Steuererklärung Pendelpauschale usw.

vom 09.12.2008, 12:51 Uhr

Nachdem es die Pendlerpauschale wieder gibt ( :) ) und diese ab dem ersten Km abgesetzt werden kann wollte ich euch einmal etwas fragen!

Ich bin seit Juli 2008 Angestellter (davor Azubi) zahle somit seit dem Zeitraum auch meine Lohnsteuer, bin ich also ab Juli08 dazu berechtigt die Pendlerpauschale abzusetzen?

Bis wann müsste ich den Bescheid den beim Finanzamt einreichen? 31. März 2009 oder? Gibt es ein Vordruck hierfür?

» Gino_Casino » Beiträge: 142 » Talkpoints: 0,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das ist aber eine gute Nachricht. :D Die Pendlerpauschale musst du im Rahmen deiner Steuererklärung mit angeben. Diese solltest du bis 31.05.2009 bei deinem Finanzamt einreichen. Allerdings nützt dir die Pendlerapuschale nur etwas, wenn du mit deinen Werbungskosten (einschl. Pendlerpauschale) über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro kommst. Liegst du wegen zu weniger Kilometer darunter, hast du nichts davon.

Rechtsberatung ist ja hier nicht erlaubt. Ich denke, dass du erst ab Juli, also seitdem du Lohnsteuer zahlst, den Arbeitsweg anrechnen kannst. Als Azubi hattest du ja aber auch einen Arbeitsweg. Wie und ob der anzurechnen ist, weiß ich leider nicht.

» Estrella78 » Beiträge: 685 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Estrella78 hat geschrieben:Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro kommst. Liegst du wegen zu weniger Kilometer darunter, hast du nichts davon.

Muss ich jetzt erstmal für 920€ Sprit verfahren haben, verstehe ich das richtig?

» Gino_Casino » Beiträge: 142 » Talkpoints: 0,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich darf hier keine Steuerberatung vornehmen. Du musst Aufwendungen, die mit deinem Beruf zusammenhängen, in Höhe von über 920 Euro haben. Dazu gehören auch Fachbücher, Berufskleidung (wenn du spezielle Kleidung benötigst) oder Kosten für Weiterbildung (z. B. Kurs bei der Volkshochschule).

Und eben die Pendlerpauschale. Dafür musst du nicht 920 Euro Benzin verfahren, sondern ausrechnen, wie viele Kilometer Arbeitsweg du hast (einfache Entfernung), multipliziert mit 0,30 Euro/km, das Ganze multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage. Dies ergibt eine Summe X, die du als Werbungskosten anrechnen kannst.

Für genauere Infos musst du dich an einen Steuerberater wenden oder einschlägige Literatur kaufen. Sonst könnte es passieren, dass dieser Thread hier oder meine Antwort gelöscht wird.

» Estrella78 » Beiträge: 685 » Talkpoints: 1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Estrella78 hat hier schon alles genannt. Ich wollte nur noch hinzufügen, dass auch die Werbungskosten als Auszubildender angegeben werden sollten. Diese können auch nur nachträglich die Steuerschuld mindern.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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