Ab wann kann man wie viel "Laubrente" von Nachbarn verlangen

vom 12.04.2017, 14:21 Uhr

A wohnt in einem Einfamilienhaus und ist erst im letzten Sommer dort hingezogen. Im Herbst hat er täglich mehrere Laubsauger voll Laub täglich aus seinem Garten saugen müssen und auch die Dachrinnen des Hauses waren ständig verstopft. Selbst die Sonnenkollektoren auf seinem Dach klebten voll Laub und er ist mehrfach aufs Dach um diese frei zu kehren.

Nun hat A von einer sogenannten "Laubrente" gehört, die auch hier im Forum Für Laub vom Nachbarn 'Laubrente' verlangen, macht Ihr es? schon diskutiert wurde. Aber ab wann, ab welcher Menge Laub kann man diese "Laubrente verlangen und wie viel kann man verlangen?

Muss man das über einen Rechtsbeistand machen, damit man das bekommt oder kann man das auch mit dem Nachbarn selber verhandeln? Was, wenn der Nachbar sich quer stellt. Die Bäume in Nachbars Garten wurden jahrelang schon nicht zurückgeschnitten. Es sind Obstbäume, die laut anderer Nachbarn schon lange kein Obst mehr tragen. Nur sind die anderen Nachbarn dadurch nicht betroffen und brauchen nur wenig Laub zu fegen und zu entsorgen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Von der Laubrente höre ich zum ersten Mal. Lustig, dass es so etwas gibt. Und das kann auch nur wieder von verzweifelten Grundstücksbesitzern ins Leben gerufen wurden sein. Wenn das Laub meiner Nachbarbäume in meinem Garten landet, dann wird das halt mit zu den Grünabfällen gebracht. Ob nun ein Korb mehr oder weniger, ist mir da total egal. Wenn es einem aber stört, sollte man das mit den Nachbarn verhandeln. Gegebenenfalls kann dieser das Laub auch selber entsorgen, wenn es wirklich so viel sein sollte.

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» Violet » Beiträge: 74 » Talkpoints: 0,50 »


Über die Menge weiß ich nichts genaues, allerdings ist der Nachbar auch für jedes einzelne seiner Blättchen verantwortlich was auf dem Grundstück des Nachbarn landet. Somit würde ich einfach mal behaupten, dass es direkt ab dem ersten Blatt anfängt und nicht erst wenn eine bestimmte Tonnenanzahl erreicht ist. Ob man allerdings gute Chancen hat wenn man auf eine Laubrente klagt wegen einem Blatt mag ich bezweifeln, da es dort ebenfalls als Zumutbar angesehen wird dieses eine Blatt zu entsorgen.

Da würde ich mich in der Tat von einem Anwalt beraten lassen und ggf. beim Mieterschutzbund nachfragen ob diese dazu etwas genaueres Wissen ab wann man das ganze einfordern kann. Das ganze müsste ein normales Zivilrechtliches Verfahren sein und damit kann man auch selbst die Klage einreichen ohne einen Rechtsbeistand, allerdings sollte diese auch der üblichen Form entsprechend, damit es hinterher nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt wegen eines Formfehlers. Sicherer ist man dann, wenn man das über den Anwalt machen lässt, denn es ist sein Fachgebiet und dieser wird weniger Formfehler machen als man selbst.

Auch wenn es um das zurück schneiden geht kann man sich bereits streiten. Obstbäume sind soweit zurück zu schneiden, dass keiner der Äste auf das Nachbargrundstück ragt und auch das Obst welches dort beim Nachbarn auf den Rasen fällt, dafür hat man ebenfalls die Verantwortung. Entweder man einigt sich darauf auf etwas, dass der Nachbar das Obst behalten und essen darf, wenn sich dieser weigert dann kann man auch dafür heran gezogen werden für die Reinigungs- und Entsorgungskosten.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ohne Klage wird man wohl kaum weit kommen, weil der Nachbar wohl kaum freiwillig zahlen wird. Geld bekommt man auch nur für die Arbeit, die der Anteil Laub macht, der nicht der eigene Anteil ist und der den ortsüblichen Laubfall überschreitet.

Wer in einer baumreichen Siedlung wohnt, der hat Pech. Da gibt es eben viel Laub. Wer sowieso seine Dachrinnen reinigen muss, der geht leer aus. Alter, körperliche Gebrechen oder ein niedriges Einkommen zählen auch nicht. Deshalb wird man ohne Anwalt und Gerichtsverfahren nicht weit kommen.

» cooper75 » Beiträge: 13375 » Talkpoints: 509,11 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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