Absolut nie die Wohnung beheizen erlaubt?
Herr A hat seine neue Einraumwohnung bezogen und wohnt genau in der Mitte des Hauses? Er hat auch im Winter ohne Heizung eine Temperatur von 20 Grad und diese Wärme genügt ihm. Er heizt somit seine Wohnung nicht. Frau B sagt er müsse aber heizen, denn die Zimmertemperatur spielt dabei keine Rolle. Das versteht Herr A leider nicht, denn seine Wohnung ist ja nicht kalt. Wessen Meinung stimmt nun? Gibt es hier vielleicht eine gesetzliche Regelung?
Es geht meiner Meinung darum, dass Herr A ausreichend lüftet und die Raumtemperatur konstant bleibt, sodass kein Schimmel entsteht. Wenn A das nicht an die große Glocke hängt, dann wird auch Frau B in Zukunft nichts davon mit bekommen und ihm da nicht drein reden können.
Es geht ja lediglich um die Schimmelbildung in der Wohnung, die durch das nicht beheizen der Wohnräume und des Temperaturunterschiedes entstehen kann. Dies ist aber bei Herrn A ja nicht der Fall, da die obere und die untere Partei heizen und somit in der Mitte nicht geheizt werden muss.
Frau B kann da meiner Meinung nach gar nichts machen, auch wenn sie die Vermieterin ist. Ich denke nur, dass die gesetzliche Regelung so ist, dass man ausreichend lüften muss, gerade während der Heizperiode, um eine Schimmelbildung zu verhindern. Wenn sich Herr A daran hält wird es wohl kaum Probleme geben.
Außerdem, wer wird denn das Heizverhalten einzelner Personen nachprüfen. Dies steht nur dann zur Debatte, wenn ein Schaden in der Wohnung entstanden ist, der durch unzureichend beheizte Räume entstanden sein könnte.
Das Heizverhalten an sich kann niemand vorschreiben. Entscheidend ist ja viel eher, dass Herr A an dem ihm überlassenen Mietgegenstand keinen Schaden anrichtet. Grundsätzlich könnte natürlich durch Nichtheizen eine zu niedrige Raumtemperatur entstehen, sodass sich Feuchtigkeit niederschlägt und auch durch Lüften nicht mehr entweichen kann, da ja kalte Luft weniger Wasser speicher kann als warme Luft. In so einem Fall könnte man tatsächlich Herrn A dazu bewegen, auch in seiner Wohnung zu heizen oder alternativ die Kosten für die entstehenden Schäden zu übernehmen.
Im konkreten Fall scheint ja aber eine zu niedrige Temperatur in der Wohnung kein Problem zu sein. Dadurch dass um Herrn A herum alle genug heizen wird seine Wohnung von ganz allein warm und mit etwas Lüften kriegt man die Feuchtigkeit in den Griff. Schaden dürfte also nicht entstehen und er ist sozusagen fein heraus. Natürlich kann ich verstehen, dass es die Nachbarn herum nervt, dass diese quasi für Herrn A mitheizen. Da der Großteil der Heizkosten ja immer als Verbrauchskosten abgerechnet wird, ist Herr A sozusagen übervorteilt. Aber an der Stelle muss man halt dann einfach sagen, dass die anderen Pech hatten mit ihrer Wohnungswahl. Schließlich hat er ja auch alle Nachteile die entstehen, wenn man mittendrin wohnt und lauter Nachbar um sich herum hat, die stören könnten.
Meine Frau hatte auch mal zu ihren Studienzeiten so eine "exklusive" Wohnungslage und nicht heizen müssen. Da ist gar nichts passiert. Sie hat aber viel Geld sparen können.
Eine Pflicht zum Heizen gibt es nicht, aber eine Pflicht die Wohnung ordentlich zu behandeln. Geht man also davon aus, dass eine Verweigerung der Heizung dazu führen könnte, dass aufgrund von Auskühlung o. ä. Schäden am Mietgegenstand auftreten könnten, kann der Mieter verpflichtet werden eine bestimmte Mindestraumtemperatur einzuhalten.
Im vorliegenden Fall ist dies aber nicht der Fall, denn durch die günstige Lage im Objekt ist ein Heizen nicht nötig. Eine Verpflichtung dazu besteht also nicht, sollte Schimmel entstehen kann man auch genau nachvollziehen, ob es am Heizen/Lüften lag, denn die Temperatur der Böden und Einbaugegenstände zeigt, dass die Wohnung ausreichend erwärmt ist. Lediglich das Lüften könnten dann noch vernachlässigt worden sein.
Soweit ich weiß gibt es doch keine gesetzliche Pflicht, als Mieter unbedingt heizen zu müssen. Die Vermieterin kann es sich zwar wünschen, aber wie will sie das kontrollieren oder einfordern? Wenn der Mieter nichts erzählt, kriegt sie nichts mit und hat dann eben Pech gehabt.
Ich würde mir da ehrlich gesagt keine großartigen Gedanken machen und nichts unternehmen. Wichtig ist doch nur, dass die Wohnung nicht schimmelt und es keine Schäden durch sein Verhalten gibt. Dass das Lüften vernachlässigt wird wie einige User hier behaupten glaube ich gar nicht. Ich habe selbst mal in einer mittigen Wohnung gelebt und hatte von allen Seiten Nachbarn, die geheizt haben. Ich habe jeden Tag gelüftet und es war trotzdem so warm, dass man wenig heizen musste.
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