2. Meinung einholen - erst Krankenkasse informieren?

vom 09.06.2018, 10:05 Uhr

Wie ich ja schon hier im Forum geschrieben habe, war ich beim Augenarzt und war sehr unzufrieden mit der Behandlung, die meines Erachtens in 10 Sekunden nicht statt gefunden hat. Mit der Spaltlampe in beide Augen geschaut und dann alles für gut befinden, ist für mich keine richtige Behandlung, zumal ich mit Beschwerden (schwarze Punkte vor den Augen) hingegangen bin.

Ich würde gerne eine zweite Meinung einholen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich das innerhalb kurzer Zeit machen kann ohne die Krankenkasse zu informieren. Wie viel Zeit muss dazwischen sein, damit ich es ohne die Krankenkasse machen kann? Muss man ein Quartal abwarten? Dann würde ich bis nächsten Monat warten und es dann erst machen. Vielleicht bekomme ich nicht mal vorher einen Termin. Wie seid ihr vorgegangen, wenn ihr euch eine zweite Meinung eingeholt habt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es schadet nie, wenn man sich vorher bei der Krankenkasse informiert. Ich habe jetzt auch so einen Fall erlebt, bei dem man eine zweite ärztliche Meinung einholen wollte. Da wurde auch die Krankenkasse gefragt und diese sagte dann, dass man dies mit dem derzeitig behandelnden Arzt absprechen müsste und dieser seine Zustimmung geben müsste. Ich würde mich daher rückversichern, indem ich bei der Krankenkasse anrufe und mich da erkundige.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Du hast freie Arztwahl und kannst jederzeit einen anderen Arzt aufsuchen. Denn bei deiner Geschichte mit dem Augenarzt holst du keine zweite Meinung ein. Du wechselst den Arzt. Das übernimmt die Krankenkasse anstandslos. Das geht auch in einem Quartal ohne Probleme. Und selbst wenn die Krankenkasse auf komische Ideen kommen sollte, hilft das Totschlagargument "gestörtes Vertrauensverhältnis". Aber das sollte unnötig sein, denn ein Arztwechsel ist eben jederzeit erlaubt.

Eine zweite Meinung holt man dann ein, wenn man eigentlich bei seinem Arzt bleibt. Ein typisches Beispiel wäre eine geplante Operation oder eine Krebsdiagnose. Wenn du dann alle deine Unterlagen vom Arzt holst und einen anderen um die Beurteilung der Situation und der Behandlungsoptionen bittest. Das muss die Kasse nicht zahlen. Da sollte man vorher fragen. Wobei demnächst ein Gesetz verabschiedet wird, das die zweite Meinung bei bestimmten Erkrankungen Kassenleistung wird.

Bei deinem Augenarzt dagegen ist die Sache klar. Den möchtest du nie wieder an deine Augen lassen. Denn selbst wenn du nur unter Mouches volantes leidest, an die man sich leider gewöhnen muss, ist das Auge nicht ohne Befund. Es kann noch so harmlos sein, es liegt eine Glaskörpertrübung vor.

Man kann zumindest erwarten, dass ein Augenarzt das prüft und einem erklärt, dass man damit leben muss und kann. Ich habe so etwas durch Einblutungen nach einem Sturz seit über zwanzig Jahren. Und damals hat der Doc genau untersucht, beschlossen, dass es es bescheiden ist, weil ich so jung war und genau erklärt, wie es aussehen wird.

Und es funktioniert wirklich. Mein größter Fleck deckt beim Lesen mit im Hauptblickfeld einen Buchstaben komplett ab. Das war zu Beginn extrem unangenehm. Allerdings überwog nach der Diagnose die Erleichterung, dass es nicht ernst ist. Und tatsächlich hat das Gehirn gelernt, es zu kompensieren. Heute nehme ich die Flecken gar nicht mehr wahr, ich muss mich konzentrieren, um sie sehen zu können. Trotzdem verdient auch das einen ordentliche Diagnose.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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