ACAB als straflose Beleidigung werten?

vom 25.01.2018, 07:48 Uhr

All Cobs are Bastards ist inzwischen eine Bezeichnung, die jedem Jugendlichen und anderen Personengruppen bekannt sein dürfte. Egal wohin man geht, man wird die Bezeichnung immer wieder finden. Gerade mit Graffiti wird gerne ACAB irgendwo hingesprüht. Nun wurde auch von einem Gericht geurteilt, dass es sich hierbei um eine straflose Beleidigung handelt, die dementsprechend auch nicht nachverfolgt wird. Der Begriff würde unter die Meinungsfreiheit fallen, da damit das Kollektiv der Polizisten gemeint sei und nicht einzelne Personen angesprochen werden würden. Solange dies so bleibe, würde der Begriff nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Ich hätte ehrlich gesagt damit gerechnet, dass der Begriff schon unter Strafe steht, da er die Polizisten ganz offensichtlich beleidigt. Allerdings kann ich das Urteil auch sehr gut verstehen, schließlich gibt es auch viele andere Beleidigungen, die sich gegen andere Berufsgruppen etc. Richten. Trotzdem hätte ich diesen Begriff vermutlich nicht wirklich unter Meinungsfreiheit eingeordnet.

Wie hättet ihr den Satz ACAB eingeordnet? Ist es für euch ein Begriff, der überhaupt unter die Meinungsfreiheit fallen kann? Ist es für euch gerechtfertigt, dass die Verwendung des Begriffes nicht bestraft wird?

Benutzeravatar

» Finja18 » Beiträge: 1296 » Talkpoints: 61,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es ist schon schade, dass, wenn man ein Thema eröffnet, das auch gleich einen groben Rechtschreibfehler enthält. Du meinst natürlich COPS und nicht COBS. Cob ist eine Technik, bei der ein Mikrochip direkt auf die Leiterplatte mit Drahtbonden montiert wird. Daher wusste ich auch nicht, was Du mit Deinem Thema sagen willst. Alle Beschimpfungen finde ich fies, egal in welche Richtung sie gehen.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


Es ist wirklich peinlich, wenn man ein Thema verfasst, dessen zentrale Begriffe durch Rechtschreibfehler glänzen. Aber gut. Im Endeffekt bleibt eine Beleidigung eine Beleidigung, ich kann aber gut nachvollziehen, dass man diese nicht weiter verfolgt, wenn das Kollektiv beleidigt worden ist und nicht ein Individuum.

Seien wir ehrlich: die Polizisten sind eh schon unterbesetzt, wenn die jetzt noch jedem ACAB hinterher jagen würden, würde dringend Personal an anderer Stelle fehlen und das kann doch auch niemand wollen.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Es gab da schon Fälle in der Vergangenheit, als die Parole etwas in einem Stadium hochgehalten wurde. Die Verfassungsrichter beschlossen, dass dies als allgemeine Ablehnung betrachtet werden kann und damit von dem Recht auf Meinungsfreiheit geschützt wird. ACAB stellt also demnach keine Beleidigung einzelner Polizisten dar, was eben zumindest bei der rechtlichen Frage hilft.

Allgemein finde ich es noch dämlicher eine Personengruppe im Kollektiv zu verdammen. Sicher gibt es da einiges, was man bei manchem Polizeidienst kritisieren könnte, aber ich konnte ACAB noch nie nachvollziehen. Wen rufen diese Schmierer, wenn mal Not am Mann ist? Wenn Polizisten ihr eigenes Leben riskieren, um ihnen in der Not zu helfen, würden sie das ja wohl kaum ablehnen.

» Schneeblume » Beiträge: 3095 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^