Wenn Kinder kaufen - Recht

vom 25.06.2009, 21:44 Uhr

Was passiert wenn Kinder die das ja rein rechtlich ja nicht dürfen was im Internet kaufen, muss man das dann bezahlen oder nicht? Ich würde mich da gern mal näher informieren aber ich konnte da bisher nichts darüber finden.

Was ist zum Beispiel der Fall wenn der Sohn bei einer Internetauktion was ersteigert und nun man das nun zahlen soll. Ist man an sowas gebunden, schließlich passiert sowas ja meist über das Konto oder die Daten der Eltern. Wo kann ich Infos dazu finden, habt ihr einen Tipp für mich? Oder wisst ihr wie das generell / speziell aussieht?

» Frezzi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 26.06.2009, 13:38, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Vor einiger Zeit wurde doch hier mal ein ähnlicher Fall nachgefragt. Ich hatte dann bei meinem aktuellen Auftraggeber mal mit dem Rechts-Dozenten darüber gesprochen. Wenn es am heimischen PC getätigt wird ist es eine Verletzung der Aufsichtspflicht von Seiten der Erziehungsberechtigen.

Dazu handeln die Eltern auch grob fahrlässig, wenn der Nachwuchs einfach so an Account- oder Kontendaten rankommt. Man muss ja immer diese Belehrungen unterschreiben oder als gelesen und anerkannt anklicken, das man sie vor Dritten schützt.

Ansonsten kannst da mal bei RA Kotz vorbei schauen. Die haben zu sehr vielen Theman aktuelle Urteile mit Erklärungen auf ihren Seiten. Ist für mich auch meist Anlaufpunkt, wenn ich nach was rechtlichem suche.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Rechtlich werden verschiedene Personengruppen unterschieden: - geschäftsunfähig - bedingt geschäftsfähig - geschäftsfähig

Bis 8 Jahren ist man geschäftsunfähig, was heißt dass nichts ohne die Zustimmung der Eltern gekauft werden darf. Und die Eltern haben das Recht die Kaufsache wieder zurückzugeben und das Geld wiederzubekommen.

Bedingt geschäftsfähig sind die Kinder dann von 8 bis 18 Jahren. Das heißt sie dürfen nur DInge kaufen, die sie theoretisch mit ihrem Taschengeld bezahlen können. Größere Anschaffungen oder gar Verträge müssen von den Eltern genehmigt werden. Ansonsten können auch hier die Eltern den Kaufvertrag rückgängig machen.

Ab 18 ist man dann Geschäftsfähig und hat alle Recht sich Sachen zu kaufen.

Benutzeravatar

» Sissley » Beiträge: 1131 » Talkpoints: 5,54 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^