Arbeit suchen in der Schweiz

vom 11.08.2007, 18:08 Uhr

Deutsche Arbeitssuchende, die ihr Glück in der Schweiz versuchen wollen, brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten keine Aufenthaltsbewilligung. Dies gilt jedoch nicht, wenn man Arbeitslosengeld erhält oder der Aufenthalt länger als 3 Monate dauert, dafür muss man dann eine Aufenthaltsgenehmigung für weitere drei Monate bei der jeweiligen Gemeinde beantragen.

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» Cala » Beiträge: 1639 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Cala hat geschrieben:Dies gilt jedoch nicht, wenn man Arbeitslosengeld erhält ...

Na ja, das halte ich ja für ein Gerücht und dazu würden mich schon mal die aktuellsten Regelungen interessieren. Ich habe jedenfalls mal im Netz diese Seite gefunden, wo zig tausende Jobs in der Schweiz angeboten werden. Hat sich denn von euch jemand schon mal erfolgreich in der Schweiz beworben?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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