Vergangenheit immer wieder negativ aufgefallen und zeigte, dass man mit ihm nicht normal reden kann. A möchte auch nicht zu hohe Leistungen bekommen, vor allem, da zu befürchten ist, dass später der Fehler jemandem auffallen wird und er ohnehin alles zurückzahlen muss. Einen Anwalt will er natürlich auch nicht einschalten.
Wer bitte schön sollte sich die Mühe machen und die Leistungen nochmals berechnen. Und wer hat die Befugnis dazu? Die Berechnung des Sachbearbeiters ist unanfechtbar und rechtswirksam. In dem der Berechtigte die Leistung annahm handelte dieser in gutem Glauben. Dafür sind Behörden schließlich da. Leistungsempfänger haben in der Regel nicht die umfangreiche Kenntnis die der Sachbearbeiter haben muss.
Und gehen wir von dem Fall aus, der ganz sicher nicht eintreten wird, dass irgendwann die Leistung neu berechnet wird und entdeckt wird, dass weniger zu leisten ist. Dann wird der Betrag in einem neuen Bescheid berichtigt und gut ist. Denn der vorherige Bescheid war für den Leistungsempfänger bindend und als richtig anzusehen, er brauchte nicht daran zweifeln, das war nicht seine Aufgabe.
Und was ist mit den zigtausend Rentenbescheiden die zu Ungunsten der Rentenempfänger sind? Werden die nachberechnet? Gibt es dann mehr Rente für viele? Ganz sicher doch nicht. Genauso wie der Bescheid des Sozialamtes sind die Rentenbescheide der Rententräger bindend und unanfechtbar.
Der Mehrbedarf richtet sich nach der Krankheit und nicht nach der Familiengröße. Daher müsste die Berechnung des Sachbearbeiters richtig sein. Unter tacheles-sozialhilfe.de kannst mal anonym nachfragen.
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