Als Mann für Kuchkuckskinder zahlen müssen?
Heute habe ich durch die Nachrichten erfahren, dass Männer mitunter für Kuckuckskinder zahlen müssen. Wenn heraus kommt, dass der Mann nicht der leibliche Vater ist, dann hat die Frau keine Auskunftspflicht ihm und dem Kind gegenüber und muss nicht sagen, wer der leibliche Vater ist. Und da das Paar zu diese Zeit verheiratet war, gilt der Mann offiziell als Vater und muss dann auch für das Kuckuckskind zahlen, wenn er das Urteil nicht anfechtet. Im Internet gibt es offenbar schon ganze Foren in denen sich Kuckucksväter zusammen rotten und über ihre Erfahrungen reden.
Ich selbst finde das ganze besonders für das Kind weniger gut, denn wenn die Mutter keine Auskunftspflicht hat, wird das Kind mitunter nie erfahren, wer der eigene Vater ist und viele Frauen finden das ja auch toll, dass das Kind unentdeckt als Kuckuckskind aufwächst. Könnt ihr das Urteil nachvollziehen? Würdet ihr als Mann für das Kind zahlen oder das Urteil auch anfechten? Wie fändet ihr es als Kind, wenn die Mutter keine Auskunft gibt?
Welches Urteil soll der Vater denn bitte anfechten? Ein in der Ehe geborenes Kind erhält automatisch den Ehemann als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen. Da gibt es kein Urteil, das ist schließlich auch nicht nötig.
Erfährt ein Mann, dass er nicht Vater des Kindes ist, hat er zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Die Frist beginnt also unter Umständen erst Jahre nach der Geburt des Kindes. Wer ewig und drei Tage vermutet, dass ein Kind einen anderen Vater hat und nichts unternimmt, ist selbst schuld.
Es gibt schließlich gute Gründe, trotz dieses Wissens nichts zu sagen. Aber es hinnehmen und dann jammern, das ist ein feiger Zug. Niemand ist gezwungen, für ein fremdes Kind zu zahlen. Wenn aber beispielsweise der vermeintliche Vater schweigt, weil er die Beziehung nicht gefährden möchte und später jammert, weil die Ehe gescheitert ist: Was soll man dazu sagen. Entscheidungen lassen sich eben nicht so treffen, wie es einem in den Kram passt. Wer A sagt, muss auch B sagen.
Für den Vater laut Geburtsurkunde ist es doch recht egal, ob er weiß, wer der biologische Vater ist. Für ihn ist nur wichtig, dass die Vaterschaft geprüft wird, damit er halt rechtlich keine Verpflichtungen gegenüber dem Kind hat. Für das Kind hat es dann die selben Folgen, da es keine finanziellen Pflichten gegenüber diesem Mann haben wird.
Wobei es solche Gerichtsverfahren meist nur gibt, wenn so wieso schon eine Trennung zwischen der Mutter und dem vermeintlichen Vater erfolgt ist. Die Folge aus einer aberkannten Vaterschaft ist dann, dass die Mutter keinen Unterhalt für das Kind bekommt. Und spätestens dann wird sie wohl den Erzeuger bekanntgeben, damit er diese Pflicht übernimmt.
Allerdings könnte es auch sein, dass ein Kind dann gegen die Mutter klagen kann, um die entsprechenden Angaben zu erfahren, die es braucht, um den leiblichen Vater ausfindig zu machen. Aber das hat ja mit der Vaterschaftsfeststellung erst mal gar nichts zu tun und sollte daher auch nicht zusammen betrachtet und bewertet werden.
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