Alleinerziehend und Schichtdienst Grund für eine Umschulung?

vom 17.05.2016, 13:36 Uhr

Am Wochenende hatte ich Besuch von zwei Bekannten mit ihren Babys. Eine Mutter davon hat ein 7 Monate altes Kind und ein Jahr Elternzeit genommen. Im Oktober soll sie wieder bei ihrem alten Arbeitgeber anfangen zu arbeiten. Der Vater ist kein deutscher, das Kind entstammt aus einem Urlaubsflirt und somit sind die Unterhaltsansprüche schwierig zu klären und es zieht sich immer noch hin.

Da sie Alleinerziehend ist und vorher im Schichtdienst mit Tag- und Nachtdienst und auch am Wochenende gearbeitet hat, hat sie bei ihrem Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag gestellt, der rechtlich auch so vorgesehen ist. Nach mehreren Monaten nun hat ihr ihr Arbeitgeber mitgeteilt, dass eine Versetzung alleine auf den Tagdienst an Werktagen nicht möglich ist.

Eine andere Betreuung außer die Tagesmutter hat sie nicht da die Plätze in ihrer Region rar gesät sind und die Tagesmutter das Kind auch nur maximal 10 Stunden am Tag für vier Tage die Woche nehmen würde. Sie arbeitet jedoch 12 Stunden, zusätzlich kommen noch die Dienste am Wochenende dazu, für die sie gar keine Betreuung für das Kind hat, da die Tagesmutter nur von Montag bis Freitag zur Verfügung steht. Weitere Angehörige hat sie bei sich nicht, Freunden und Bekannten traut sie die Betreuung von ihrem Kind nicht zu.

Nun hat sie überlegt, direkt zum Ende ihrer Elternzeit zu kündigen und sich entsprechend Arbeitslos zu melden. Nachdem sie der Meinung ist, dass sie in ihrem gelernten Beruf Rettungssanitäterin nicht mehr arbeiten kann, da jeder Arbeitgeber diese Schichten hat, entsprechend einfach eine Umschulung vom Arbeitsamt finanziert zu bekommen. Einen Termin dazu hat sie nicht gemacht, sie meint das sie erst kündigen möchte, sich dann arbeitssuchend meldet und danach erst nach einer Umschulung fragen geht. Angestrebt ist momentan eine Umschulung zur Erzieherin, wo zumindest der Bedarf vorhanden wäre.

Ich sehe das ein wenig Naiv und würde mich vor einer Kündigung beim Arbeitsamt darüber erkundigen, ob das wirklich so einfach gehen würde wie sie sich das vorstellt. Genau das habe ich ihr auch gesagt, aber sie meinte alleine diese Argumentation würde schon ausreichen und der Bedarf an Erziehern ist ja gegeben, seit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gesetzlich gegeben ist.

Denn eines muss auch klar sein, solange sie sich in der Umschulung befindet hat sie auch kein eigenes Einkommen und wäre auf Bezüge angewiesen. Auch nach einer eigenen Kündigung erfolgt zunächst eine Geldsperre von 6 Wochen, zusammen mit dem Elterngeld welches ihr das letzte mal im September gezahlt wird, hätte sie somit eine finanzielle Lücke von mindestens 10 Wochen zu stemmen. Auf dieses Argument von mir habe ich keine richtige Antwort mehr bekommen, außer ein "das wird schon gehen".

Würdet ihr das ganze ebenfalls so naiv angehen oder würdet ihr euch auch im Vorfeld darüber informieren? Seht ihr die Chancen als gut an nur mit dieser mageren Argumentation eine Umschulung bewilligt zu bekommen? Oder würdet ihr das ganze einfach einmal beim alten Arbeitgeber versuchen und wenn es sich dann herausstellt, dass es nicht geht entsprechend erst die Kündigung einreichen?

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Kündigen ist der falsche Weg, denn das gibt zuerst einmal eine Sperre. Der Arbeitgeber wird nach der Elternzeit schon von alleine kündigen, wenn Sie wegen fehlender Kinderbetreuung nicht zum Dienst erscheinen kann. Dann gibt es keine Sperre und der Unterhalt ist gesichert.

Tatsächlich ist die Chance auf eine Umschulung sehr groß, wenn die Kinder noch lange betreut werden müssen. Aber darum kann man sich jetzt schon kümmern. Wenn man sich mit der Ablehnung der alleinigen Beschäftigung in der Tagschicht zum Arbeitsamt begibt und ausführt, dass man von Arbeitslosigkeit bedroht ist, weil man keinen passenden Job findet, kann man das alles schon jetzt in die Wege leiten.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Bist du sicher, dass sie keine andere Ausbildung als den Rettungssanitäter hat? Denn das ist, soweit ich da im Bilde bin, kein Ausbildungsberuf in dem Sinne. Deswegen gehe ich davon aus, dass sie ursprünglich mal einen anderen Beruf erlernt hat. Und da sollte man die beruflichen Chancen erst mal abklopfen. Wobei eben auch eine Kündigung durch den Arbeitnehmer mehr als unüberlegt ist, da es eben auch finanzielle Nachteile bei der Agentur für Arbeit mit sich bringt.

Da sollte sie lieber die Kündigung durch den Arbeitgeber abwarten. Da sichert ihr zumindest von ersten Tag ohne Job die Gelder von der Agentur für Arbeit. Allerdings schadet es nichts, wenn sie dort schon das Gespräch sucht. Immerhin ist es recht sicher, dass sie nach der Elternzeit die Kündigung bekommen wird und je früher sie sich um eine umfassende Beratung kümmert, desto besser ist es, damit sie einen Plan entwickeln kann, was genau sie in Zukunft machen will.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Punktedieb hat geschrieben:Bist du sicher, dass sie keine andere Ausbildung als den Rettungssanitäter hat? Denn das ist, soweit ich da im Bilde bin, kein Ausbildungsberuf in dem Sinne. Deswegen gehe ich davon aus, dass sie ursprünglich mal einen anderen Beruf erlernt hat.

Ja darüber bin ich genau im Bilde, denn sie hat mir mir die Ausbildung zur Rettungsassistentin gemacht vor 10 Jahren. Nach einem Jahr Ausbildung hat man den Status Rettungssanitäter bekommen und musste danach noch ein Jahr als Anerkennungspraktikant fahren für diesen Abschluss. Mangels Stelle hat sie dieses Jahr nicht in den vorgeschriebenen vier Jahren absolviert und ist damit nur ausgebildete Rettungssanitäterin.

Seit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes ist das etwas anders, da auch die Ausbildung zum Rettungsassistenten komplett entfallen ist bzw. der neue Beruf Notfallsanitäter 3 Jahre in Vollzeit braucht und nun wie eine andere Ausbildung auch gegliedert ist und nicht mehr wie vorher 2 Jahre davon 1 Jahr Schule mit verschiedenen Praktika und ein Jahr als Anerkennung.

Vom Arbeitgeber aus kann man ihr erst 3 Monate nach der Elternzeit kündigen, dass sieht das Gesetz so vor. Sprich sie müsste drei Monate den Dienst irgendwie schaffen neben der Betreuung und das sieht sie als unzumutbar an. Obwohl es meiner Meinung nach dazu auch verschiedene Lösungsansätze wie Krankschreibung, Bescheinigung etc. gibt. Sie selbst ist nicht der Meinung, dass ihr Arbeitgeber ihr die Kündigung selbst schreibt sondern das ganze einfach abwarten wird wie es sich nach der Elternzeit mit ihr verhält.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Die von dir genannten Zwischenlösungen, damit es zur Kündigung durch den Arbeitgeber kommt, sind zwar sicherlich nicht die feinsten, aber halt ein möglicher Weg. Wenn sie aber der Meinung ist, trotz aller Nachteile, selbst kündigen zu wollen, dann muss sie halt diese Erfahrung machen. Immerhin wird sie dann drei Monate nur vom Kindergeld leben müssen, wenn auch die Unterhaltsfrage weiterhin unklar ist.

Wenn sie das finanziell überstehen kann, dann muss man sie einfach machen lassen. Aber ich denke, dass es schon vor der Elternzeit klar gewesen ist, dass ein Schichtdienst danach nicht mehr machbar ist. Sie hatte also mehr als ein Jahr Zeit sich darüber Gedanken zu machen und geht jetzt sehr naiv und unbedarft an die Sache ran.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Das Gesetz sieht vor, dass sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten muss, wenn sie zum Ende der Elternzeit kündigen möchte. Der Arbeitgeber darf sofort nach Ende der Elternzeit fristgerecht kündigen. Bei Verfehlungen des Arbeitnehmers darf er das auch fristlos.

Nur könnte Sie das ganze eben jetzt schon problemlos regeln, weil sie jetzt bereits weiß, dass sie die Schichten nicht arbeiten kann. Kinderbetreuung ist kein Grund für unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz. Folglich hat sie die Kündigung ganz schnell im Briefkasten.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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