Als Privatverkäufer auf Ratenzahlung einlassen?

vom 06.01.2017, 19:22 Uhr

Ich verkaufe öfter mal nicht mehr Gebrauchtes im Internet. Das sind überwiegend Kleidungsstücke, die ich einfach nicht mehr getragen oder benötigt werden. So habe ich auch unter anderem schon mal ein Abendkleid angeboten. Dafür hatte ich dann auch eine Interessentin, die das Kleid unbedingt haben wollte. Allerdings hatte sie es Finanziell wohl nicht so dicke und daher fragte sie dann, ob sie das Kleid in zwei Raten zahlen könnte.

So hat sie dann in dem Monat die eine Hälfte überwiesen und im nächsten dann den fehlenden Betrag. Danach habe ich ihr dann das Kleid gesendet und sie war wirklich glücklich. Allerdings habe ich mich auch nur darauf eingelassen, da ausgemacht war, dass ich das Kleid erst nach der zweiten und letzten Rate versenden werde. An sich spricht für mich als Privatverkäufer nichts gegen eine solche Ratenzahlung. Aber das war doch eher die Ausnahme.

Auch kann ich nachvollziehen, wenn man die als Privatverkäufer eher nicht machen und die Summe lieber direkt haben möchte. Immerhin hat man ansonsten vielleicht auch mal Pech und muss den Raten hinterher laufen. Würdet ihr als Privatverkäufer einer Ratenzahlung zustimmen? Wovon würdet ihr das abhängig machen? Habt ihr das vielleicht schon auch schon mal als Käufer so gemacht? Oder seit ihr generell kein Freund davon?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Grundsätzlich bin ich auch jemand, der bei solchen Anfragen nie etwas Böses wittert, dem die Leute leid tun und ich komme denen dann auch gern entgegen. Allerdings stellt sich mir hier vor allem die Frage nach der rechtlichen Grundlage.

Was ist, wenn die zweite Rate einfach nicht kommt - kann man das Kleid dann irgendwann einfach noch mal verkaufen? Man gibt die erste Rate natürlich zurück, aber vielleicht hat der Käufer dennoch ein Anrecht drauf und zum Schluss ist man ihm ein Abendkleid oder den vollen Betrag schuldig.

Wie gesagt, ich würde es wahrscheinlich machen, wenn mir der Käufer sympathisch ist. Vor allem, dadurch, dass die Ware ja erst nach der vollen Bezahlung den Besitzer wechselt, ist man schon auf einer recht sicheren Seite. Aber man braucht sich auch nicht wundern, wenn man da etwas Lehrgeld zahlt. Aber bei richtig teuren Sachen würde man eh anders darüber denken und weniger entgegenkommend sein.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich würde da nicht zustimmen. Wenn ich etwas verkaufen möchte, dann möchte ich es auch loswerden und nicht mehr bei mir haben. Deswegen würde ich mich nicht auf eine Ratenzahlung einlassen, bei der ich keinen positiven Aspekt davon habe und bei der der Gegenstand dann noch ewig in meiner Wohnung ist. Zumal man auch wirklich schnell von anderen Leuten das Geld bekommen kann und dann auch schnell die Sache los ist. Es gibt doch immer mehr als einen Interessenten.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Kommt ganz darauf an. Im Internet wenn mich jemand anschreibt, dann lasse ich mich darauf auch nicht ein. Möchte diese Person den Gegenstand dann unbedingt haben und kann es sich auf einmal nicht leisten, dann muss sie selbst zusehen wie sie sich das Geld leiht. Denn jeder kann auch einen Kleinkredit ohne weitere Nachfragen bei der Bank aufnehmen und sich somit die Dinge kaufen, die man erst in 2-3 Monaten kaufen könnte.

Bei größeren Sachen die von Angesicht zu Angesicht abgewickelt werden, kann das durchaus auch mal der Fall sein. So habe ich auch schon mein Fahrzeug innerhalb des Freundeskreises verkauft und dort mich auf eine Ratenzahlung eingelassen in 6 Raten. Dort wurde das ganze schriftlich festgehalten mit Unterschrift und ein richtiger Vertrag aufgesetzt. Damit hat man auch eine Handhabe in der Hand, wenn die Zahlungen aus bleiben und man kennt sich persönlich, anstatt blind jemanden zu vertrauen den man gar nicht kennt.

Die rechtliche Lage ist eindeutig und einfach, der Gegenstand bleibt solange Eigentum des Verkäufers bis das komplett bezahlt worden ist. Wurde also die erste Rate bezahlt, die zweite und dritte nicht, dann ist es nach wie vor das Eigentum des Verkäufers. Die erste Rate wird dann erstattet und dann steht einem erneuten Verkauf auch nichts mehr im Wege. Dazu muss man schriftlich noch nicht einmal etwas festhalten, das was hier gemacht wurde, war einfach eine Zug um Zug Abwicklung zu der ich ebenfalls geraten hätte, damit Nelchen als Verkäufer auch eine kleine Sicherheit hat.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Als Privatverkäufer darf ich eigentlich keine Ratenzahlung anbieten, denn es handelt sich ja dann um einen Kredit oder eine Finanzierung. Rein rechtlich gesehen habe ich dann ja einen Kredit vermittelt. Damit bin ich aber kein Privatverkäufer mehr. Damit kann man sich beispielsweise bei größeren Summen schon strafbar machen. Ich würde es daher nicht machen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Solche ähnlichen Ratenzahlungen oder spätere Zahlungen habe ich auch schon angenommen, aber ein wirklicher Freund bin auch nicht davon und je nach Artikel oder Preis, habe ich mir auch schon mal eine Anzahlung schicken lassen. Nicht das ich monatelang den Artikel zurückhalte und dann bekomme ich zu hören, das man es sich doch anders überlegt hätte.

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» falscher fuffziger » Beiträge: 153 » Talkpoints: 30,34 » Auszeichnung für 100 Beiträge


karlchen66 hat geschrieben:Als Privatverkäufer darf ich eigentlich keine Ratenzahlung anbieten, denn es handelt sich ja dann um einen Kredit oder eine Finanzierung. Rein rechtlich gesehen habe ich dann ja einen Kredit vermittelt. Damit bin ich aber kein Privatverkäufer mehr. Damit kann man sich beispielsweise bei größeren Summen schon strafbar machen. Ich würde es daher nicht machen.

Selten solch einen Schwachsinn gelesen. Du hast in dem Moment nichts vermittelt, du selbst bist einer der Beteiligten Personen. Damit ist das ganze nichts weiter, als eine übliche Peer-to-Peer Transaktion die natürlich rechtlichen Bestimmungen unterläuft, die aber auch von Privat durchaus gemacht werden kann. Strafbar macht man sich nicht, wenn man sich an die Rahmenvorgaben hält und diese sind eigentlich selbstverständlich.

Einnahmen und auch Raten die vereinbart werden, haben in der Steuererklärung angegeben zu werden, erwirtschaftet man mit Zinsen im Ratenvertrag noch einen Gewinn, dann wird dieses besteuert. Macht man das nicht, dann begeht man Steuerhinterziehung und das ist Strafbar damit hast du Recht. 90% aller Bundesbürger begehen jedes Jahr Steuerhinterziehung durch das Unterlassen von Angaben in ihrer Steuererklärung, die wenigsten geben auch all ihre Verkäufe an, obwohl dazu ebenfalls eine Freibetragsgrenze herrscht. Da muss noch nicht einmal eine Ratenzahlung vereinbart worden sein.

Wie gesagt, was du geschrieben hast ist einfach nur Schwachsinn. Du vermittelst keinen Kredit, dass wäre nur der Fall wenn zu zwei andere miteinander bekannt machst die dann den Vertrag aushandeln und solange du dran nichts verdienst sondern nur Kontakt bist, machst du dich ebenfalls nicht Strafbar. Verdienst du daran mit, dann ist es in der Steuererklärung anzugeben und wird dort als Einnahme steuerlich veranschlagt und damit auch wieder korrekt. Von der Summe ist das nicht abhängig, es spielt keine Rolle ob es um eine Gesamtsumme von 1 Euro geht oder auch von 100.000 Euro. Nur beim Strafmaß der Steuerhinterziehung spielt es eine Rolle, bei 100.000 Euro ist Gefängnis mit dabei, bei einem Euro nicht.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Über die rechtlichen Aspekte der Frage kann ich nichts sagen, weil ich mich damit gerade nicht auskenne, aber ungeachtet dessen hätte ich wirklich so gar keine Lust auf ein solches Konstrukt und würde es definitiv ablehnen. Mir wäre das alles zu stressig und zu aufwändig, solch eine Transaktion dann im Auge zu behalten und genau zu gucken, wie viel wann gezahlt wurde und ob und wann das nächste Geld eingeht.

Und am Ende bleibe ich dann doch auf den Sachen sitzen oder irgendetwas anderes geht noch schief. Ne, wirklich nicht, bei allem Entgegenkommen würde es an der Stelle für mich dann aufhören. Wenn jemand meine Sachen will und sie nicht auf einen Schlag zahlen kann, soll er sich Geld eben im persönlichen Umfeld leihen. Verkaufen im Internet ist nervig genug, da brauche ich nicht noch einen Ratenzahler.

» Verbena » Beiträge: 4956 » Talkpoints: 0,44 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Aber wenn ich einmal nur angenommen bei einer Ratenzahlung einen zusätzlichen Betrag nehme, habe ich doch schon einen Verdienst erzielt. Wenn die Ware 575,- Euro kostet und ich nehme aber 600,- Euro weil es sich besser in Raten rechnen lässt habe ich schon verdient. Eine reine private Person darf als Privatverkauf keine Ratenzahlungen oder Finanzierungen anbieten. Der Kunde kann sich ja selbst Geld leihen.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


karlchen66 hat geschrieben:Aber wenn ich einmal nur angenommen bei einer Ratenzahlung einen zusätzlichen Betrag nehme, habe ich doch schon einen Verdienst erzielt. Wenn die Ware 575,- Euro kostet und ich nehme aber 600,- Euro weil es sich besser in Raten rechnen lässt habe ich schon verdient. Eine reine private Person darf als Privatverkauf keine Ratenzahlungen oder Finanzierungen anbieten. Der Kunde kann sich ja selbst Geld leihen.

Dann ließ dir das oben nochmals durch. Du kannst das Privat machen und auch Zinsen dafür nehmen. Die Zinsen sind Einkommen und daher auch in der Steuererklärung anzugeben. Entsprechend werden diese dann auch besteuert und damit ist es kein Thema. Gibt man das nicht an und macht es unter der Hand, dann ist es strafbar da es Steuerhinterziehung ist.

Wie gesagt, eine Privatperson darf das jederzeit machen solange der rechtliche Rahmen gewährt ist. Entsprechend sollte man einen Vertrag aufsetzen, der diese Daten mit beinhaltet der dann ebenfalls Bestandteil einer Steuererklärung wird. Verkaufst du etwas für 575 Euro, dann musst du es ebenfalls in der Steuererklärung angeben da es eine Einnahme ist. Einen Freibetrag hat dazu jeder pro Jahr der um die 8600 Euro liegt.

Verkauft man Privat mehr als diese Summe, dann werden darauf auch Steuern fällt. So oder so entbindet es nicht, dass jedes Jahr die privaten Verkäufe und Einnahmen ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. Verschweigt man diese, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegen, ist das bereits Steuerhinterziehung.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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