Ab wann ist eine Verkaufsverhandlung bindend?

vom 15.02.2019, 14:24 Uhr

Bei der Sendung "Die Superhändler" gab es schon mal den Fall, dass jemand auf einen Preisvorschlag von einem der Superhändler einging und es sich dann doch anders überlegte und meinte, dass er versuchen wollte noch mehr für seinen Gegenstand zu bekommen. Allerdings gab es auch den Handschlag, der normalerweise dann einen Handel zwischen einem Verkäufer einem der Superhändler. Natürlich fand der Superhändler das alles andere als korrekt und sagte dies auch.

Ich kenne es auch so, dass man eben handelt und schaut, ob man bei dem Preis auf einen Nenner kommt und diesen Handel dann mit einem Handschlag besiegelt. Ich habe auch angenommen, dass eine Preiseinigung und ein Handschlag dann binden sind.

Ab wann ist eine Verkaufsverhandlung bindend? Kann man da nachträglich wirklich noch ablehnen? Gehört sich das nicht anders? Ist da eine Nachverhandlung oder doch noch eine Absage durchaus normal und machbar?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich denke der Handschlag dürfte reinen Symbolcharakter haben. Entscheidend ist doch schon die klare Zusage im Vorfeld. Es wurde ein Preisangebot gemacht und dem wurde zugestimmt. Somit dürfte rechtlich gesehen dort eindeutig ein Vertrag zu Stande gekommen sein. Verträge bedürfen ja nun einmal nicht der Schriftform. Allerdings ist so ein mündlicher Vertrag ja schwer nachzuweisen. Aber wenn da noch Zeuge dabei sind, dann geht das eigentlich nicht im Nachgang dann zurückzutreten oder plötzlich andere Preise auszurufen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Fair ist diese Geste in meinen Augen nicht. Zumal es ja beim Handeln auf dem Flohmarkt und so weiter schon eine normale Geste ist, dass man sich da am Ende die Hand gibt und damit einen Deal eingeht. Wenn man dies macht, dann ist das für mich schon eine bindende Sache und wenn man dann einfach weitergeht ist das alles andere als fair und spricht nicht gerade für einen. Ansonsten ist es natürlich bindend, wenn jemand den ausgemachten Betrag bezahlt hat und die Ware den Besitzer gewechselt hat.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Meines Wissens nach braucht man für einen mündlichen Vertrag nicht zwingend einen Handschlag. Mal ehrlich, wer gibt denn bei den kleineren Beträgen auf dem Flohmarkt dem Verkäufer die Hand? Ich habe das noch nie gemacht, auch nicht bei den Kleinanzeigen. In dem Moment, wo die Ware und das Geld ausgetauscht sind, ist der Handel sowieso abgeschlossen.

Ich würde es so interpretieren, dass eine Einigung zum Zeitpunkt X über den Preis mit gegenseitiger Zustimmung schon den mündlichen Vertrag besiegelt. Das Problem ist eher, ob man auch einen Zeugen hat, aber da ist es dann auch egal, ob ich jemandem die Hand geschüttelt habe oder nicht. Ohne schriftlichen Vertrag oder ohne Zeugen steht man erstmal mit nichts da, wenn es Probleme gibt.

» Verbena » Beiträge: 4956 » Talkpoints: 0,44 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



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