ALG Sperre bei Kündigung und Familienzusammenführung?

vom 20.06.2017, 20:27 Uhr

A hat geheiratet und will in zwei Monaten zu seiner Frau ziehen, die ca. 500 Kilometer weit entfernt wohnt. Er hat einen Job in seinem jetzigen Wohnort mit 4 Wochen Kündigungsfrist. Er hat auch noch 2 Wochen Urlaub, so dass er so kündigen kann, dass er dann direkt nach seinem letzten Arbeitstag seinen Umzug starten kann.

Er bemüht sich seit einigen Monat schon um neue Arbeit in seinem neuen Wohnort. Das erweist sich aber nicht als so einfach. Nun muss er sich ja auch bei der Agentur für Arbeit melden. Muss er das im neuen Wohnort? Bekommt er eine Sperre wegen Selbstkündigung? A hat gehört, dass die Sperre wegfällt, weil ja quasi eine Familienzusammenführung stattfindet. Wie sieht das genau aus?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



A hat selbst gekündigt und damit hat er auch eine Geldsperre von 6 Wochen, ganz gleich aus welchem Grund er das gemacht hat. Familienzusammenführung, Umzug und was weiß ich, dass ist sein privates Vergnügen und hätte man ebenfalls mit Urlaub regeln können und auch erst dann kündigen, wenn man einen neuen Job hat. Bekommt er noch Abschläge und Auszahlungen vom Arbeitgeber z.B. für nicht genommenen Urlaub, dann wird auch dieser auf das Arbeitslosengeld angerechnet und bezieht in dieser Zeit keine oder niedrige Leistungen nach Ablauf der Geldsperre.

Er muss sich dort Arbeitslos melden, wo er gemeldet ist. Ist er noch im alten Bezirk, dann ist das für ihn zuständig. Zieht er dann um, dann muss er das an die Arbeitsagentur melden und die Zuständigkeit wird neu vergeben und das neue Arbeitsamt schreibt ihn dann an. Es kann aber auch nicht schaden, dass man selbst einen Termin ausmacht und sich dort vorstellt wenn man neu zugezogen ist.

Sperren kann man nur umgehen, wenn man wichtige und triftige Gründer hatte. Dazu gehören Krankheitsbedingte Kündigungen, Mobbing wenn es nachgewiesen werden kann mit Gutachten und solche Dinge. Nur weil man nun bei seiner neuen Flamme wohnen will und geheiratet hat, ist das kein triftiger und zwingender Grund. Denn vorher ging es auch und warum sollte man dort eine Ausnahme machen, zudem offenbar noch nicht einmal kleine Kinder vorhanden sind deren Betreuung vom Vater mit übernommen werden muss.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


@Sorae: Wenn überhaupt, hätte A ja eine Sperrzeit von 3 Monaten, oder? Aber A hat sich zwischenzeitlich bei einem Anwalt beraten lassen und er kommt ohne Sperrzeit hin. Denn laut § 144 I 1 Nr. 1 SGB III ist der Zuzug zur Familie und Wiederherstellung des Ehelebens ein triftiger Grund zu kündigen. Was hier auch im vorletzten Abschnitt steht. Wenn er es so der Arbeitsagentur sagt, dann dürfte keine Sperre folgen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es kommt darauf an, ob A vorher informiert worden ist in Bezug auf das Arbeitsamt. Wenn er eine Belehrung erhalten hat, dass er sich schon früher beim Arbeitsamt melden muss und nicht erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, dann kann er durchaus gesperrt werden, allerdings nicht für drei Monate.

Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Mein Freund ist damals zu mir gezogen, weil ich wegen dem Studium nicht umziehen konnte und damit an den Standort gebunden war. Wir waren nicht verheiratet und trotzdem hat das Arbeitsamt das als "Familienzusammenführung" gewertet (auch weil kein Kind vorhanden ist und wir genau genommen keine "Familie" sind) und hat ihm da keinen Strick draus gedreht. Er hat damals auch von sich aus das Arbeitsverhältnis gekündigt, also wir haben mit einer dreimonatigen Sperre gerechnet.

Im Endeffekt wurde er aber nur 7 Tage gesperrt. Das lag daran, weil er mehrere Jahre zuvor mal arbeitslos gewesen ist und da belehrt worden ist, dass man sich direkt melden muss, wenn man weiß, wann das Arbeitsverhältnis enden wird. Ohne diese Belehrung hätte er überhaupt keine Sperre erhalten. Man sollte aber auch aufpassen, ob derartige Klauseln vielleicht im Arbeitsvertrag stehen oder so. Nur so als Tipp.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Soweit ich weiß, hat er sich schon telefonisch bei der Agentur für Arbeit gemeldet und wartet nun auf den Termin. Das ist hier so und ich weiß nicht, ob es anderswo auch so ist, dass man sich erst telefonisch dort meldet und dann angeschrieben wird, wann man vorsprechen muss. Das hat er schon lange gemacht aber bisher nichts gehört. Da es eine Spontanhochzeit war, konnte er auch nicht lange im Voraus planen und viel vorher sich bei der Agentur melden.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


6 Wochen bis 3 Monate, da hat der Sachbearbeiter immer einen Spielraum und kann das auch kürzer machen. Je nach dem welcher Grund vorgelegen hatte und welche anderen Umstände dazu führen. Viele sind Gnädig und geben dann nur 6 Wochen darauf, andere die 3 Monate und schöpfen dabei alles aus. Meine Erfahrung sind 6 Wochen Diamante, denn diesen Spaß habe ich auch schon hinter mir.

Familienzusammenführung ist ebenfalls nicht genauer definit. Für den einen Sachbearbeiter muss man dazu verheiratet sein und Kinder haben. Bei einem anderen reicht nur die Ehe alleine aus. Aber es kann auch hinterfragt werden. Denn wenn man vorher zusammen gewohnt hat, wegen Job dann weiter weg gegangen ist, diesen dann kündigt damit man wieder bei der Frau ist, dann ist das etwas anderes als wenn man das erste mal zu einer Frau zieht die man gerade geheiratet hat. Das reicht nicht immer als Grund aus, einfach da es auch wage formuliert ist und das mit Absicht, damit die Sachbearbeiter auch Spielraum haben.

Mit dem telefonisch Arbeitslos melden hat er seine Pflicht nicht erfüllt. Und das abwarten auf Termin klappt so auch nicht. Sobald man das weiß, meldet man sich telefonisch, persönlich oder auch Online. Aber erst wenn man persönlich da war, gilt das ganze auch. Sprich du musst direkt los traben zur Öffnungszeit, dort eine Nummer ziehen oder dich anstellen und das fertig machen. Termine gibt es dafür nicht, diese kommen erst wenn dieser Vorgang komplett abgeschlossen ist, vorher nicht. Termine werden vom Sachbearbeiter vergeben, aber nicht von denen die die Erstaufnahme machen.

Inzwischen geht alles Online beim Arbeitsamt. Sprich telefonisch wird auch nur noch ein Bruchteil aufgenommen und dann wird man auf das Online Portal verwiesen. Dort kann und muss man seinen Antrag dann ausfüllen und dieser wird dort dann auch beantragt. Zugangsdaten bekommt man dafür direkt mit, nachdem man sich persönlich Arbeitslos gemeldet hat. Kommt man damit nicht zurecht, dann steht auf dem Arbeitsamt die Ausfüllhilfe zur Verfügung und wer kein Internet hat, auch da gibt es dann die Rechner zum ausfüllen. Papierformulare gibt es dort keine mehr in den meisten Bezirken.

Gerade wenn er das "schon lange gemacht hat" und nichts mehr hört, sollte er sich einfach mal auf das Amt bewegen. Denn so ist das ganze nicht Wirksam und er kann dann weitere Sperren noch obendrauf bekommen, weil er sich verspätet gemeldet hat. Je mehr man damit trödelt und falsch macht, desto ungnädiger wird auch der Sachbearbeiter der dann hinterher mehr Aufwand damit hat. Sprich man kann ihm zu den 3 Monaten für die Eigenkündigung dann noch weitere Sperrzeiten z.B. bis zu 6 Wochen für die verspätete Meldung mit oben drauf knallen.

Da hier offenbar nicht vorher zusammen gelebt worden ist, man einfach spontan heiratet und dann alles hinwirft, kann auch das nicht als eine Familienzusammenführung gesehen werden. Oder wären dort Kinder vorhanden die betreut werden müssen? Denn alles andere ist dann wieder persönliches Lebensfeld und warum sollte der Steuerzahler dafür aufkommen müssen, wenn es gar keine richtige Familienzusammenführung ist?

Anwalt hin oder her, alles bekommen diese auch nicht geregelt und Argumentiert und gerade der Bereich Arbeitsamt mit seinen Freiräumen kann so und so interpretiert werden und dazu gibt es sehr unterschiedliche Urteile vom Gericht her. Manche positiver Natur und andere Negativer Natur für die Mandanten. Ein Anwalt verdient aber auch nur dann, wenn er seine Mandanten bei der Stange hält und nicht wenn er ihnen beim ersten mal schon sagt "keine Chance" meinst du dann würde er wieder kommen und Geld mitbringen für seine Arbeit? Auch daher sind manche Anwälte immer zuversichtlich und erzählen einem nur das positive, aber nicht auch das es nach hinten los gehen kann. Er ist fein raus, er verdient und wenn dann noch der Prozess geführt wird, dann rollt der Rubel auch weiter.

Bei mir wurde es übrigens nicht als Familienzusammenführung gewertet und damit gab es die 6 Wochen Sperre. Ich hatte einen neuen Job am neuen Wohnort und musste mich für die Übergangszeit von 4 Wochen Arbeitssuchend melden. Geld gab es keines wegen der Sperre und hätte es auch ohne diese nicht gegeben, da der Urlaub und die Überstunden auch finanziell abgegolten worden sind und ebenfalls mit einberechnet werden. Da war ich ebenfalls unverheiratet und da vorher nie zusammen gewohnt worden ist, war es keine Familienzusammenführung. Kinder gab es zu diesem Zeitpunkt auch nicht. Rechtzeitig wurde sich ebenfalls persönlich gemeldet, von da aus gab es keine Sperre. Diese gab es wegen der Eigenkündigung und ein wichtiger Grund war das nicht der das Rechtfertigt, da persönliche Vorliebe wo man denn nun wohnen möchte.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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