Abmahnung oder Kündigung durch Streik?

vom 02.03.2021, 15:27 Uhr

Es gibt eine Menge Arbeitnehmer, welche früher oder später unzufrieden mit den Arbeitsbedingungen oder dem Lohn sind. Manchmal haben diese dann natürlich auch ein Recht auf Streiken. In Gruppen versammeln sich Streikwillige und versuchen so durch Arbeitsniederlegung ihren Interessen Nachdruck zu verleihen und sich in den Medien und beim Arbeitgeber Gehör zu verschaffen. Doch kann eine Streikteilnahme auch zu Abmahnungen oder Kündigungen führen oder darf ein Arbeitgeber das nicht machen und durchsetzen?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Teilnahme am Streik, sofern er rechtmäßig ist, darf nicht zur Abmahnung oder Kündigung führen. Dabei spielt es auch keine Rolle ob der Streikende der Gewerkschaft angehört. Aber wenn ich als Arbeitgeber jemanden loswerden will, dann finde ich auch Gründe. Dass es dann wegen einem Streik ist, wird man nicht in die Kündigung schreiben, denn damit würde der Arbeitnehmer bei jedem Arbeitsgericht gewinnen.

Aber da Streiks meist höhere Lohnkosten nach sich ziehen, wird man sicherlich im Unternehmen Kosten sparen wollen. Und da kann man dann gezielt Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Nein, ein Streik ist kein Anlass für eine Kündigung oder eine Abmahnung. Mehr gibt es eigentlich nicht dazu zu sagen. Man bekommt halt kein Streikgeld, wenn man in keiner Gewerkschaft ist. Auch wenn man in keiner Gewerkschaft ist, darf man streiken.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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