Abgebrochener Sicherheitsschlüssel - Vermietersache?

vom 02.05.2016, 15:36 Uhr

B wohnt seit 10 Jahren in seiner Mietwohnung und nun ist es passiert. Der Schlüssel von der Schließanlage, ein Sicherheitsschlüssel, ist in seiner Wohnungstür abgebrochen. Der Vermieter verlangt nun 75 Euro für einen neuen Schlüssel von seinem Mieter B. B hat bisher die Zahlung verweigert, weil der Schlüsseldienst, welcher am Abend kommen musste um die Türe zu öffnen von Materialermüdung sprach und dem Mieter empfohlen hat die Rechnung vom Schlüsseldienst über 150 Euro dem Vermieter anzulasten.

B hat also nun im Gegenzug dem Vermieter die Rechnung des Schlüsseldienstes vorgelegt, wo auch mit drauf steht, dass der Schlüssel wegen Materialermüdung im Schloss abgebrochen ist. Der Vermieter aber will die 150 Euro nicht zahlen und verlangt 75 Euro für den neuen Schlüssel, der nur programmiert wird für B´s gemieteten Räume.

Ehe B aber nun einen Anwalt einschaltet, würde er gerne wissen, ob er eher im Recht ist und der Vermieter ihm das Geld zahlen muss oder ob der Vermieter im Recht ist und er dem Vermieter das Geld zahlen muss. Habt ihr da Erfahrung und vielleicht auch Wissen, wie das nun gehandhabt werden kann und wie es richtig ist?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Die Aussage vom Schlüsseldienst alleine reicht nicht aus, dass es sich dabei um Materialermüdung gehandelt haben soll. Das könnte nur ein Gutachter bestätigen aber um dieses zu bekomme müsste der Mieter in Vorkasse dafür gehen und hinterher das ganze in einem Prozess dem Vermieter auferlegen. Dann ist es immer noch eine Sache des jeweiligen Gerichtes ob das ganze für die geringe Streitsumme anerkannt wird oder nicht.

Zudem es auch ein Aufwand ist einen neuen Schlüssel anzufertigen und entsprechend zu programmieren, die sich der Vermieter natürlich auch Erstatten lassen darf. Denn der Vermieter ist nicht in der Pflicht den Schlüssel zu "Warten" und entsprechend alle paar Jahre einen neuen Auszugeben um der Materialermüdung vorzubeugen.

Natürlich kann es dann einmal passieren das dieser aufgrund von Materialermüdung aufgibt, aber dann ist es alleine Sache des Mieters dafür einen Ersatz zu bekommen. Bei einer Schließanlage braucht er dafür die schriftliche Zustimmung des Vermieters oder beantragt bei diesem einen neuen Schlüssel. Die Kosten dafür muss der Mieter selbst tragen.

Wegen dem Schlüsseldienst kommt es auch darauf an wer diesen Beauftragt hat. Hat der Mieter diesen selbst gerufen um wieder in seine Wohnung zu gelangen, dann muss dieser für die Kosten erst einmal aufkommen und nicht der Vermieter. Auch hier gilt das Bestellerprinzip, wer bestellt der bezahlt auch.

Hinterher kann man natürlich versuchen die Kosten über einen Anwalt mit Gutachten und Prozess sich vom Vermieter erstatten zu lassen, die Chancen sehe ich dabei aber eher als gering an. Wenn es blöd läuft hat man zusätzlich noch die Anwalts- und Prozesskosten an der Backe für einen solch geringen Streitwert der meistens mit einem Vergleich geschlossen wird.

Man könnte jedoch als Mieter versuchen das ganze über seine private Haftpflichtversicherung erstattet zu bekommen, wenn dort in der Klausel Schlüssel und Schließanlagen mit inbegriffen sind. Das würde in meinen Augen mehr Sinn machen, als sich auf einen Prozess mit dem Vermieter einzulassen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Gerichte sehen das aber normalerweise anders, Sorae. In der Regel brechen Schlüssel aufgrund von Materialermüdung oder Abnutzung ab. Das ist kein Verschulden des Mieters. Für den einwandfreien Zustand der Mietsache ist der Vermieter zuständig.

Das ist sein Kostenrisiko. Der Mieter muss nicht für die Kosten aufkommen. Das ist nicht anders als ein kaputter Wasserhahn oder ein Schaden an der Heizung. Ein Ausweg für den Vermieter kann nur eine Klausel für Kleinreparaturen sein. Allerdings wird das auch eng. Mehr als 75 Euro pro Fall und 200 Euro pro Jahr sind nicht drin.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



@sorae: Die Kosten für den Schlüssel muss nicht der Mieter übernehmen. Der Vermieter steht in der Pflicht. Nachzulesen erst einmal hier. Mir ist das auch schon mal passiert. Das ist zwar schon ein paar Jahre her und es war "nur" der Schlüssel für die Haustüre, aber der Vermieter hat zum Glück selber gesagt, dass er in der Pflicht ist und diesen Schlüssel auch ersetzt. Zum Glück war er auch zur Stelle, als mir das passierte und er den abgebrochenen Schlüssel aus dem Schloss entfernte. Da es sich aber auch um ein Sicherheitsschloss handelte, war das bestimmt auch nicht billig für den Vermieter.

Meiner Mutter ist es vor Jahren mal bei einer Schließanlage passiert. Sie hat den Schlüssel, der in alle von ihr gemieteten Räume, passte, im Schloss abgebrochen und auch da kam der Vermieter sofort dafür auf. Sie hatte aber drei dieser Schlüssel. Jeder Schlüssel passte in ihre Wohnung, der Haustüre und ihrem Kellerraum. Diese Schlüssel wurden auch programmiert für diesen Mieter. Diese Rohlinge sind eigentlich auch nicht so teuer. Das Programmieren kostet da sehr viel und war damals vor fast 20 Jahren schon teuer. Da war es auch so, dass sie den Schlüsseldienst holen musste um in die Wohnung zu kommen.

Kurz und gut, B kann sogar die Kosten des Schlüsseldienst vom Vermieter wieder bekommen. Notfalls mit dem Anwalt oder dem Mieterschutzbund. Die Kosten für einen abgebrochenen Schlüssel sind dem Vermieter anzulasten.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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