Abschleppdienst will mit mir gegen Konkurrenten vorgehen

vom 08.08.2015, 12:42 Uhr

Im Folgenden geht es um eine Person, deren Wagen abgeschleppt wurde (C), den Abschleppdienst, der den Wagen abgeschleppt hat, (A1) und einen zweiten Abschleppdienst (A2).

C wurde also abgeschleppt, weil C falsch geparkt hat bzw. unerlaubt auf einem Privatparkplatz stand. C musste dann beim Abschleppunternehmen A1 erst bezahlen - fast 300 Euro -, musste auch unterschreiben, dass der Wagen keine Mängel hat und keine Schäden vom Abschleppen. Und das musste C machen, bevor C tatsächlich den Wagen sehen durfte. Der stand nämlich hinter einem verschlossenen Tor. D.h. C musste erst bestätigen, dass der Wagen keinen Schaden hat, bevor C nachschauen könnte. Ansonsten hätte C das Auto nicht bekommen und C hat sich in der Situation, da einem großen Typen gegenüberzustehen, auch nicht getraut, aufzumucken.

Nun hat sich C aber schon gefragt, ob denn das normal ist, dass das Abschleppen so viel Geld kostet, es war ja tagsüber und der Weg war kurz. 300 Euro empfand C schon als überteuert und da hat C mal online recherchiert und gefunden, dass es da Urteile gibt, die eigentlich sagen, das dürfte nicht mehr als 100 bis maximal 150 Euro kosten, alles andere wäre überteuert und eigentlich nicht zulässig – man könnte dagegen klagen. Blöd nur, dass die Rechtsschutzversicherung von C genau für solche Fälle nicht einspringt.

C hat dann bei der Verbraucherzentrale angerufen und die meinte, C solle mal andere Abschleppunternehmen kontaktieren und fragen, was es da kosten würde. Das hat C gemacht. In der Stadt gibt es noch zwei andere Abschleppunternehmen und C hat eines davon (A2) angerufen. Die meinten, dass das bei ihnen maximal 150 EUR gekostet hätte. Sie sagten auch, dass sie öfters Anfragen von Leuten erhalten, die danach fragen, ob die hohen Preise des anderen Abschleppdienstes A1 gerechtfertigt sind. Das Unternehmen A2 deutete an, dass sie irgendwie gegen das Unternehmen A1 vorgehen wollen und baten C, ihnen die Rechnung des Unternehmens A1 zu senden.

Das tat C auch. Das Unternehmen A2 rief C dann wieder an und meinte, dass das gar keine richtige Rechnung, sondern nur eine Quittung sei und dass der Abschleppdienst A1 eigentlich verpflichtet gewesen wäre, C eine wirkliche Rechnung auszustellen und dass das, was A1 da ausgestellt hat, gar nicht rechtsgültig sei. C traut sich aber nicht, nochmal zu A1 hinzugehen.

Nun will das Unternehmen A2 für C eine Art Brief aufsetzen, welcher das Abschleppunternehmen A1 auffordert, eine korrekte Rechnung auszuweisen, die soll C dann wieder an das Unternehmen A2 senden, damit die dagegen vorgehen können.

C fragt sich, was genau das Unternehmen A2 plant. C denkt ja auch, dass die Kosten des Abschleppunternehmens A1 zu hoch sind und würde da gerne irgendwie was zurückfordern, was sich C ohne Rechtsschutz aber nicht traut. Aber wenn das Unternehmen A2 das zum Anlass nimmt, gegen den überteuerten Konkurrenten vorzugehen, dann hat C nichts dagegen. Es ist ja auch im Sinne von C.

Was genau könnten die planen? Was kann denn der Abschleppdienst A2 gegen den teuren Konkurrenten A1 machen? Gibt es vielleicht noch eine Möglichkeit, wie C sich gegen die hohen Kosten wehren kann? Es war doch sicherlich nicht rechtens, dass C unterschreiben musste, dass der Wagen mängelfrei ist, ohne ihn gesehen zu haben. Was kann man da tun?

» vde » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Intention des konkurrierenden Abschleppunternehmens ist aus kaufmännischer Sicht gut nachzuvollziehen. Mit einer tatsächlich überteuerten Rechnung eines Konkurrenten in der Hand kann er diesen wegen Wuchers belangen. Entweder führt das zu konkurrenzfähigen Preisen oder dazu, dass der andere Abschleppunternehmer aufgibt.

Für den betroffenen Abgeschleppten sieht es schlecht aus. Um Rechtssicherheit zu erlangen, hätte er die Unterschrift nicht leisten dürfen, ohne den Wagen vorher gesehen zu haben. Im Zweifelsfall hätte er auch die Polizei einschalten können, um den Wagen zu sehen, bevor er etwas unterschreibt. Wenn der Wagen aber tatsächlich keinen Schaden hatte, dann wird sich vermutlich kein Gericht der Welt ernsthaft damit beschäftigen, da ja niemand zu Schaden gekommen ist und der Abgeschleppte unterschrieben hatte.

Ich bin zwar nicht im juristischen Bereich tätig, hatte aber beruflich damit häufiger Kontakt. Deshalb schwebt in meiner Vorstellung jetzt die Möglichkeit im Raum, mit dem Konkurrenzunternehmen gemeinsam zu klagen oder als Nebenkläger aufzutreten. Das müsste man aber tatsächlich mit dem Konkurrenzunternehmen gemeinsam mit einem Anwalt zu besprechen.

» tok_tumi » Beiträge: 837 » Talkpoints: 1,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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