Rechtsschutzversicherung - und dann gleich klagen?

vom 28.08.2009, 21:15 Uhr

Seit ein paar Wochen gibt es mit meinem Nachbarn immer mal wieder Probleme und ich fürchte dass ich da wohl bald einen Rechtsschutz brauchen könnte. Nun hat man mir mal gesagt dass man nach dem Abschluss einer solchen Versicherung immer eine gewisse Wartezeit hätte in der man nicht klagen könnte.

Wie lange dauert die Wartezeit denn, ich bin mir nicht sicher ob ich das noch durchhalten kann? Was passiert wenn ich verklagt werde, gilt das dann auch oder nicht?

» Catchphrase » Beiträge: 67 » Talkpoints: 0,47 »



Du solltest in den Verträgen nachsehen, oder mit deinem Versicherungsmenschen reden, wie es ist. Es ist nämlich von Versicherung zu Versicherung immer etwas anders. Normalerweise darf man nicht erst eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn man schon im Streit mit dem Nachbarn ist. Das kann so ausgelegt werden, dass der Streit schon vorher da war und ist dadurch nicht mitversichert.

Meist ist eine Wartezeit von 3 Monaten nach Abschluss der Versicherung. Dadurch sichern sich die Versicherungen ab. Denn wenn du 3 Monate bezahlt hast, dann hast du ja schon was in den "Topf" bezahlt und außerdem darf dann in den 3 Monaten auch dieser Streitfall noch nicht ausarten. Zum Rechtsanwalt kannst du auf jeden Fall erst nach den 3 Monaten gehen. Sonst übernimmt die Versicherung es nicht. Selbst, wenn du nur ein Beratungsgespräch in der Sache schon früher hattest ist das ein Streit, der nicht mit abgegolten ist.

Wenn du selber verklagt wirst, wird die Rechtsschutzversicherung in der Regel auch zahlen. Aber auch da gilt die 3 monatige Wartezeit. Kommt die Klage einen Tag zu früh rein, wirst du Pech haben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das ist wenigstens bei einer Rechtschutzversicherung so üblich. Eine Wartezeit wirst Du in jedem Fall abwarten müssen. Wie Diamante schon geschrieben hat, sind dies idR. drei Monate. Das Problem ist aber, dass auch nach den drei Monaten durch die Versicherung keine Fälle abgedeckt sind, deren Ausgangspunkt bereits vor Abschluss des Vertrages bzw. Ablauf der Wartezeit liegt. Und gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten liegt das Problem oft deutlich in der Vergangenheit. Da reicht es, wenn der Nachbar alte Geschichten ausgräbt und Deiner Versicherung ein Indiz dafür liefert, dass es sich eben um einen Konflikt aus der Vergangenheit handelt, der jetzt erst (nach Versicherungsabschluss) seinen Weg in ein deutsches Gericht gefunden hat.

Allerdings kann das von Versicherung zu Versicherung verschieden kulant gehandhabt werden! Zusätzlich ist bzw. war es bei meiner Rechtsschutzversicherung so, dass ich zwar nach Abschluss die Wartezeit hatte. Wäre ich aber in einem dann neuen Fall gleich nach Abschluss verklagt worden und wäre auf einen juristischen Beistand angewiesen, hätte die Versicherung gezahlt.

Das Beste in Deinem Fall wäre, beim Makler die Situation zu schildern und eben konkret anfragen, was die Versicherungsbedingungen zu einem solchen Fall sagen würden. Selbstverständlich muss es sich zwar um einen eigenständigen Fall handeln - aber die Frage ist, wie Streitereien aus der Vergangenheit (die Dein Nachbar ja kaum bestreiten würde, wenn er Dir dadurch schaden kann) bewertet werden und ob jeder neue Streit mit dem Nachbar separat betrachtet wird.

Ich selbst wäre da optimistisch, dass die Versicherung Dir auch für Deinen Fall eine zufrieden stellende Lösung anbieten kann.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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