Ab wann ist ein Geschäftsessen ein Geschäftsessen?
Ich habe viele Kunden, darunter auch 1-2 die im Durchschnitt gerne 5-10x soviel Umsatz da lassen wie der normale Kunde. Daher käme für mich hier in Betracht, diese speziellen Kunden die ich natürlich gerne an uns binden möchte auch mal zum Essen einzuladen.
Ich frage mich nun wie die rechtlichen Rahmenbedingungen wären. Zum einen bin ich nur ein normaler Mitarbeiter in indirekter Verantwortungsposition, kann ich hier ein Geschäftsessen organisieren und auslegen um es bei der Steuererklärung zurückzuholen oder muss das durch unsere Geschäftsleitung getätigt werden?
Zudem wäre noch anzunehmen dass ich besagte Kunden bei uns im marktinternen Restaurant verköstige. Wie müsste ich hier vorgehen? Reicht hier eine normale Quittung? Oder muss ich auch beweisen dass sich das ganze als After-Sales-Management getan habe, beispielsweise durch eine Unterschrift des Kunden? Das wäre ja doch sehr merkwürdig. Andererseits könnte ich ja sonst auch Geschäftsessen angeben die es nie gegeben hat.
Wie muss eigentlich der Umfang des Geschäftsessens sein? Muss währenddessen auch über Dienstliches gesprochen werden? Wenn ja, wie viel Anteil muss die Dienstlichkeit haben? Das sind eine Menge Fragen, aber so ganz blicke ich bei dem Thema leider noch nicht durch.
Dazu gibt es bei Steuern die entsprechende Frage nach der Absetzbarkeit von Bewirtungskosten: Die Absetzbarkeit von Bewirtungskosten mit Geschäftspartner.
Das hilft hier aber nicht weiter, der Threadersteller ist nicht selbstständig. Als Angestellter kann man die Ausgaben für Geschäftsessen als Werbungskosten geltend machen. Das ist immer dann gar kein Problem, wenn der Angestellte Teile seines Gehalts variabel nach Leistung ausgezahlt bekommt.
Ohne variables Gehalt ist es auch möglich, aber dann fragt das Finanzamt gerne mal nach. Schließlich ist es unüblich, dass ein Angestellter auf seine Kosten Kunden oder Lieferanten verpflegt, wenn er davon keinen finanziellen Vorteil hat.
Wie cooper75 geschrieben hat, würde ich auch nicht verstehen, wieso ein Angestellter hier für ein Geschäftsessen in Vorleistung gehen möchte. Zumal dann das Geld ja nur die persönliche Steuerlast senkt - er also niemals das Geld wieder bekommen dürfte, welches er ausgegeben hat.
Klar würde das den Arbeitgeber erfreuen. Aber der könnte hier viel eher an der Steuerschraube drehen und es macht definitiv mehr Sinn, wenn der Angestellte dann die Kosten der Bewirtung beim Arbeitgeber einreicht und mit dem Verrechnet.
Was dann während des Abendessens getan wird, bleibt den Gästen überlassen. Da ist es sogar denkbar, in ein Strip-Lokal zu gehen und sich dort zu amüsieren. Und niemand würde wirklich annehmen, dass dann trocken über die letzten Abschlüsse geredet werden würde.
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