Als Kunde wegen Parkplatz-Knöllchen Kulanz erwarten?
Ein Bekannter von mir hat in meiner Stadt den Fehler gemacht, bei Netto einzukaufen und trotz Hinweisschildern die Parkscheibe zu missachten und nicht auszulegen. Nun hat er ein Knöllchen von 25 Euro am Hals, das er zahlen soll. Er sieht das aber gar nicht ein und fragt im Umfeld um Rat. Nun meinte jemand, dass er doch die Quittung vom Geschäft zusammen mit dem Knöllchen dem Geschäftsführer vorlegen könnte, dann würde die Gebühr bestimmt erlassen.
Ich sehe das jedoch kritischer. Denn nicht Netto kontrolliert die Parkplätze, sondern das machen Fremdfirmen und die werden bestimmt nicht so kulant sein oder seht ihr das anders? Würdet ihr euch in so einem Fall an den Geschäftsführer wenden und euch beschweren mit entsprechenden Beweisen? Oder würdet ihr das eher als Lehrgeld betrachten, das Knöllchen zahlen und in Zukunft nie wieder die Parkscheibe vergessen?
Mir ist vor kurzem folgendes passiert: ich war mit meinem Freund zusammen in einem Restaurant essen, zu dem ein Privatparkplatz mit Parkscheibenpflicht gehörte. Man konnte dort 2 Stunden umsonst parken. Wir kamen um 13:30 Uhr auf dem Parkplatz an, aber in Gedanken habe ich die Uhrzeiten verwechselt und 15:30 Uhr auf der Parkscheibe eingestellt. Nach einer Stunde kam ein Kontrolleur vorbei und hat mir ein Knöllchen ausgestellt, weil er wohl vermutet hatte, dass ich mir zwei kostenlose Parkstunden hatte erschleichen wollen.
Als ich zurückkam und meinen Fehler bemerkte, habe ich bei der zuständigen Firma angerufen und das Missverständnis erklärt. Daraufhin hat man mir angeboten, die Zahlungsaufforderung noch einmal zurückzunehmen, wenn ich eine Quittung per E-Mail einsenden würde, die bestätigen könnte, dass ich zur entsprechenden Zeit in dem Restaurant war. Das habe ich auch getan und mir wurde die Strafe erlassen, worüber ich wirklich froh war. In Zukunft werde ich besser darauf achten, die richtige Zeit einzustellen.
In einem solchen Fall denke ich schon, dass es einen Versuch wert ist, an die Kulanz der zuständigen Institution zu appellieren, denn es war ja weder böse Absicht noch ein tatsächliches Fehlverhalten von mir. In deinem Beispiel wurde ja aber nie eine Parkscheibe ausgelegt, obwohl klar war, dass das getan werden musste. Ob dein Bekannter also auch auf eine Umgehung des Bußgeldes hoffen kann, wage ich zu bezweifeln. Außerdem bin ich mir generell nicht sicher, dass der Geschäftsführer irgendeinen Einfluss auf den Zahlungserlass haben könnte. Immerhin werden die Verteilung der Knöllchen und Einforderung der Zahlungen von einer externen dafür beauftragten Firma vorgenommen.
Man kann es sicherlich versuchen, dass man das ganze noch beweist und man in der Tat einkaufen gewesen ist. Aber Hausrecht ist Hausrecht und man hat den Vertrag zugestimmt, als man sein Fahrzeug dort abgestellt hat und wenn dort die Parkscheibe mit dazu gehört und man legt sie nicht ein, dann hat man gegen den Vertrag verstoßen und muss dafür dann auch zahlen. Sprich es ist eine reine Kulanzleistung die manchmal funktionieren kann, wenn man es nachweisen kann und nett bleibt und nicht einfach darauf besteht, nichts zu zahlen obwohl man selbst den Fehler gemacht hat.
Je nach dem wie die Summe ausfällt würde ich mir den Aufwand gar nicht machen. Werden nur 5 Euro verlangt, dann sind das halt 5 Euro. Bis ich anfange das ganze zu klären am Telefon und mit Briefen habe ich die 5 Euro mit dem Porto auch wieder überschritten und meine Lebenszeit verschwendet. Von daher würde ich mir eher den Kosten und Nutzenfaktor dabei anschauen, bevor ich anfange mich aufzuregen und solche Dinge dann auch zu bestreiten, obwohl der Fehler eindeutig bei mir gelegen hat.
Eine Beschwerde sehe ich in dem Fall auch ziemlich kritisch und sicher würde ich nicht so auftreten, dass ich Kulanz erwarte, weil ich nicht denke, dass das dann etwas bringen wird. Es sind ja in der Regel wirklich Fremdfirmen, die solche Parkplätze kontrollieren und damit hat Netto mit der Sache nicht so viel zu tun, weil das eben ausgelagert ist.
Natürlich kann man es versuchen und mal freundlich nachfragen, ob es eine Möglichkeit gibt, um die Bezahlung herumzukommen und dass man es mit dem Kassenbon belegen kann, dass man wirklich als Kunde in dem Geschäft gewesen ist und dass man nicht da geparkt hat und in die Stadt gegangen ist. Ob man dann eine Chance hat, weiß ich nicht, aber versuchen kann man es ja.
Hat er es versucht? Ich würde in so einem Fall einfach die Strafe zahlen. Letztendlich war es dann mein Fehler und ich muss dafür gerade stehen. Das hat ja auch wenig mit dem Supermarkt zu tun, weil das ja eine ganz andere Firma ist und die Leute wollen ja auch ihr Geld verdienen. Ich würde mich zwar sehr darüber ärgern, aber dann wäre es eben so. Wegen so einem Wert dann herumzustreiten, würde ich blöd finden. Dann zahlt man es eben und lernt daraus.
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