Kann die Bank die Lohnsteuer einbehalten?
Hallo,
gehen wir von folgender Situation aus: A hat bis Juni diesen Jahres ein ganz normales Leben geführt. A war berufstätig als stellvertretender Filialleiter und hatte ein geregeltes Einkommen. Letztes Jahr erlitt A einen gesundheitlichen Tiefschlag und erholte sich nicht mehr vollständig davon, was zur Folge hatte dass er aufgrund immer wiederkehrender gesundheitlichen Einbußen seine Arbeit aufgeben musste.
Während seiner langjährigen Berufstätigkeit hat A einen "Kleinkredit" aufgenommen. Den er aufgrund eines größeren Umzuges in Anspruch nehmen musste. Er wählte eine Abzahlungsrate die mtl. etwas höher angesetzt war aber dafür innerhalb von drei Jahren abgegolten sein sollte, was ja eine relativ absehbare Zeit ist. Aufgrund seiner plötzlichen Arbeitslosigkeit, was nicht vorauszusehen war, erhielt er nun folgend Arbeitslosengeld. Er dachte, dass sich evtl. die gesundheitliche Situation wieder einspielen würde und er zeitnah wieder in einem Arbeitsverhältnis stehen könnte und nahm für die Abzahlung der Raten seinen Dispo in Anspruch. Leider kam für ihn alles völlig anders.
Dadurch, dass er nicht mehr in Zahlung treten konnte, erhielt er einen Eintrag in die Schufa und schlussendlich musste er auch noch beim Gerichtsvollzieher eine EV abgeben. Seine Bank kündigte ihm aufgrund dessen seinen Dispo mit der Aufforderung ihn auszugleichen, bzw. mit mtl. Raten zurückzuführen. Beides war/ist ihm nicht möglich. Mit der Ankündigung, dass das Konto zum 2.12. "eingefroren" wird kümmerte er sich darum, sich bei einer anderen Bank ein Girokonto auf Guthabenbasis einrichten zu können. Er schilderte dort seine Situation, wurde sehr nett beraten und bekam auch ein Konto.
Nun ist folgende Situation aufgetreten, nämlich das er zwischenzeitlich seinen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat und sich die Veränderungsmitteilung, über die neue Kontoverbindung, an das Finanzamt mit dem Bescheid überschnitten hat. Die Rückerstattung ist unglücklicherweise somit auf das alte Bankkonto gegangen worauf er aber keinen Zugriff mehr hat. Eine Rückbuchung ist vom Finanzamt aus nicht möglich.
Er weiß auch, dass die Banken Sozialleistungen nicht einbehalten dürfen aber wie groß oder gering sind die Chancen, wenn er mit der Bank reden würde, dass er die Lohnsteuer ausbezahlt bekommen würde, da diese ja nicht unter die Sozialleistungen fallen? Wäre es evtl. denkbar zumindest einen Anteil davon zu erhalten oder bräuchte er es gar nicht erst zu versuchen? Er ist sehr auf das Geld angewiesen.
Wie würdet ihr vorgehen? Was meint ihr, könnte sowas gut ausgehen?
Nach der Schilderung würde ich persönlich sagen, dass A keine Chance hat, an das Geld wieder ran zu kommen. Einbehalten kann die Bank natürlich kein Geld. Das sollte klar sein. Aber in dem Fall ist es ja kein Einbehalten, da die Bank noch immer berechtigte Forderungen gegen den (ehemaligen) Kunden hat.
Selbst bei einer Privatinsolvenz müsste dieses Geld (ein Geldzufluss aus einem Lohnsteuerjahresausgleich ist auch ein Einkommen!) zum Schuldenabbau verwendet werden. Dann aber verteilt durch den Verwalter.
Hier hat sich durch eine Unglückliche Konstellation die Sache so ergeben, dass das Geld eben bei der alten Bank gelandet ist, und die werden es in jedem Fall gegen rechnen. Und zurückbuchen könnte es das Finanzamt auch nicht, weil es nicht mehr auf dem Konto vorhanden ist. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass damit das Konto noch nicht ausgeglichen wurde und immer noch ein Betrag offen ist.
Ein Vorsprechen bei der Bank entspräche dann der Anfrage nach einem weiteren Kredit. Und da sollte der Sachverstand von A schon ausreichen, um die Chancen realistisch einzuschätzen.
Ich fürchte, hier hatte A schlicht Pech, welches ihn offensichtlich schon länger verfolgt. Da kann man nur hoffen, dass sich wenigstens die gesundheitliche Situation gebessert hat - ganz unabhängig davon, ob anschließend wieder ein Job angenommen wird oder nicht.
Moment, hier sind mir einige Sachen unklar: Wann wurde das Konto von A eingefroren? 2.12.2008 oder 2.12.2009? Denn nur weil das Finanzamt durch die Weltgeschichte Geld überweist darf das der Empfänger noch lange nicht einfach so in Anspruch nehmen - zumindest dann nicht, wenn das Konto bereits gekündigt wurde, also nicht mehr besteht. Dann könnte man an das Finanzamt herantreten, dass es zu einer Fehlüberweisung auf ein nicht mehr existentes Konto kam und das Finanzamt kann sich dann darum kümmern, wieder an sein Geld zu kommen.
Aber egal wie man es dreht: Selbst wenn dem so wäre und A das Geld von der Bank bekommen würde (wahrscheinlich nach langem Hickhack) sind damit die schlafenden Hunde geweckt und A müsste alles über der Pfändungsfreigrenze, wenn auch geregelt (wie erwähnt) durch den Verwalter an seine Gläubiger abgeben - sollte die Bank der einzige sein hat man (solang man unter der Pfändungsfreigrenze liegt) da nur temporär etwas gewonnen und wahrscheinlich einen relativ großen Aufwand.
A hat wohl ein Schreiben bekommen, in dem die Bank mitteilte, wenn der Dispo bis zum 2.12.09 nicht ausgeglichen wird, das Konto eingefroren wird. Der offene Betrag bleibt ja weiterhin bestehen, daher wird das Konto bis zum Ausgleich des Dispos existieren aber nicht mehr als aktives Konto. Alle Beträge die dort gut geschrieben werden, werden als Ausgleich für den Dispo verwendet.
A hat sich mit der Bank noch mal in Verbindung gesetzt und nach dem Gespräch entschieden es zu belassen wie es ist, da der Aufwand zu hoch wäre und sich ewig hinziehen würde. Letztendlich würde es ja auch etwas Gutes mit sich bringen, da sich der offene Betrag der noch ausgeglichen wird verringert.
d.o.d.g.e.r hat geschrieben:A hat wohl ein Schreiben bekommen, in dem die Bank mitteilte, wenn der Dispo bis zum 2.12.09 nicht ausgeglichen wird, das Konto eingefroren wird.
Hallo,
abgesehen davon dass das langfristig wohl die bessere Entscheidung ist: Dann hat A keine Möglichkeit, hier etwas zurückzufordern. Die einzige Möglichkeit die hier sonst noch theoretisch bestünde wäre, wenn es sich um "Sozialgeld" (ALG, ALG II usw.) handeln würde, das man zum Leben braucht bzw. generell um jegliche Mittel, um das Leben zu bestreiten.
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