Können Links auf Bilder auch das Urheberrecht verletzen?

vom 18.08.2009, 22:11 Uhr

Hallo,

Angenommen, A würde bloggen, und dabei beispielsweise ein Kochrezept veröffentlichen. Den Text hat A selbst geschrieben. Nun würde A darunter einen Textlink setzen, der direkt auf ein Bild verweist, auf dem man diese Speise fertig betrachten kann. Also nicht das Bild direkt in die Seite einbinden, da das ja auf jeden Fall eine Urheberrechtsverletzung wäre, sondern nur einen Link zum Bild posten. Das Bild stammt also logischerweise nicht von A selbst.

Wäre es auch eine Urheberrechtsverletzung, wenn A das Bild nicht direkt auf seine Website einbindet, sondern nur einen Text-Link dorthin setzt (allerdings nicht auf die Website, auf der sich das Bild eigentlich befindet, sondern direkt auf das Bild selbst), mit der Nennungs des Urheberrechtsinhabers?

Also quasi vielleicht in so einer Floskel wie: "Wie das Gericht fertig aussieht, seht ihr auf diesem Bild: [Link]. Das Bild, das nur zur Veranschaulichung deuten soll, gehört nicht mir, sondern wurde von X.Y. gemacht."

Und wenn das schon eine Urheberrechtsverletzung wäre, wäre es stattdessen rechtlich erlaubt, auf die komplette Website zu verlinken, auf der sich das Bild befindet? Dann könnte man ja auch soetwas schreiben wie beispielsweise: "Das dritte Bild von unten auf folgender Website zeigt, wie das Gericht fertig aussehen könnte."

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Endlich mal wieder ein Beispiel, das mein Themengebiet trifft ;). Und reichlich kompliziert...

Also - ein Großzitat oder Kleinzitat ist grundsätzlich unzulässig, Großzitate sind sowieso nur in wissenschaftlichen Werken oder Werken, die diesen Ansatz verfolgen, wenn auch populärwissenschaftlich, zulässig. Mal zur kurzen Erläuterung: Ein Großzitat ist praktisch das komplette Bild (in dem Fall), ein Kleinzitat nur ein Ausschnitt - jeweils natürlich mit entsprechender Quellenangabe.

Dazu kommt, dass das reine Einstellen eines Bildes (als Bild) noch unter Trafficklau fällt, was weitere Schadenersatzansprüche ermöglicht - zusätzlich zum Anspruch der aus der Urheberechtsverletzung resultiert.

Das alles fällt so gesehen weg. Bei einem Textlink kommt es im Grunde nur darauf an, ob es sich um einen Deeplink handelt oder nicht. Deeplinks können dann das Urheberrecht / Nutzungsrecht usw. verletzen, wenn dieser Material aus geschützten Bereichen anzapft, sprich: Bereiche, die nicht offen aufrufbar sind und nur unter Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen.

Sprich: Das Setzen eines Links, also ein Textlink und kein Groß- oder Kleinzitat, ist zulässig!

Zu den letzten beiden Beispielen: Selbst wenn das nicht zulässig wäre nehmen das die meisten Seitenbetreiber hin - das hat jedoch mehr mit SEO zu tun, gerade das letzte Beispiel, da sie so einen Link "umsonst" bekommen, der ihnen bei den SERPs weiterhilft. Und sowas will man ja ;).

Zurück zum Thema: Das ist meine Meinung zum Thema - die muss aber nicht 100 % richtig sein, denn das ist momentan sehr umstritten, vor allem in der deutschen und erst Recht in der "internationalen" Rechtsordnung / Rechtssprechung. Hierzulande ist es fast egal, ob Deeplink oder Surface Link (solange bei einem Deep Link keine Schutzmaßnahmen ausgehebelt werden, die das verhindern sollen) - in der anglo-amerikanischen Rechtsordnung und Rechtssprechung herrscht die Meinung vor, dass nur Surface Links und keine Deep Links zulässig sind und das Nutzungsrecht usw. nicht verletzen. Aber das hängt teilweise in Deutschland noch vom Richter ab :(.

Dazu kommt, dass das nach vorherrschender Meinung laut UrhG zulässig ist - aber mit dem UWG kollidieren kann. Konkret §§ 1, 3 UWG, also dass dem Besucher des Blogs von A der Eindruck vermittelt werden könnte, das Bild stammt von ihm. Dazu kommt im Falle der Herkunfstäuschung die sogenannte Leistungsausbeutung und Rufausbeutung (siehe hier LG Hamburg Az 312 O 606/00). Sachverhalte, die man meiner Meinung nach mit dem Beispiel mit "Das Bild stammt nicht von mir, sondern kann auf Seite XY nachgesehen werden" sicher umgehen kann.

Konkret empfehle ich hierzu die sogenannte Paperboy-Entscheidung des BGH, Az I ZR 259/00 in der das Deep Linking (und somit auch das "oberflächlichere" Surface Linking) keinen Verstoß, Ausnahmen siehe oben, darstellt. Leider ohne eine echte Entscheidung zum UWG und ob selbst das Aushebeln technischer Schutzmaßnahmen unzulässig ist.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich bin zwar kein Fachanwalt, kenne mich aber trozdem ein bisschen mit dem Urheberrecht aus. Wenn du z.B. irgendeine Person fotografieren würdest und das Bild ins Internet stellen würdest, dann wäre das natürlich eine Urheberrechtsverletzung und auch eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild, soweit du nicht die schriftliche Einverständniserklärung der Person hast.

Aber eigentlich gibt es ja keine Rechte an einem Link. Du kannst also irgendwelche beliebigen Links im Internet posten, auch wenn du keine Einverständnis des Urhebers hast. Insofern glaube ich, dass das auf jeden Fall erlaubt ist, trotzdem würde ich vorsichtshalber einen Anwalt aufsuchen.

» flopost » Beiträge: 594 » Talkpoints: 5,93 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Zuerst einmal ist das, was Flopost sagt, nicht ganz richtig. Das Veröffentlichen eines Bildes, auf der eine fremde Person abgebildet ist, ist nie eine Urheberrechtsverletzung, sofern dieses Bild von dir gemacht wurde. Es kann allerdings -unter bestimmten Vorraussetzungen- ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild sein.

Zu deinem Fall: das Verlinken auf die Webseite mit dem Bild ist erlaubt und da musst du dir keine Gedanken machen. Sofern das Bild öffentlich frei zugänglich ist (und das wird es ja sein) ist das Alles kein Problem. Einen Link zum Bild selber würde ich nicht wählen, auch nicht als Textlink. Das hat zusätzlich zum Urheberrecht mit dem sogenannten Traffikklau, der strafbar und auch sehr verpönt ist, zu tun. Zu diesen Aussagen ist natürlich selbstverständlich anzumerken, dass du deutlich machst, dass das Bild nicht von dir ist und du es dir nicht zu eigen machen möchtest. Einen Satz wie "Person XY hat für die Webseite ABC.de ein Foto gemacht, wie das Gericht fertig aussehen könnte. Das Bild findet ihr hier (Link auf die Rezeptseite)".

Wenn du den Link direkt zum Bild setzt, könnte es, wie gesagt Ärger wegen Traffikklau geben, unabhängig davon, ob du den Urheber angibst oder nicht. Der Link zur Rezeptseite jedoch ist vollkommen in Ordnung. Theoretisch müsste du da nicht einmal den Urheber angeben, da klar wird, dass diese Webseite und deren Inhalt einen anderen Urheber als dich hat. Und du dieses Bild nicht veröffentlichst, sondern nur drauf aufmerksam machst.

» TheDutchess » Beiträge: 537 » Talkpoints: 0,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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