Ab wann ist der Geschlechtsakt Lärmbelästigung?

vom 21.06.2017, 13:03 Uhr

Meine Nachbarin wohnt circa 100 Meter quer gegenüber von meiner Wohnung. Sie scheint derzeit ein sehr tolles Liebesleben zu praktizieren, weil davon wird man nämlich nicht selten wach. Insbesondere am Wochenende komme ich mir vor, als sei ich in einem wirklich schlechten Film, weil ich ständig durch lautes Stöhngeschreie, anders kann man es nicht beziffern, geweckt werde.

Den ersten zwei bis drei malen schenkte mein Freund und ich dem ganzen keine Aufmerksamkeit. Denn wohl stöhnt jede Frau anders und jeder Mann sowie das Liebesleben ist ja auch eine Auslegungssache. Das Problem fängt aber in meinen Augen da an, wo man die Nachbarn wirklich penetrant mit dieser Geräuschkulisse nervt und das passiert des öfteren.

Insbesondere ist es nachts und wirkt so, als wenn sie will, dass andere davon mitkriegen. Denn sie schreit den halben Hof bei uns zusammen. Eine Nachbarin zieht deswegen sogar schon aus, was ich ebenfalls äußerst bedenklich finde und natürlich nervt es auch die Nachbarn im Nebenhaus.

Alle denken jedoch, dass dies keine Beschwerde ermöglicht, weil es ja Liebe ist und der Geschlechtsakt doch nicht verboten werden kann. Das sehe ich ja generell auch so, aber irgendwann muss man doch auch von einer Lärmbelästigung oder Belästigung der Nachtruhe sprechen oder?

Hat man da wirklich keine Handhabe, kann das wirklich sein, dass man sich diesem Dauergestöhnschreie wie in einem ganz schlechten Erotikhardcorefilm widmen muss? So, dass man auch geweckt wird, teilweise nicht pennen kann und das die Nachbarin bei ihr sogar aussieht?

Benutzeravatar

» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Lärm ist Lärm, ob es nun die zu laute Party ist, der Rasenmäher am Sonntagmorgen, laute Musik oder der Fernseher oder eben Sex, das ist ziemlich egal. Wahrscheinlich ist man bei sexueller Aktivität eher bereit, darüber zu lächeln und es den Beteiligten zu gönnen. Aber das gilt natürlich auch nur, wenn es nicht zu lange und zu oft das eigene Leben stört. Natürlich kann man sich beschweren, wenn es so schlimm ist, dass es wirklich stört.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Lärm ist Lärm und innerhalb der gesetzlichen Nachtruhe hat die Dame auch ihr Gestöhne gering zu halten auf Zimmerlautstärke. Sprich du hast alles Recht dazu, dass du dich beschwerst wenn diese Dame in der Mittagsruhe oder auch in der Nachtruhe den halben Hof zusammen brüllt. Entsprechend wenn sie nicht hören will, kann man auch mit dem Ordnungsamt aufmarschieren oder der Polizei und das unterbinden lassen. Diese können sogar den Lustmolch Liebhaber der Verursacher dieser Töne ist, der Wohnung verweisen wenn der Aufforderung keine Folge geleistet wird.

Darüber hinaus kannst du auch deinen Vermieter darauf ansprechen und die Miete kürzen wenn es zu einer dauerhaften Belästigung durch die Nachbarin mit ihren Geräuschen unter dem Geschlechtsakt kommt. Dafür solltest du einen Nachweis führen wann sie es mal wieder laut treibt und diesen auch vorlegen. Über die Zahl zum kürzen, kann man sich beim Mieterschutzbund beraten lassen und dann wird der Vermieter auch reagieren, immerhin bekommt er weniger Geld in die Kasse durch eine Nachbarin die es laut treibt. Sprich er wird sie Abmahnen und wenn nicht, dann kann ihr dafür auch gekündigt werden.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^