Muss man die Sozialhilfe bei einem Erbe zurückzahlen?

vom 06.08.2009, 21:23 Uhr

Ich habe da ein Problem und es wäre super wenn ihr mir helfen könntet das zu klären. Also ich bekomme seit ein paar Jahren Sozialhilfe und nun habe ich überraschend geerbt, es ist nicht viel aber ich fürchte dass ich nun die Sozialhilfe wie ein Darlehen zurückgeben muss und von meinem Erbe dann überhaupt nichts mehr übrig bleibt.

Ich habe das natürlich gleich gemeldet damit die wissen was los ist. Ich denke dass sicher bald ein Schreiben vom Amt kommt und dann wüsste ich gern was da auf mich zu kommt?

» SZulu » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hast du Sozialhilfe oder Hartz4 bekommen? Das ist nämlich ein Unterschied. Du darfst beim Hartz4 auch erben, es gibt ja bestimmte Freigrenzen für Vermögen, die du haben darfst. Es ist auf jeden Fall sehr gut, dass du es sofort zum Amt gemeldet hast, denn viele "vergessen"

Übrigens kann auch von deinen Erben später mal bis zu 10 Jahre Hartz4 zurückgefordert werden, falls diese sehr gut verdienen. Wusstest du das?

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hier kommt es direkt darauf an welche Art von Sozialhilfe gewährt wird. Bekommt jemand beispielsweise Hilfe zur Pflege als Sozialhilfe hat er mit einem Erbe keinerlei Probleme und braucht auch nichts zurück zu zahlen. Erhält allerdings jemand als Sozialhilfe eine Hilfe in besonderen Lebenslagen, kann er mit einen geringen Anteil vom Erbe zur Kasse gebeten werden. Allerdings wird jeder Fall noch einmal speziell geprüft und daher gibt es auch keine allgemein gültige Regelung für alle Bezieher von Sozialhilfe.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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