Wann zahlt die Rechtschutz Versicherung?

vom 17.08.2009, 21:35 Uhr

Ich habe vor ein paar Monaten eine Rechtschutz Versicherung abgeschlossen und nun fürchte ich dass ich sie schon das erste mal brauchen werde. Aber ich bin nicht ganz sicher ob ich da nicht eine gewisse Wartezeit einhalten muss. Das Kleingedruckte im Vertrag kann ich nicht lesen, ich meine damit das ist mir zu fachlich, das verstehe ich nicht.

Gibt es denn da nicht eine allgemeine Regel die für jede Rechtschutz Versicherung gilt oder wie sieht es mit der Wartezeit aus, wie lange muss man warten ehe man klagen kann?

» Holdthem » Beiträge: 10 » Talkpoints: 0,00 »



Das kommt ein wenig auf die Versicherung an. Aber eigentlich ist diese sog. Karenzzeit im Vertrag klar hervorgehoben. Ist schließlich ein nicht unwichtiger Teil des Vertrages.

Es wird üblicherweise immer eine Karenzzeit von drei Monaten für die "normalen" Rechtsschutzversicherungen vereinbart. Darunter sollten mindestens fallen: die Arbeits- und Wohnungsrechtsschutz.

Aber es ist noch folgendes zu Beachten: ganz unabhängig von der Wartezeit darf der betreffende Fall nicht seinen Ursprung vor Ende der Karenzzeit haben! Man kann z.B. nicht gegen eine Abmahnung vorgehen, die auf Grund eines Ereignisses vor Ablauf der Wartezeit hatte. Dies sollte vor der Klage mit der Versicherung geklärt werden, um am Ende nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also ich besitze nun schon seit drei Jahren eine Rechtsschutzversicherung und als ich das erste Mal davon Gebrauch machen wollte, ging es um einen Fall, indem eine Bekannte von mir das Internet auf meinen Namen angemolden hatte und einfach nicht zahlen wollte. Der Versicherungsbeamte erklärte mir dann, dass dies von der Versicherung nicht gedeckt wäre, da das Internet angemolden worden wäre, vor ich die Versicherung abgeschlossen hätte.

Man sollte also wirklich aufpassen und wenn du dir nicht sicher bist, dann frag doch einfach einmal bei deinem Versicherungsberater bei deiner Versicherung nach, wie das gehandhabt wird, dann bist du auf der sicheren Seite. Der muss dir ja darüber Auskunft geben. Mir hat er das ebenfalls gesagt.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Eine generelle Regelung für Wartezeiten gibt es bei Versicherung meiner Meinung nach nicht. Ich weiß aber, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Wartezeiten von drei Monaten festgelegt werden. Um das Karma von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt sein.

Ich bin zudem der Meinung, dass bei guten Rechtsschutzversicherungen die vertragliche Wartezeit nicht nur im Kleingedruckten steht. Meist erhält man doch bei Vertragsabschluss ein Übersichtsblatt, das alle wichtigen wichtigen Regelungen zusammenfasst. Natürlich gibt es nochmal Kleingedrucktes extra mit bzw. zugeschickt. Doch solche Angaben wie zum Beispiel Versicherungsumfang (abgeschlossene Rechtsschutzpakete), Beitrag, Zahlungsweise und Wartezeit sollten eigentlich separat und übersichtlich ausgewiesen sein.

Ich kenne es so, dass mein Versicherer zum Beispiel eine kostenlose Hotline zur Verfügung stellt, bei der man problemlos anrufen kann. Je nachdem bei welcher Versicherung du bist, würde ich einfach so eine Möglichkeit in Anspruch nehmen und nachfragen. Das sollte er sogar anonym gehen, denn solche Regelungen wie die Wartezeit sind ja nichts Vertragsbezogenes. Diese sollte er für alle Kunden deiner Versicherung gleich sein. Eine Alternative dazu wäre, wenn der auf der Online-Seite deiner Versicherung nachzuschauen. Entweder in den FAQ oder in der Produktbeschreibung für Interessenten. Dort müsste die Wartezeit dann auch ausgewiesen sein. Probiere das vielleicht mal.

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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