Ablauf einer Streichung von Schulden aus dem Grundbuch

vom 29.11.2014, 22:11 Uhr

Wir haben vor vier Jahren ein Haus durch eine Zwangsversteigerung gekauft. Das Grundbuch ist dann vom Amtsgericht gleich geändert worden. Also als Name des Eigentümers ist mein Name eingetragen worden. Aber der Vorbesitzer hatte auch einige Schulden angehäuft, die im Grundbuch landeten. Zunächst dachten wir, dass wir diese praktisch mitgekauft und abzahlen müssten. Aber mit der Zeit hat sich rausgestellt, dass die schon bezahlt wurden, beziehungsweise eine Firma gibt es schon lange nicht mehr. Der Vorbesitzer hat das aber im Grundbuch nie ändern lassen.

Ich komme nur gerade auf das Thema, weil wir eventuell einen Kredit aufnehmen müssen. Dieser wäre aber von der Kreditanstalt für Wiederaufbau und stellt eine Fördermaßnahme dar. Da muss man keine Sicherheiten angeben. Aber eine Kopie vom Grundbuch wollen sie schon. Wir werden den Kredit umgehen und das Problem anders lösen. Aber dadurch ist das Interesse an der Problematik aufgekommen.

Wie würde das nun ablaufen, wenn wir diese Schulden aus dem Grundbuch tilgen lassen wöllten? Müssten wir nachweisen, dass die Schulden oder in dem einen Fall die Firma nicht mehr bestehen oder würde das Amtsgericht sich an die Gläubiger wenden? Gibt es noch andere Gründe dafür als die Aufnahme eines Kredits? Oder ist es ansonsten ganz egal, wie viele schon längst abbezahlte Schulden da drin stehen?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich nehme doch mal an, dass für euch beim Kauf ein Notar tätig war. Ihr habt doch sicherlich auch einen Kaufvertrag. Normalerweise dürfte das so sein, dass die kreditgebende Bank oder Bausparkasse die Eintragung löschen lässt auf Kosten des damaligen Hausbesitzers. Ist aus euren Unterlagen zu ersehen, welche Bank das war?

Vielleicht haben sie vergessen, die Löschung zu beantragen. Ich nehme doch an, dass euer Notar euer Geld an die Bank des damaligen Besitzers gezahlt hat, zumindest in Höhe der bestehenden Schulden. Das ist aber scheinbar nicht gut gelaufen. Wie gesagt, das sind Annahmen von mir. Sieh dir mal alle Unterlagen in Verbindung mit dem Kauf durch.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Es war eine Zwangsversteigerung. Wir hatten keinen Notar. Und wir haben das Haus auch nicht mit einem Kredit gekauft. Das Geld ging an das Amtsgericht, das die Versteigerung vollzogen hat. Da wir das Haus aber zum Mindestgebot bekommen haben, wurde von dem Geld gerade mal das Amtsgericht selber bezahlt. Außerdem ist es so, dass man die Schulden im Grundbuch mitkauft.

Aber mal unabhängig von den Modalitäten des Kaufes. Auch wenn kein Besitzerwechsel stattgefunden hätte. Wenn wir diese Schulden selber verursacht hätten und sie dann abgezahlt hätten. Dann müssten wir doch selber die Löschung aus dem Grundbuch beantragen, oder?! Muss man dann selber nachweisen, dass man gezahlt hat oder fragt das Grundbuchamt bei den Gläubigern, ob tatsächlich gezahlt wurde?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Bei einer Zwangsversteigerung kommt es darauf an, wer von den im Grundbuch eingetragenen Gläubigern die Zwangsversteigerung veranlasst hat. Ist die Veranlassung zur Versteigerung vom Gläubiger gekommen mit bestem Rang, entfallen die nachrangigen Eintragungen. Wenn die Firma nicht mehr existiert, heißt ja nicht, dass der ehemalige Firmeninhaber nicht mehr zu erreichen ist.

Ohne Nachweis, dass die Schulden bezahlt sind, wird eine Löschung nicht erfolgen. Ob das eine private Person ändern lassen kann, bin ich überfragt. Möglicherweise müsst ihr einen Notar einschalten. Da musst du dich beim Amtsgericht mal erkundigen, wie das gemacht werden kann. Ich glaube kaum, dass sich das Grundbuchamt die Mühe macht und nachfragt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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