Als Student oder Rentner in die Schweiz ziehen

vom 11.08.2007, 18:11 Uhr

Ohne Vollzeitjob in der Schweiz leben ist durchaus möglich, allerdings müssen dafür gewisse Bedingungen erfüllt werden. So müssen Studenten in einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder einer Universität eingeschrieben sein und so nachweisen, dass der Grund ihres Aufenthalts einzig das Studium ist. Eine Studentenaufenthaltsgenehmigung B erlaubt zusätzlich 15 Stunden Arbeit pro Woche.

Für Rentner und andere Personen ohne Vollzeitjob:

- Unfall- und Krankenversicherung müssen ausreichend sein
- finanzielle Mittel zur Absicherung und Deckung der Lebenshaltungskosten der Familie müssen ausreichend sein.

-> Voraussetzungen nicht gegeben für Alg I und Alg II Empfänger

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» Cala » Beiträge: 1639 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Als Rentner ist das auch nicht so ohne weiteres möglich, denn nicht in jedes Land kann man sich auch seine Rente weiterhin auszahlen lassen und diese somit beziehen. Wenn es machbar ist, dann fallen jedoch nach wie vor in Deutschland dafür Steuern an. Da die Schweiz auch nicht sonderlich günstig von den Lebenshaltungskosten ist, kann das bereits finanziell nicht mehr ausreichen. Einen Anspruch hat man auf Leistungen aus der Schweiz nicht, solange man dort nicht mindestens ein Jahr gearbeitet hat. Dann sähe die Sachlage wieder ein wenig anders aus und wäre einfacher in der Handhabung.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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