Als Ersthelfer wie reagieren?
Kein Tag vergeht ohne irgendwelche Unfälle oder Brände. Wenn man als Passant nun zufällig vor Ort ist und helfen möchte, muss man natürlich immer aufpassen, dass man sich selbst möglichst nicht gefährdet, was auf Anhieb aber nicht immer sofort einschätzbar ist. Wenn man nun helfen möchte, sollte man sich schnell einen Überblick über die aktuelle Gefahrenlage machen. Sollte man zuerst Absicherung betreiben so fern das erforderlich ist oder doch einen Notruf absetzen und dann weiter helfen?
Kann man sich als Passant auch strafbar machen, wenn man vor Ort ist und gar nicht hilft oder einschreitet? Das kann ja auch eine Situation in einer Fußgängerzone sein, wo ein Mensch da rumliegt, andere denken dass der nur besoffen ist und schläft, man selbst sich aber nicht immer sicher sein kann, dass es wirklich so ist. Die Grenze zu überschreiten, die innerlich gesetzt ist zwischen einerseits helfen wollen oder weiter gehen und bloß nichts damit zu tun haben ist oft eine Blockade, welche überwindet werden muss, um dann natürlich helfen zu können.
Also wenn du als Passant eine hilfsbedürftige Person entdeckst und einfach vorbeigehst und du wirst erkannt, ertappt, was auch immer, dann gilt der Strafbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Grundsätzlich ist es besser, wenn du die Person zumindest mal ansprichst, wenn mal etwas nicht koscher sein sollte. Weitere Schritte kannst du dann ja immer noch erwägen. Aber jeder Mensch sollte in der Lage sein, hilfsbedürftige Personen zumindest anzusprechen, zu beruhigen und den Notruf zu verständigen. Ich schüttele auch mal Obdachlose mal wach, wenn mir was nicht koscher vorkommt oder sie seltsam da liegen oder wenn es zu kalt für diese ist. Denk dran, ansprechen kann man immer.
Ich habe bisher immer zumindest mal nachgefragt, wenn jemand auffällig war und bin auch sofort hingegangen, wenn etwas war. Für mich ist das Selbstverständlich und natürlich schaut man dann, ob man sich selber noch sichern muss, eine Unfallstelle sichern muss und so weiter. Bisher waren es aber eigentlich immer nur Sachen in der Stadt und da habe ich dann einfach mal nachgefragt und habe auch mal etwas vom Bäcker geholt oder einen Tee. Das kann man ja schon mal machen, wenn jemand nicht mehr so gut aussieht und es draußen sehr kalt ist.
Ich habe vor zig Jahren im Rahmen meines Führerscheins mal einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht. Davon weiß ich aber nichts mehr. Ich habe mir vorgenommen, nochmal sowas zu machen, damit ich wenigstens weiß, wie man eine Herzdruckmassage macht und wie man eine Person richtig hinlegt. Ich bin Gott sei Dank noch nie in eine Situation gekommen, wo ich körperlich viel helfen musste.
Ich habe nur einmal einer alten Frau geholfen, die gestürzt ist. Die habe ich in eine nahegelegene Apotheke gebracht, von wo aus der Arzt gerufen wurde. Sie konnte noch gehen. Und natürlich habe ich mit ihr geredet, das ist ja sehr wichtig. Wenn ich eine Person sehen würde, die irgendwo auf dem Bürgersteig liegt, würde ich natürlich hingehen und fragen, was passiert ist und dann natürlich den Notarzt rufen, wenn die Person nicht nur betrunken ist und meint, dass ich sie in Ruhe lassen solle.
Man sollte sich halt selber beim Helfen nicht in Gefahr bringen. Also zum Beispiel einen im wilden Fluss Ertrinkenden hinterher springen, wenn man kein Rettungsschwimmer ist. Aber natürlich muss man etwas tun. Und da reicht es, Hilfe anzurufen, wenn man ansonsten nichts tun kann. Einfach vorbeizugehen, wenn man sieht, dass jemand verletzt oder hilflos ist, ist eine Straftat, nämlich unterlassene Hilfeleistung. Man wird aber nicht bestraft, wenn man etwas falsch macht, wenn man etwa laienhafte Wiederbelebungsversuche startet und dadurch alles noch schlimmer macht.
Direkt vor mir hat sich mal ein Unfall ereignet. Da habe ich sofort auch mit angehalten und mir erst mal einen Überblick verschafft, welche Personen beteiligt waren und wie ihr Zustand war. Ansprechen ist dafür natürlich das sinnvollste Werkzeug, um zu sehen, ob die Person Hilfe braucht oder nicht. In dem Fall brauchte zum Glück niemand Hilfe.
Ein anderes Mal ging es um eine Nachbarin. Wir kannten sie vom Sehen und wussten, dass sie nach einem Krankenhausaufenthalt sehr schlecht beieinander und inzwischen recht dement war. Die Familie kümmerte sich einigermaßen um sie und suchte wohl schon einen Heimplatz. Dann kamen wir eines Tages dazu, wie die Enkelin durch die Tür mit der Frau sprach.
Sie war wohl gestürzt und keiner von der Familie kam in die Wohnung, weil abgeschlossen war und der Schlüssel von innen steckte. Wir kamen mit der Enkelin kurz ins Gespräch, andere Nachbarn kamen dazu. Dabei kam heraus, dass die Frau schon am Tag vorher vor ungefähr 24 Stunden gestürzt war und sich wohl nicht bewegen konnte! Die Familie wusste dies auch schon seit dem Abend vorher!
Die erwachsene Enkelin ging dann wieder, als die Frau hinter der Tür nicht mehr antwortete. Sie wollte sich mit ihrer Mutter besprechen. Alle anderen Nachbarn gingen in ihre Wohnung. Mein Freund und ich sahen uns an. Dann gingen wir schnurstracks zur Polizeistation, die keine fünf Minuten Fußweg von uns entfernt liegt, und schilderten dort, was wir gerade mitbekommen hatten.
Wir persönlich hätten dies sofort als Notfall eingestuft, aber manchmal haben wir von Dingen eine etwas andere Sichtweise, wie auch die Reaktion bzw. Nicht-Reaktion der anderen Nachbarn zeigt. So wollten wir die Einschätzung, ob ein Notfall vorliegt oder nicht, dem Polizisten vor Ort überlassen, damit wir auch nicht eventuell den Einsatz bezahlen müssen.
Der Polizist alarmierte sofort Feuerwehr und Rettungswagen. Die Frau wurde ins Krankenhaus gebracht. Der Sohn der Frau, der zwischenzeitlich wieder dorthin gekommen war, war ziemlich sauer auf uns und meinte, wir hätten total über reagiert. Er wollte auf uns losgehen, wurde dann aber von einem der Feuerwehrleute zurück gehalten.
Dieser sagte dann, dass es für die Frau Rettung in letzter Minute war, denn sie hatte sich beim Sturz verletzt. Sie hatte nicht mehr geantwortet, weil sie bewusstlos geworden war. Soweit ich weiß, bekam die Familie auch noch eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Frau kam später ins Pflegeheim.
Wir haben nicht viel gemacht, wir haben einfach nur Bescheid gesagt, dass da jemand liegt, der Hilfe braucht. Doch schon das hat der Frau das Leben gerettet. Und das zeigt meiner Meinung nach, dass eine der wichtigen Hilfeleistungen ist, überhaupt zu reagieren und sich zu kümmern. Im Normalfall ist Ansprechen eine gute erste Tat, doch manchmal auch einfach der Hinweis an die Polizei, die nach Schilderung der Umstände selbst entscheiden kann, was sie macht.
Als ich in der Vergangenheit Zeuge von Unfällen oder Bränden geworden bin, habe ich oft das Gefühl gehabt, helfen zu müssen, aber gleichzeitig hatte ich Angst, etwas falsch zu machen oder mich selbst zu gefährden. In solchen Situationen ist es wichtig, schnell zu handeln, aber auch vorsichtig zu sein.
Mein erster Instinkt wäre, eine mögliche Gefahrenquelle zu identifizieren und Absicherung zu betreiben, um weitere Unfälle zu vermeiden. Wenn es möglich ist, würde ich auch versuchen, andere Passanten zu mobilisieren, um gemeinsam zu helfen. Ich würde dann sofort einen Notruf absetzen und dem Rettungsdienst alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um eine schnellere Hilfeleistung zu ermöglichen.
Was das Thema der strafrechtlichen Verantwortung betrifft, so denke ich, dass es wichtig ist, die Grenzen der eigenen Fähigkeiten zu kennen und nicht in Gefahr zu geraten. Wenn man sich in einer solchen Situation unsicher ist, kann man auch aus sicherer Entfernung Hilfe holen, indem man beispielsweise eine andere Person darum bittet, den Notruf abzusetzen. Wenn man jedoch passiv bleibt und nicht hilft, obwohl man dazu in der Lage wäre, kann das auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Insgesamt denke ich, dass es wichtig ist, in solchen Situationen schnell und überlegt zu handeln und sich nicht durch Angst oder Unsicherheit blockieren zu lassen. Natürlich muss man auch auf sich selbst achten und sich nicht unnötig in Gefahr bringen.
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