Arbeiten in der Schweiz: Wohnort anmelden

vom 11.08.2007, 18:13 Uhr

Spätestens 8 Tage nach Einreise und auf jeden Fall vor Beginn des Arbeitsverhältnisses muss, bei längerem Aufenthalt, der Wohnort gemeldet werden. Dies geschieht bei der Gemeinde:

- auf dem Land: lokales Gemeindehaus
- kleine Stadt: Kreisbüro
- große Stadt: Einwohnerkontrolle bzw. Kreisbüro

Benötigte Dokumente (gilt für Arbeitende und für Arbeitssuchende, im zweiten Fall entfällt der Arbeitsvertrag):

- Nachweis bzw. Bescheinigung der Krankenversicherung
- gültiger Ausweis bzw. Pass (für die Familie, die mit in die Schweiz gekommen ist und die eigene Person)
- Arbeitsvertrag
- Passfotos (für die Familie, die mit in die Schweiz gekommen ist und die eigene Person)
- Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder / Familienbuch zum Nachweis des Familienstandes

Die Gemeinde schickt dann die Unterlagen weiter an die jeweiligen Behörden des Kantons, von diesen erhält man dann, sofern benötigt, eine Aufenthaltsgenehmigung.

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» Cala » Beiträge: 1639 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo Cala!

Brauche ich als Student aus Deutschland einen Mietvertrag um mich in der Schweiz anmelden zu können?

Vielen Dank & Grüße,

Dina

» dina87 » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,08 »


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