Als Zeitarbeiter am Einsatzort Kündigung bekommen?

vom 25.04.2017, 18:30 Uhr

Nehmen wir mal an, dass jemand Arbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma ist und an verschiedenen Standorten eingesetzt wird. Nehmen wir an, dass eine Firma, bei der diese Person von der Zeitarbeitsfirma "ausgeliehen" worden ist, diesen Mitarbeiter nicht mehr weiter beschäftigen möchte. Wie würde so eine Kündigung dann eigentlich aussehen? Würde es ausreichen, wenn diese Firma dann dem Leiharbeiter mündlich mitteilt, wann der Einsatz beendet ist?

Denn so gesehen ist ja die Leihfirma der richtige Arbeitgeber und nur die kann den Arbeiter eben richtig kündigen, soweit ich weiß. Da ich nie in einer Leihfirma tätig war, habe ich hier leider so gar keine Erfahrung. Weiß jemand von euch zufällig mehr? Ich meine, dass der Leiharbeiter dann woanders eingesetzt wird, wo eben Bedarf ist, sollte klar sein. Wie wird aber die Arbeit am alten Einsatzort beendet? Reicht eine mündliche Mitteilung aus oder muss dies schriftlich sein (an den Mitarbeiter)? Oder teilt die Leihfirma das dem Arbeiter mit, wenn sie bereits Mitteilung von der jeweiligen Einsatzfirma erhalten hat?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Eigentlich ist das ganz einfach, der Leiharbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit der Leiharbeitsfirma und die ausleihende Firma einen Leihvertrag mit der Leiharbeitsfirma, also kommuniziert die Leihfirma alle Belange von Arbeitsbeginn bis Einsatzende mit der Leiharbeitsfirma und diese gibt das dann entsprechend an den Mitarbeiter weiter. So ist zumindest das korrekte rechtliche Vorgehen.

Häufig ist es aber eh bereits bei Antritt der Stelle bekannt, wie lange der Einsatz geplant ist, so das der Mitarbeiter das von vornherein auch weiß. Ab und an, wenn es Änderungen gibt, werden diese dann durchaus auch mal parallel kommuniziert, aber der korrekte Ansprechpartner bleibt die Leiharbeitsfirma. Sollte die Firma direkt dem Leiharbeiter das Ende mitteilen, aber der Leiharbeitsfirma nicht, dann ist der Einsatz theoretisch immer noch nicht beendet.

Deshalb ist in einem solchen Fall dringend dem Leiharbeitnehmer zu raten, sofort der Leiharbeitsfirma auch Bescheid zu geben und dann auf deren Anweisung zu warten. Einfach am nächsten Tag dann zu Hause bleiben und zu schauen, was passiert, wäre dann nämlich auch eine Form der Arbeitsverweigerung.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Der Mitarbeiter kann da gar nichts entgegen nehmen. Wie StarChild bereits geschrieben hat, besteht ein Vertrag zwischen der Leihfirma und dem Kunden und nur auf diesem Wege kann das auch kommuniziert und beendet werden. Selbst wenn man mit einem Leiharbeiter unzufrieden ist, zieht immer die Leihfirma diesen dann ab und nicht der Kunde "kündigt" diesem.

Zudem die meisten Verträge vorher schon zeitlich abgeschlossen werden auf eine bestimmte Zeit und der Mitarbeiter dann auch weiß, wie lange er entsendet wird. Ergeben sich dann Änderungen weil z.B. der Vertrag zwischen Kunde und Leiharbeitsfirma gekündigt wurde, dann erfährt der Mitarbeiter der Leiharbeitsfirma das von seinem Arbeitgeber, sprich der Leihfirma und nicht vom Kunden.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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