Ärger mit Bezahlung in der Selbstständigkeit

vom 01.04.2017, 15:30 Uhr

A ist schon seit 5 Jahren selbstständig und arbeitet in der Werbebranche als Außendienst. Neben anderen Auftragnehmern hat A auch einen, von dem er bisher regelmäßig gut bezahlte Aufträge bekam. Steuerrechtlich war das auch alles so in Ordnung und die Vergütung lag bei 10 Euro pro Einheit laut Vertrag.

Mitte Januar bekam A den neuen Vertrag für 2017 mit dem Wortlaut "Vergütung nach Vereinbarung". Als A daraufhin beim Auftraggeber nachfragte meinte dieser, hierzu käme nochmal eine gesonderte Mail. Bis zum 1.März kam aber keine Mail an und A berechnete wie die Jahre zuvor auch mit 10 Euro pro Einheit. Am 1. März dann kam bei ihm eine Mail an, er hätte doch gewusst, dass es nur noch 7 Euro pro Einheit dieses Jahr gäbe und dass die Rechnung so nicht angenommen wird. Angeblich hätte man A telefonisch informiert. Dies ist aber keinesfalls so gewesen. Auch ein paar andere merkwürdige Rechnungskürzungen wurden vorgenommen.

A betonte nochmals, von der Änderung nichts gewusst zu haben. Daraufhin wurde seitens des Auftraggebers der Vertrag zum 1. April gekündigt und nochmals betont, dass man den Differenzbetrag nicht auszahlen würde. Hierbei handelt es sich im Gesamten um etwa 1000 Euro. Was würdet ihr an der Stelle von A tun?

» crazykris1 » Beiträge: 605 » Talkpoints: 37,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ist doch ganz einfach. Es wurde ein Vertrag mit A geschlossen, der die 10 Euro schriftlich festgelegt hat. Sollte das ganze geändert werden, dann ist das ganze ebenfalls nur in der schriftlichen Form gültig, sprich es müssen beide Seiten davon gewusst haben und das mit ihrer Unterschrift weiterhin bestätigen. Da das ganze fehlt, wird am alten Vertrag festgehalten und natürlich kann A dann auch die 10 Euro pro Stunde weiterhin in Rechnung stellen. Rechnungskürzungen müssen begründet und ersichtlich sein, woher diese kommen. Einfach so aus Lust und Laune heraus geht das ebenfalls nicht.

Die Kündigung ist ordentlich verlaufen oder als Sonderkündigung geltend gemacht? Darauf ist ebenfalls zu achten, aber das was vorher geleistet worden ist, hat der Kunde auch zu zahlen und im Zweifel kann man sich das auch von einem Gericht zusprechen lassen. Ist A sich weiterhin unsicher wie man damit verfährt, dann sollte A sich an einen Anwalt wenden, seine Dinge vortragen und diesen für sich aktiv werden lassen. Denn hier sind mehrere Baustellen die angegangen und geprüft werden müssen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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